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Art. 17 · Ausnützungsübertragung

BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 8 · Original-PDF

Durch entsprechende Anmerkung im Grundbuch ist eine Ausnützungsübertra- Ausnützungsgung bis 10 % der erforderlichen Landfläche möglich, sofern die Grundstücke übertrasuns aneinander grenzen und in angemessener Beziehung zueinander stehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.