Zone M2 · Zollikofen

Bern · BFS 361 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone M2 in Zollikofen (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zollikofen, in denen «M2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 68

1 Rechtsverwahrungen - Beschlossen durch den Gemeinderat am 11. Juli 2022 Präsident Sekretär LS / Daniel Bichsel Stefan Sutter Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV: 20. Juli bis 19. August 2022 Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Zollikofen, Gemeindeschreiber Stefan Sutter Genehmigt durch das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung 16. Jan. 2023 GENEHMIGUNG

Einwohnergemeinde Zollikofen

Baureglementsänderung ZPP F «Bärenareal» im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Auszug Baureglement

Die Planung besteht aus:

–Änderung Baureglement

–Terrainplan vom 6. März 2022

weitere Unterlagen:

–Kurzbericht

Mai 2023 blau = Änderungen Baureglement Aufträge aktuell\Zollikofen\ZPP Bärenareal_06146\ 4_Resultate\06146_BRA _230517_GE.docx ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Gemeinde Zollikofen ecoptima Anpassung ZPP F «Bärenareal» Änderung Baureglement Art. 22 ZPP F «Bärenareal»

1Planungszweck:

–Schaffung eines Zentrumsschwerpunktes, unter anderem durch Mischnutzung in den zur Strasse gerichteten 1. Vollgeschossen.

–Ermöglichen einer dichten Bebauung bei gleichzeitiger Sicherung von Qualität und Nutzbarkeit der Aussenräume.

–Festlegung der Erschliessung und Parkierung

–Ersatz des Gebäudes Restaurant Bären und des angrenzenden Bauernhauses.

2Art der Nutzung:

–Mischnutzung nach den Nutzungsbestimmungen über die Mischzonen (Art. 4).

–Verkauf im Umfang von maximal 500 m2 Geschossfläche pro Betrieb.

3Mass der Nutzung.

–Üb …

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Art. 2BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 29

2 Die Lage, die Grösse, der Sichtschutz, die Erschliessung sowie die pflanzliche oder bauliche Abschirmung sind im Umgebungsgestaltungsplan festzulegen. Siedlungsökologie

1Zum Zweck des ökologischen Ausgleichs, d.h. der Erhaltung der Schaffung von naturnahen Lebensräumen innerhalb des Baugebiets und der Vernetzung, sind: a nicht begehbare Flachdächer und Dächer mit einer Neigung von bis zu 5 ° Neigung, deren Fläche 50 m2 übersteigt, zu begrünen; b Böschungen ökologisch wirksam zu bepflanzen.

2Für die Zonen für öffentliche Nutzungen und Grünzonen gelten die Bestimmungen von Art. 11. resp. Art. 13.

3Die Gemeinde kann anderweitigen Ausgleichsmassnahmen zustimmen, wenn sie ökologisch mindestens gleichwertig sind.

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Art. 2.2.1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 4

2.2.1. Im Allgemeinen Baupolizeiliche Masse

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden maximalen baupolizeilichen Masse2, die nach den Bestimmungen der BMBV3 sowie den Definitionen im Anhang gemessen werden: Zone kA gA Fh tr1) GH VG GL GZ W2 W3 W4 M2 M32) M4 MZ3) A1 A2

A3 4 8 7,8 10,3 2 30 --
5 11 10,0 12,5 3 40 --
6 14 13,0 15,5 4 40 --
4 8 7,8 10,3 2 30 --
5 10 11,0 13,5 3 40 --
6 12 14,0 16,5 4 40 --
4 -- 17,0 19,5 5 40 --
104)/45) -- 12,0 14,5 -- -- 10 %
104)/55) -- 15,0 17,5 -- -- 10 %
104)/55) -- 18,0 20,5 -- -- 10 %

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

1) Die Fh tr gilt:

–bei Gebäuden mit Schrägdach (ab einer Dachneigung von 5 Prozent) für die traufseitigen Fassaden und

–bei Gebäuden mit Flachdach (mit einer Dachneigung von weniger als 5 Prozent) für die Fassaden, bzw. Fassadenteile, bei denen das Attikageschoss nach Absatz 2 zurückversetzt ist. 2) Im Falle eines Abbruchs und Wiederaufbaus der auf Parzelle Nr. 73 bestehenden Bauten gilt eine minimale Geschossflächenziffer oberirdisch von 1.0. 3) Auf den Parzellen Nrn. 1153 und 939 dürfen innerhalb des kleinen Grenzabstands gegenüber der Parzelle Nr. 339 (ZPP D) Bauten für Erschliessungsanlagen (Treppen, Lifte, Korridore) erstellt werden. 4) Gilt gegenüber Grundstücken in den Wohnzonen 5) Gilt innerhalb der Arbeitszone und gegenüber Grundstücken aller anderen Zonen

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Art. 3BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 10

3 Mass der Nutzung: ý Abschnitt A1: GFZo: 1,4, VG: 4. ý Abschnitt A2: GFZo: 1,3 (exkl. Bauernhausareal), VG: 3. Auf dem Bauernhausareal Wahlackerstrasse 15 dürfen keine Neubauten erstellt werden. ý Abschnitt A3: Das bestehende Gebäude kann erneuert, im Rahmen der Mischzonenvorschriften umgenutzt und gestützt auf Empfehlung einer Fachberatung20 bis zu einer GFo von 10'900 m2 erweitert werden. Für unbewohnte Dachaufbauten auf dem bestehenden Gebäude stehen zusätzlich 300 m2 GFo zur Verfügung. Westlich des bestehenden Betagtenheims ist ein Erweiterungsneubau mit 3 Vollgeschossen und einer

18 vgl. Art. 48

19Basierend auf der ZPP A «Lüftere» wurde die Überbauungsordnung Nr. 16 erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig mit Ausnahme der Festlegungen für die Parzellen 364 und 365 (vgl. Art. 70).

20Vgl. Art. 48.

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Art. 3.1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 7

3.1. Zonen für öffentliche Nutzungen

1Für die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) gelten die Vorschriften der Absätze 2 bis 4 sowie des Baugesetzes15. Allgemeine Bestimmungen

2Neu-, Ergänzungs- und Erweiterungsbauten sind nur im Rahmen der Zweckbestimmungen der einzelnen ZöN und der für sie geltenden Grundzüge der Überbauung und Gestaltung zulässig. Innerhalb der ZöN gelten, unter Vorbehalt brand- oder gesundheitspolizeilicher Vorschriften, keine Gebäudeabstände.

3Bei Neuanlagen oder Umgestaltungen von ZöN sowie deren Pflege sind im Sinn der Siedlungsökologie geeignete Massnahmen zur Förderung von naturnahen Lebensräumen für Fauna und Flora umzusetzen.

4Bestehende und in einem flächenmässig beschränkten Umfang auch neue andere Nutzungen, sind, soweit sie den Hauptzweck nicht beeinträchtigen, zulässig.

5In den einzelnen ZöN gelten die nachfolgenden Zweckbestimmungen und Grundzüge der Überbauung und Gestaltung: Bezeichnung Zweck Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Soziale Bedürfnisse, Freizeit Das Bauernhaus darf innerhalb der vorhandenen Bausubstanz erneuert und erweitert werden. Für Neubauten gelten die Vorschriften der Mischzone M2. III ZöN 1 Steinibach / Aarestrasse kA und gA: 6,0 m Fh tr: 11,0 m GH: 13,5 m Bildung inkl. dazugehörende Sportanlagen II ZöN 2 Schule Steinibach kA und gA: 6,0 m Fh tr: 11,0 m GH: 13,5 m Werkhof, Feuerwehr, Abfallentsorgung, Wohnungen für Betriebspersonal III ZöN 3 Werkhof und Feuerwehr Bildung, Agrarproduktion, Verwaltung, Internat Neubauten haben sich hinsichtlich Gebäudeabmessu …

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Art. 4BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 54

4 ecoptima VeO «Meielen Nord, Abschnitt 11» Baureglementsänderung Genehmigungsvermerke Vorprüfung vom

22. April 2019
Publikation im amtlichen Anzeiger vom
28. Juni 2019

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 54) verbindlich lesbar.

Öffentliche Auflage vom 29. Juni bis 29. Juli 2019 Einspracheverhandlungen vom - Erledigte Einsprachen - Unerledigte Einsprachen - Rechtsverwahrung - Beschlossen durch den Gemeinderat am 26. August 2019 Der Präsident Der Sekretär Daniel Bichsel Stefan Sutter Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV im amtlichen Anzeiger vom 30. August 2019 Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: zollikofen, $,8. Leif Gemeindeschreiber ANUL_S Stefan Sutter Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung 5, Nov. 2019 GENEHMIGUNG

Einwohnergemeinde Zollikofen

ZPP F «Bärenareal», Änderung Baureglement Auszug Baureglement Die Planung besteht aus:

–Zonenplanänderung

–Änderung Baureglement weitere Unterlagen:

–Erläuterungsbericht

–Mitwirkungsbericht

–Richtprojekt Bärenareal vom Mai 2019

–Schlussbericht zur Ideenstudie Bärenareal

–Lärmgutachten vom 17. Oktober 2017

–Wirtschaftliche Verhältnismässigkeits-prüfung vom 14. Juni 2018

–Städtebauliche Verhältnismässigkeits-prüfung vom 6. Mai 2019

–Abbruchgesuch vom 21. August 2018 16. Oktober 2019 Aufträge aktuell\Zollikofen\ZPP Bärenareal_06146\ 4_Resultate\06146_BRA _191024_GE.docx rot = Änderungen Baureglement ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Gemeinde Zollikofen ecoptima ZPP F «Bärenareal» Änderung Baureglement Art. 22 ZPP F «Bärenareal»

1Planun …

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Art. 06.03.23BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 74

06.03.23 Revisionsdatum: Index: | tefan Sütter Schema Die Richtigkeit dieser Angaben ist bescheinigt: GENEHMIGT durch das Amt für zolikofen,

25, Mai 2023
Gemeinden und Raumordnung am:
16. AUG. 2023

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 74) verbindlich lesbar.

Gemeindeschreiber efan dl Objekt Nr.: 2016.14 Objekt: Bärenareal Bernstrasse 99 Zollikofen Atelier 5 Bern GENEHMIGUNG

Einwohnergemeinde Zollikofen ZPP N «Webergut», Änderung Baureglement zur Teil-UeO «Webergut Nord» im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Auszug Baureglement

Die Planung besteht aus:

–Änderung Baureglement

weitere Unterlagen:

–Erläuterungsbericht

rot = Änderungen Baureglement

April 2024 Aufträge aktuell\Zollikofen\UeO Webergut 07125\ 4_Resultate\05_BRÄnderung\07125_BRA _240409_GE W\hw,cb ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Gemeinde Zollikofen ecoptima ZPP N «Webergut» Änderung Baureglement Art. 30 ZPP N «Webergut»

1Planungszweck:

–Realisierung einer unter Berücksichtigung der Lage am Siedlungsrand angemessen baulich verdichteten Überbauung.

–Schrittweise und bedarfsgerechte Umstrukturierung von Arbeits- zu Wohnnutzung.

–Sicherung einer guten Einordnung in den ortsbaulichen Kontext in jedem Zwischen- und im Endzustand.

–Die Ermöglichung von Teilüberbauungsordnungen mit einer minimalen Grösse von 1'500 m2 unter der Bedingung eines gesamtheitlichen, vom Gemeinderat verabschiedeten Bebauungskonzepts.

2Art der Nutzung:

–Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über di …

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Art. 6BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 52

6. Zonen mit Planungspflicht (Änderung rot) Art. 25

1Planungszweck:

–Umsetzung der Planungsvorgaben aus der ESP-Richtplanung. ZPP Meielen Nord

–Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für die Projektierung (bzw. der Vorbereitung von Projektwettbewerben) von Bauvorhaben und für deren Einordnung in den Rahmen der gesamten ZPP mit dem Ziel einer qualitativ hochstehenden Bebauungsstruktur.

–Festlegung der Erschliessungsvoraussetzungen für Nutzungsverdichtungen, insbesondere Arbeitsplatzverdichtungen.

–Festlegung von Fuss- und Radwegbeziehungen von den Arbeitsplatzschwerpunkten zu den Stationen RBS und SBB sowie zum übrigen Gemeindegebiet.

2Art der Nutzung:

–Abschnitt I1 und I2: Arbeitsnutzung nach den Nutzungsbestimmungen über die Arbeitszonen (Art. 5).

–Abschnitt I3: Arbeitsnutzung nach den Nutzungsbestimmungen über die Arbeitszonen (Art. 5). Verkaufsnutzungen sind zugelassen.

3Mass der Nutzung: Abschnitt I1 und I2:

–GH Abschnitt I1: 28 m 30 m

–GH Abschnitt I2: 28 m

–In Abschnitt I2 kann der Gemeinderat höheren Bauten mit einer GH von 57,8 m zustimmen, wenn sie sich in ein Gesamtkonzept über die Teilzone nördlich des Eichenweges einordnen.

–GFo: 86 000 m2; Abschnitt I3:

–Nutzungsmasse der A3

4Lärmempfindlichkeitsstufe:

–Gesamte ZPP: ES III.

5Gestaltungsgrundsätze: Ein öffentlich zugänglicher Aussenraum verbindet die einzelnen Abschnitte in Nord-Südrichtung und ist gegen Norden über die Gleisanlage mit dem Bahnhof Zollikofen, im Süden mit der Station Oberzollikofen verbunden.

6Erschliessungsgrundsätze: Motorisierter Verkehr …

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Art. 7BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 22

7 Energie: Die Energieversorgung soll nach einem ganzheitlichen Konzept geplant und erstellt werden. Der Wärmebedarf ist vollständig mit erneuerbarer Energie zu decken.

1Planungszweck: ý Realisierung einer unter Berücksichtigung der Lage am Siedlungsrand ZPP N «Webergut» angemessen baulich verdichteten Überbauung. ý Schrittweise und bedarfsgerechte Umstrukturierung von Arbeits- zu Wohnnutzung. ý Sicherung einer guten Einordnung in den ortsbaulichen Kontext in jedem Zwischen- und im Endzustand. ý Die Ermöglichung von Teilüberbauungsordnungen mit einer minimalen Grösse von 1'500 m2 unter der Bedingung eines gesamtheitlichen, vom Gemeinderat verabschiedeten Bebauungskonzepts.

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Art. 8.2BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 27

8.2. Dachausbau, Dachgestaltung Dachausbau

Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im Dachraum ist auf einer Nutzungsebene zulässig. Auf der Ebene des Kehlgebälkes ist der Einbau von Galerien, die zu einem Wohnraum gehören, gestattet. Sie dürfen nur mit Dachflächenfenstern mit einer Lichtöffnung von 1 m2 pro Fenster und giebelseitig belichtet werden. Für die Sicherheit und Gesundheit gelten die Vorschriften der Baugesetzgebung und der Gebäudeversicherung. Dachgestaltung

1Die Dächer der Gebäude sind in das örtliche Strassen-, Orts- und Landschaftsbild einzufügen.

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Art. 721.1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 3

721.1

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES II und in den im Zonenplan mit «Aufstufung Lärmempfindlichkeitsstufe II auf III» bezeichneten Gebieten die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.

1In den Mischzonen sind Wohnnutzungen und der Wohnnutzung gleichgestellte Nutzungen sowie mässig störende Betriebe zugelassen. Mischzonen (Wohnen und Arbeiten) M2, M3, M4, MZ

2Erotik- oder ähnliche Betriebe sind in den M2, M3, M4 und MZ sowie in besonderen baurechtlichen Ordnungen, in denen eine gemischte Nutzung im Sinne von Absatz 1 vorgesehen ist, nicht zugelassen.

3In der MZ sind überdies Geschäftsbauten, Läden, Quartiereinkaufszentren und nicht wesentlich störende Arbeitsaktivitäten zugelassen. Ausser im Erdgeschoss bzw. Strassengeschoss gegen die Bernstrasse können, soweit die lärmbezogenen Verkehrsimmissionen dies erlauben, auch Wohnungen erstellt werden.

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.

1Die Arbeitszonen A1, A2 und A3 sind Arbeitsaktivitäten vorbehalten. An Werkstätten oder ähnliche Bearbeitungsnutzungen gebundene kleinere Laden- oder Ausstellungsräume sowie einzelne Fachmarktnutzungen bis maximal einer Verkaufsfläche von 500 m2 sind gestattet. Arbeitszonen A1, A2, A3

2Bei Inkrafttreten dieses Reglementes vorhandene Verkaufsnutzungen können erneuert und die bestehende Verkaufsfläche bis 20 % erweitert werden.

3Wohnungen für das aus betrieblichen Gründen an den Standort gebundene Personal sind zugelassen, sofern für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt ist.

4In den Arbeitszonen A3 östlich der SBB-Bahnlinie gilt die Lärmemp …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In den Mischzonen sind Wohnnutzungen und der Wohnnutzung gleichgestellte Nutzungen sowie mässig störende Betriebe zugelassen.» · Art. Art. 721.1 Abs. 1

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 721.1 Abs. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 721.1, S. 40.90
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 721.1, S. 40.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 7.8 mArt. 721.1, S. 40.90
Gesamthöhe≤ 10.3 mArt. 721.1, S. 40.90
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 721.1, S. 40.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 721.1, S. 40.90

Extrahiert aus der BZO Zollikofen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone M2

Was gilt in der Zone M2 in Zollikofen?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zollikofen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone M2 sein?
Laut BZO Zollikofen: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone M2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zollikofen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zollikofen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zollikofen ein?
Baugesuche in Zollikofen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Bauinspektorat), Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen. Ablauf nach der Einreichung →

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