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Art. 6 · Raumgrösse

BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 4 · Original-PDF

lwohn- und Schlafräume müssen eine Bodenfläche von wenigstens 10m2 und Raumsrösse eine lichte Raumhöhe von mindestens 2.25m aufweisen. lm Dachgeschoss muss diese Raumhöhe über mindestens 5m2 Raumbodenfläche vorhanden sein. 2Alle Wohnungen müssen besonnt werden. Alle Wohn- und Schlafräume müssen durch Fenster belichtet sein und ausreichend belüftet werden können. Besonnung, Fenster

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.