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Art. 6 · Zonen mit Planungspflicht

BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 5 · Original-PDF

6 Zulässige Masse: 1,8 m in den gA

1,5 m in den kA

maximal 3 m Tiefe über die Fassadenlinie

bedeckte Fläche maximal 50 Prozent der Fassade Vorspringende Gebäudeteile12

5  Vgl. Anhang 1, 1.8
6  Art. 7 Baureglement
7  Art. 17 Abs. 1 BMBV
8  vgl. Anhang 1, 1.3
9  Art. 3 und 4 BMBV

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.

10Art. 6 BMBV.

11Art. 6 BMBV.

12Art. 3 und 4 BMBV. 6 Erschliessungsgrundsätze: ý Die Erschliessung der Abschnitte A1 und A2 erfolgt über den Hessweg. Dieser ist entsprechend den Bestimmungen der Gemeinde auszubauen. Entlang des Hesswegs ist eine durchgehende Fusswegverbindung zu realisieren. ý Die Erschliessung des Abschnitts A3 erfolgt über den Lüfternweg. ý Die Parkierung hat mit Ausnahme der Besucherparkplätze unterirdisch zu erfolgen. 6 Erschliessungsgrundsätze: ý Zu- und Wegfahrten für den Individualverkehr erfolgen ab der Alpenstrasse. ý Die Parkierung hat mit Ausnahme der Besucherparkplätze und der Parkplätze für individuelle Wohnformen (EFH) in Einstellhallen zu erfolgen. ý Längs der Alpenstrasse ist zwischen Landgarbenstrasse und Grabenstrasse eine von der Fahrbahn getrennte öffentliche Fusswegverbindung zu realisieren.

1Planungszweck: ý Schaffung eines Zentrumsschwerpunktes. ý Ermöglichen einer dichten Bebauung bei gleichzeitiger Sicherung von ZPP C «Bernstrasse / Molkereistrasse»22 Qualität und Nutzbarkeit der Aussenräume. 6 Erschliessungsgrundsätze: ý Abschnitt westlich der Bernstrasse: Die Erschliessung erfolgt ab der Bernstrasse. Parkplätze sind unterirdisch anzuordnen. ý Abschnitt östlich der Bernstrasse: Die Erschliessung erfolgt ab der Bernund Molkereistrasse. Bewohner- und Besucherparkplätze sind vorwiegend unterirdisch anzuordnen.

1Planungszweck: ý Zusammenhängend geplante und gestaltete Bebauung innerhalb der ZPP D «Schützenstrasse»23 Planungseinheiten. 6 Erschliessungsgrundsätze: ý Abschnitt D1: Die Erschliessung erfolgt ab der Schützenstrasse. ý Abschnitt D2: Die Zufahrt in eine unterirdische Einstellhalle hat über die bestehende Einfahrt der Überbauung Kreuzmatte zu erfolgen.

1Planungszweck: ý Gesamthaft geplante und gestaltete Überbauung mit hoher Dichte gegen ZPP E «Bernstrasse / Kreuz-Nord» die Bernstrasse; ý Umnutzung bestehender Bauten oder Errichtung von Neubauten zu Wohn- und Arbeitszwecken im westlichen Teil der ZPP mit Zufahrt ab der Stämpflistrasse bzw. der Schulhausstrasse; Festlegung übergeordneter Fuss- und Radwegverbindungen. 6 Erschliessungsgrundsätze: ý Bis zur Fertigstellung der Überbauung in Abschnitt E1 ist je von der Stämpflistrasse und der Bernstrasse zur Birkenstrasse eine öffentliche Fuss- und Veloverbindung zu erstellen. ý Abschnitt E1: Die Zu- und Wegfahrt in eine unterirdische Einstellhalle erfolgt direkt ab der Bernstrasse. Die Zu- und Wegfahrt für Feuerwehr, Dienstfahrzeuge, Anlieferung und Entsorgung ist auch von der Stämpflistrasse her möglich. Ebenerdige gegen die Bernstrasse hin offene Bereiche des Alterszentrums sind für Fussgängerinnen und Fussgänger allgemein zugänglich zu gestalten. ý Abschnitt E2: Die Zu- und Wegfahrt für ober- und unterirdische Parkierung erfolgt ab der Stämpflistrasse. Bewohnerparkplätze sind unterirdisch zu realisieren. Besucherparkplätze können oberirdisch angeordnet werden. Unterirdische Parkplätze, die baulich und funktional mit einer Einstellhalle im Sektor A verbunden sind, können über deren Zu- und Wegfahrt von der Bernstrasse her erschlossen werden. ý Abschnitt E3: Die Zufahrt in eine unterirdische Einstellhalle erfolgt ab der Schulhausstrasse. ZPP F «Bärenareal» Von der Genehmigung vorläufig sistiert

1Planungszweck: ý Schaffung eines Zentrumsschwerpunktes. ý Ermöglichen einer dichten Bebauung bei gleichzeitiger Sicherung von Qualität und Nutzbarkeit der Aussenräume. ý Festlegung der Zufahrten für Parkierung und Anlieferung. ý Erhaltung des Gebäudes Restaurant Bären.

2Art der Nutzung: ý Erste Bautiefe entlang der Bernstrasse: Gemäss den Vorschriften der Zentrumszone MZ. ý Dahinterliegender Bereich gemäss den Vorschriften der Mischzonen M.

3Mass der Nutzung. Die maximale Ausnützung für die einzelnen Nutzungsbereiche richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Zonen.

4Gestaltung: Neubauten der ersten Bautiefe entlang der Bernstrasse sind mit ihrer Längsseite parallel zur Strasse zu stellen. Dahinterliegende Neubauten sind, wenn möglich, rechtwinklig zu den Bauten der ersten Bautiefe anzuordnen.

5Verkehrserschliessung und Parkierung: Bewohner- und Besucherparkplätze sind unterirdisch anzuordnen. Die Einstellhallenzufahrten sind auf das "Gestaltungskonzept Bernstrasse" abzustimmen.

1Planungszweck: ý Verdichtete Bebauung mit unterschiedlicher Nutzung. ý Sicherung der übergeordneten Verkehrserfordernisse Seite KirchlindachZPP G «Kirchlindachstrasse/ Hirzenfeldweg»24 strasse. 6 Erschliessungsgrundsätze: ý Die Zufahrt zur unterirdischen Einstellhalle hat ab der Kirchlindachstrasse zu erfolgen. ý Entlang der Kirchlindachstrasse ist auf dem Areal eine öffentliche Fusswegverbindung zu erstellen. ý Die Anlieferung zum Gewerbehaus und die Zufahrt in die unterirdische Einstellhalle sind so anzuordnen und zu gestalten, dass der Bereich der Wohnbebauung möglichst wenig gestört wird.

1Planungszweck: ý Realisierung einer Wohnüberbauung mittlerer bis hoher Dichte. ý Gestaltung eines zusammenhängenden öffentlichen Erholungs- und BeZPP H «Häberlimatte» gegnungsgebietes. ý Erhaltung und Erneuerung des Bauernhauses mit strassenseitigem Stöckli und angrenzendem Umfeld. 6 Erschliessungsgrundsätze: ý Unterirdische Einstellhallen Wohnüberbauung: ab Fellenbergstrasse. ý Oberirdische Abstellplätze: ab Fellenberg- und Schulhausstrasse.

1Planungszweck: ý Umsetzung der Planungsvorgaben aus der ESP-Richtplanung. ý Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für die Projektierung (bzw. der ZPP I «Meielen Nord»25 Vorbereitung von Projektwettbewerben) von Bauvorhaben und für deren Einordnung in den Rahmen der gesamten ZPP mit dem Ziel einer qualitativ hochstehenden Bebauungsstruktur. ý Festlegung der Erschliessungsvoraussetzungen für Nutzungsverdichtungen, insbesondere Arbeitsplatzverdichtungen. ý Festlegung von Fuss- und Radwegbeziehungen von den Arbeitsplatzschwerpunkten zu den Stationen RBS und SBB sowie zum übrigen Gemeindegebiet. 6 Erschliessungsgrundsätze: Motorisierter Verkehr: ý Die Erschliessung der ZPP erfolgt grundsätzlich über die Zufahrt beim Bahnhof Zollikofen. Die Zufahrt über die Unterführung bei der Kreuzstrasse bleibt beim vorhandenen Ausbaustand offen.

25Basierend auf der ZPP I «Meielen Nord» wurde die Überbauungsordnung Nr. 29 erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig. 6 Erschliessungsgrundsätze: ý Die Zufahrt zur ZPP für den motorisierten Verkehr erfolgt über die Molkereistrasse und Schützenstrasse. Die Zufahrt zum Hofbereich der Gebäude Molkereistrasse Nr. 19 und 21 erfolgt wie bisher über die Rüttistrasse. ý Die Fortsetzung der Rüttistrasse bis zur Schützenstrasse im Bereich des Sektors 1 bleibt dem Langsamverkehr vorbehalten. 6 Lärmschutz: Neubauten und Grundrisse sind so zu organisieren, dass die Lärmwerte der Empfindlichkeitsstufe II eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für Neubauten unmittelbar östlich des bestehenden Wendeplatzes am Lätternweg, die weniger als 11 m vom Wendeplatz entfernt sind. Hier sind gegen den Wendeplatz hin lärmunempfindliche Nutzungen anzuordnen (Treppenhaus, Lift, Sanitärräume und dergleichen). 6 Erschliessungsgrundsätze: ý Die Erschliessung der Neubauten erfolgt über den bestehenden Anschluss der Webergutstrasse an die Kirchlindachstrasse. ý Die Parkierung für die Neubauten ist mit Ausnahme der Besucherparkplätze unterirdisch sowie möglichst gemeinsam zu lösen. 6 Erschliessungsgrundsätze: ý Die Erschliessung erfolgt ab der Bernstrasse. ý Die Parkierung hat grundsätzlich unterirdisch zu erfolgen, oberirdische Kundenparkplätze sind zulässig. 6. Zonen mit Planungspflicht (Änderung rot) Art. 25

1Planungszweck:

–Umsetzung der Planungsvorgaben aus der ESP-Richtplanung. ZPP Meielen Nord

–Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für die Projektierung (bzw. der Vorbereitung von Projektwettbewerben) von Bauvorhaben und für deren Einordnung in den Rahmen der gesamten ZPP mit dem Ziel einer qualitativ hochstehenden Bebauungsstruktur.

–Festlegung der Erschliessungsvoraussetzungen für Nutzungsverdichtungen, insbesondere Arbeitsplatzverdichtungen.

–Festlegung von Fuss- und Radwegbeziehungen von den Arbeitsplatzschwerpunkten zu den Stationen RBS und SBB sowie zum übrigen Gemeindegebiet.

2Art der Nutzung:

–Abschnitt I1 und I2: Arbeitsnutzung nach den Nutzungsbestimmungen über die Arbeitszonen (Art. 5).

–Abschnitt I3: Arbeitsnutzung nach den Nutzungsbestimmungen über die Arbeitszonen (Art. 5). Verkaufsnutzungen sind zugelassen.

3Mass der Nutzung: Abschnitt I1 und I2:

–GH Abschnitt I1: 28 m 30 m

–GH Abschnitt I2: 28 m

–In Abschnitt I2 kann der Gemeinderat höheren Bauten mit einer GH von 57,8 m zustimmen, wenn sie sich in ein Gesamtkonzept über die Teilzone nördlich des Eichenweges einordnen.

–GFo: 86 000 m2; Abschnitt I3:

–Nutzungsmasse der A3

4Lärmempfindlichkeitsstufe:

–Gesamte ZPP: ES III.

5Gestaltungsgrundsätze: Ein öffentlich zugänglicher Aussenraum verbindet die einzelnen Abschnitte in Nord-Südrichtung und ist gegen Norden über die Gleisanlage mit dem Bahnhof Zollikofen, im Süden mit der Station Oberzollikofen verbunden.

6Erschliessungsgrundsätze: Motorisierter Verkehr:

–Die Erschliessung der ZPP erfolgt grundsätzlich über die Zufahrt beim Bahnhof Zollikofen. Die Zufahrt über die Unterführung bei der Kreuzstrasse bleibt beim vorhandenen Ausbaustand offen. BBL UeO «Meielen Nord, Abschnitt I1» Baureglementsänderung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.