Art. 4 · Dachgestaltung
BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 3 · Original-PDF
lDachaufbauten, Treppenhaus- und Lifteinbauten sind ansprechend zu gestalten. DachsestatSie sind bei Schrägdächern höchstens im Ausmass von einem Drittel der Fassa- tuns denlänge gestattet. 2Attikageschosse werden gemäss $ 60 Abs. 3 lit. b und c PBG ermittelt. Flachdä- Attikageschoss cher sind zu begrünen. 3Die Errichtung von neuen und die umfangreiche Erweiterung von bestehenden Antennen Aussenantennen ist bewilligungspflichtig. aReklamen aller Art, Firmenschilder, Leuchtschriften, Sonnenkollektoren, Aussenantennen, Parabolspiegel und ähnliche technische Anlagen sind nur soweit gestattet, als sie durch Grösse, Form, Farbe, Aufmachung und Platzierung die bauliche Umgebung, das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Reklamen Sonnenkollektoren B. Umgebungsgestaltung, Konstruktions- und Hygienevorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.