Zone ZPP M «Lättere» · Zollikofen

Bern · BFS 361 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone ZPP M «Lättere» in Zollikofen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zollikofen, in denen «ZPP M «Lättere»» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 63

1 Beschlossen durch den Gemeinderat am 28. J uni 2021 Daniel Bichsel, Präsident Stefan Sutter, Sekretär Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV: -7, 7. Die Ric tigkeit dieser Angaben bescheinigt: Stefan Sutter, Gemeindeschreiber Genehmigt dul31;h das Kantonale Amt für Gemeinden un J Raumordnung 15. Nov. 2021 ej3EN UNO i gq& Airo> " GENEHMIGUNG

Gemeinde Zollikofen

Änderung ZPP M «Lättere» (im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV) Baureglementsänderung

Die Baureglementsänderung besteht aus:

–Baureglementsänderung

weitere Unterlagen:

–Kurzbericht

Juni 2022 Änderungen sind rot gekennzeichnet ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Gemeinde Zollikofen

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Art. 2BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 65

2 ecoptima Änderung ZPP M «Lättere» Impressum

Planungsbehörde Gemeinde Zollikofen Wahlackerstrasse 25 3052 Zollikofen

Auftraggeberin: Vorsorgestiftung VSAO Kollerweg 32 3006 Bern

Auftragnehmer: ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 310 50 80, Fax 031 310 50 81 www.ecoptima.ch, info@ecoptima.ch

Bearbeitung: Barbara Bütikofer, Geografin MA Hansjakob Wettstein, Raumplaner FH, MAS ETH, SIA Zollikofen/07045 Änderung UeO Nr. 26 Lättere/4/UeV/ 07045_ZPP-A _220818 GE.docx/bb Gemeinde Zollikofen

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Art. 3BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 66

3 ecoptima Änderung ZPP M «Lättere» Art. 29 ZPP M «Lättere»

1Planungszweck - Die ZPP Lättere bezweckt die Erstellung einer gesamthaft geplanten, in Etappen realisierbaren Wohnüberbauung mittlerer bis hoher Dichte, hoher Siedlungsqualität und einem zusammenhängenden Bebauungs- und Erschliessungskonzept. Letzteres ist Voraussetzung für die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung.

2Art der Nutzung - Im Abschnitt M1 sind Wohnungen unterschiedlicher Grösse zu realisieren. Kleingewerbliche, nicht störende Arbeitsaktivitäten im Umfang von maximal 20 Prozent der GFo eines Gebäudes sind gestattet. In die Wohnüberbauung ist mindestens ein Gemeinschaftsraum zu integrieren. Es gelten die Bestimmungen für die Lärmempfindlichkeitsstufe II. - Der Abschnitt M2 ist ein Grün- und Erholungsbereich und dient dem Auf-enthalt und Spiel. Er ist öffentlich zugänglich. Die nach BauV für die Wohnüberbauung nötige Spielfläche kann in diesem Bereich angeordnet werden. Bauten sind keine gestattet.

3Mass der Nutzung - Im ‚Bereich für Wohnüberbauung’ Es gilt eine GFo von 21’200 29’200 m2, wovon max. 21'200 m2 für Wohnnutzung zulässig ist. Es sind 4 5 VG zugelassen, wovon das 1. Vollgeschoss Nebennutzungen und der Parkierung vorbehalten ist. Attikas über dem 45. VG sind nicht gestattet.

4Gestaltungsgrundsätze - Die Wohnüberbauung ist hinsichtlich Baustruktur, Erschliessung, Aussenräumen sowie der Grün-, Spiel- und Erholungsbereiche als Gesamtheit zu planen. - Einfahrten in Einstellhallen und Besucherparkplätze sind so anzuordnen, dass das Wohnumfeld im Siedlungsinnern …

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Art. 4BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 67

4 ecoptima Änderung ZPP M «Lättere»

5Erschliessung, Parkierung - Die Zu- und Wegfahrt für den motorisierten Verkehr erfolgt für die gesamte Wohnüberbauung über den Lätternweg und den angrenzenden, ostwest verlaufenden Abschnitt des Hübeliweges. Der Hübeliweg ober-halb (östlich) des Lättereareals ist nur für den Langsamverkehr offen. Zufahrtsrechte für die Liegenschaften Hübeliweg Nr. 31, 33 und 48 sind davon ausgenommen. - Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner sind als gedeckte Abstellplätze, soweit dies wegen der besonderen geologischen Verhältnisse möglich und zweckmässig ist, unterirdisch zu erstellen. Besucherparkplätze können oberirdisch im Bereich des Lätternweges erstellt werden. - Im nördlichen Bereich des ZPP-Perimeters ist am Lätternweg mindestens 1 Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge vorzusehen. - Nördlich der Wohnüberbauung ist zwischen dem Lättern- und Hübeliweg eine Langsamverkehrsverbindung zu schaffen.

6Lärmschutz - Neubauten und Grundrisse sind so zu organisieren, dass die Lärmwerte der Empfindlichkeitsstufe II eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für Neubauten unmittelbar östlich des bestehenden Wendeplatzes am Lätternweg, die weniger als 11 m vom Wendeplatz entfernt sind. Hier sind gegen den Wendeplatz hin lärmunempfindliche Nutzungen anzuordnen (Treppenhaus, Lift, Sanitärräume und dergleichen).

7Energie - Die Energieversorgung soll nach einem ganzheitlichen Konzept geplant und erstellt werden. Der Wärmebedarf ist vollständig mit erneuerbarer Energie zu decken. Gemeinde Zollikofen

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Art. 5BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 68

5 ecoptima Änderung ZPP M «Lättere» Genehmigungsvermerke Publikation im amtlichen Anzeiger vom 27. Oktober 2021 Öffentliche Auflage vom 28. Okt. bis 26. Nov. 2021 Einspracheverhandlungen am 15. und 16. Dezember 2021 Erledigte Einsprachen

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3 Abs. 2). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 29, S. 660.85

Extrahiert aus der BZO Zollikofen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP M «Lättere»

Was gilt in der Zone ZPP M «Lättere» in Zollikofen?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zollikofen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZPP M «Lättere» sein?
Laut BZO Zollikofen: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zollikofen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zollikofen ein?
Baugesuche in Zollikofen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Bauinspektorat), Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZPP M «Lättere» in der BZO Zollikofen?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Zollikofen erwähnen die Zone ZPP M «Lättere» namentlich, darunter Art. 1, Art. 2, Art. 3. BZO Zollikofen lesen →

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