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Art. 8.2 · 8.2. Dachausbau, Dachgestaltung

BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 27 · Original-PDF

Dachausbau

Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im Dachraum ist auf einer Nutzungsebene zulässig. Auf der Ebene des Kehlgebälkes ist der Einbau von Galerien, die zu einem Wohnraum gehören, gestattet. Sie dürfen nur mit Dachflächenfenstern mit einer Lichtöffnung von 1 m2 pro Fenster und giebelseitig belichtet werden. Für die Sicherheit und Gesundheit gelten die Vorschriften der Baugesetzgebung und der Gebäudeversicherung. Dachgestaltung

1Die Dächer der Gebäude sind in das örtliche Strassen-, Orts- und Landschaftsbild einzufügen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.