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Art. 57 · lDieses Baureglement tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten mit der …

BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 21 · Original-PDF

lnkraftreten Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Der Gemeinderat bestimmt das genaue Datum des lnkrafttretens und publiziert dieses vorgängig im Amtsblatt. 2Dieses Baureglement findet auf alle Baugesuche Anwendung, die nach dem lnkrafttreten eingereicht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.