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Art. 9 · Strassennetz

BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 5 · Original-PDF

lDie Gemeinde führt die Aufsicht über das öffentliche Strassennetz Strassennetz 2Für die Strassenbreiten gelten folgende Richtwerte Zugangsarten Anwendungsbereiche: Nutzung Wohneinheiten Breite [m] Trottoir** Zufahrtsstrasse bis 30 (60*) 4.00-4.75 Verbreitertes Bankett oder Trottoir einseitig bis 150 (300) 4.50-5.00 Erschliessungsstrasse bis 300 (600) 4.50-5.50 Trottoir mind. einseitig nutzungsorientierte Sammelstrasse bis 600 (1000) 5.00-6.00 grösser als verkehrsorientierte Sammelstrasse 5.50 Trottoir beidseitig * in dichter Bebauung, sofern mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen" ** Bei neuen Strassen ist die Trottoirbreite mind. 1.8m, in speziellen Fällen 1.5 m 3Für die Zufahrt zu einzelnen Gebäuden/Gebäudegruppen kann der Gemeinderat geringere Ausbaubreiten festlegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.