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Art. 56 · lBewilligungsbehörde für Baugesuche im vereinfachten Verfahren gemäss $ 79
BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 20 · Original-PDF
PBG ist die Baukommission. Ebenso ist die Baukommission zuständig für das Meldeverfahren im Sinne von $ 75 Abs. 6 PBG. 21 2Bewilligungsbehörde für die übrigen Baugesuche ist der Gemeinderat Vl l. Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.