Zone W2 · Zollikofen

Bern · BFS 361 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone W2 in Zollikofen (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zollikofen, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2.1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 2

2.1. Art der Nutzung Bedeutung

In den einzelnen Bauzonen sind die in den Art. 3 bis Art. 5 aufgezählten Nutzungsarten zugelassen und es gelten die dort genannten Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) nach der eidgenössischen Lärmschutzverordnung1.

1Die Wohnzonen sind der Wohnnutzung und dem Wohnen gleichgestellten Nutzungen sowie nach den näheren Bestimmungen von Absatz 3 ruhigen Arbeitsnutzungen vorbehalten. Wohnzonen W2, W3, W4

2Dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen sind insbesondere Gemeinschaftsräume zu Wohnsiedlungen, Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnliche Nutzungen, Kultusbauten, sofern sie weder durch ihre Tätigkeit noch durch den von ihnen verursachten Verkehr zu zonenwidrigen Verhältnissen führen oder anderweitig verkehrsgefährdende Zustände schaffen.

3Gestattet sind ferner im Umfang von bis zu 20 Prozent der Geschossfläche oberirdisch (GFo) eines Gebäudes alle Arbeitsaktivitäten, die das ruhige und gesunde Wohnen weder direkt noch indirekt beeinträchtigen.

1Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV, SR 814.41)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 2.2.1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 4

2.2.1. Im Allgemeinen Baupolizeiliche Masse

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden maximalen baupolizeilichen Masse2, die nach den Bestimmungen der BMBV3 sowie den Definitionen im Anhang gemessen werden: Zone kA gA Fh tr1) GH VG GL GZ W2 W3 W4 M2 M32) M4 MZ3) A1 A2

A3 4 8 7,8 10,3 2 30 --
5 11 10,0 12,5 3 40 --
6 14 13,0 15,5 4 40 --
4 8 7,8 10,3 2 30 --
5 10 11,0 13,5 3 40 --
6 12 14,0 16,5 4 40 --
4 -- 17,0 19,5 5 40 --
104)/45) -- 12,0 14,5 -- -- 10 %
104)/55) -- 15,0 17,5 -- -- 10 %
104)/55) -- 18,0 20,5 -- -- 10 %

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

1) Die Fh tr gilt:

–bei Gebäuden mit Schrägdach (ab einer Dachneigung von 5 Prozent) für die traufseitigen Fassaden und

–bei Gebäuden mit Flachdach (mit einer Dachneigung von weniger als 5 Prozent) für die Fassaden, bzw. Fassadenteile, bei denen das Attikageschoss nach Absatz 2 zurückversetzt ist. 2) Im Falle eines Abbruchs und Wiederaufbaus der auf Parzelle Nr. 73 bestehenden Bauten gilt eine minimale Geschossflächenziffer oberirdisch von 1.0. 3) Auf den Parzellen Nrn. 1153 und 939 dürfen innerhalb des kleinen Grenzabstands gegenüber der Parzelle Nr. 339 (ZPP D) Bauten für Erschliessungsanlagen (Treppen, Lifte, Korridore) erstellt werden. 4) Gilt gegenüber Grundstücken in den Wohnzonen 5) Gilt innerhalb der Arbeitszone und gegenüber Grundstücken aller anderen Zonen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 3BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 13

3 Mass der Nutzung: Abschnitt E1: ý VG: 5, Attikageschosse sind nicht zugelassen; GH: 17,2 m, massgebende Terrainkote (massgebendes Terrain): 560.00 m ü. M. (Ecke Bernstrasse / Stämpflistrasse). ý GFo: 23'000 m2. ý Grenzabstand gegen Abschnitt E2: 3 m. ý Grenzabstand gegen Abschnitt E3: 5 m. ý Strassenabstand gegen Bern- und Stämpflistrasse: 5 m. ý Eine geschlossene Bauweise über die Abschnittsgrenzen ist nicht gestattet. ý Die Gebäudefront gegen die Stämpflistrasse ist gegenüber der geltenden Wohnzone W2 zum Strassenabstand zusätzlich um 5 m zurück zu versetzen. Abschnitt E2: ý VG: 3 ý Fh tr: 11,3 m, GH: 13,8 m; ý GFo: 4'500 m2;

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 721.1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 8

721.1 Bezeichnung Zweck Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Bildung, Sport, Internat, Zivilschutzanlage ZöN 5 Molkereischule Bildung, Verwaltung, Internat ZöN 7 Hochschule für Landwirtschaft Verwaltung, Kultus, Friedhof mit Bestattungshalle, Erziehung, Bildung ZöN 9 Reformierte Kirche, Friedhof, Gemeindeverwaltung ZöN 11 Kirchgemeindehaus Bildung, Sport, Jugend, Verwaltung, Mehrzwecknutzungen ZöN 12 Schule Oberdorf Schule, Mehrzweckhalle, Sport ZöN 13 Sekundarschulhaus Bildung, Verwaltung, Internat, Tagungseinrichtungen ZöN 14 Blindenschulheim, Katholische Kirche Bildung, Verwaltung, Internat ZöN 15 EHB Schäferei Bildung, Sport und Freizeit, Mehrzweckhalle, Schutzraum ZöN 16 Geisshubel ZöN 17 Freizeithaus und -anlagen Zweckgebundene Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Anlagen. Bauliche Veränderungen haben der Siedlungsrandsituation, dem Übergang zum angrenzenden Siedlungsgebiet und dem Bezug zur landwirtschaftlichen Umgebung Rechnung zu tragen. kA und gA: 6,0 m Fh tr: 11,0 m GH: 13,5 m III Zweckgebundene Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Anlage. Bauliche Veränderungen haben dem Gesamtcharakter der vorhandenen Bebauung und der landwirtschaftlichen Umgebung Rechnung zu tragen. kA und gA: 6,0 m Fh tr: 14,0 m GH: 16,5 m III Zweckgebundene Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Anlage. Baupolizeiliche Masse: ý Friedhof: kA und gA: 4,0 m Fh tr: 7,8 m GH: 10,3 m ý Verwaltung: kA und gA: 5,0 m Fh tr: 11,0 m GH: 13,5 m II II Zweckgebundene Erneuerung und Erweiterung der vorhanden …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 721.1, S. 40.90
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 721.1, S. 40.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 7.8 mArt. 721.1, S. 40.90
Gesamthöhe≤ 10.3 mArt. 721.1, S. 40.90
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 721.1, S. 40.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 721.1, S. 40.90

Extrahiert aus der BZO Zollikofen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2

Was gilt in der Zone W2 in Zollikofen?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zollikofen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Laut BZO Zollikofen: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zollikofen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zollikofen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zollikofen ein?
Baugesuche in Zollikofen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Bauinspektorat), Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Zollikofen