Zone MZ · Zollikofen

Bern · BFS 361 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone MZ in Zollikofen (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zollikofen, in denen «MZ» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 59

1 Daniel Bichsel, Präsident Stefan Sutter, Sekretär Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: 4.12, 48 Stefan Sutter, Gemeindeschreiber Genehmigt durch das Kantonale Amt für = Gemeinden und Raumordnung 3 0. März 2021 GENEHMIGUNG

Gemeinde Zollikofen ZPP O «Dreieck Bernstrasse-Bahnlinie-Kreuzstrasse», Zonenplan- und Baureglementsänderung im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Auszug Baureglement Die Änderung besteht aus:

–Baureglementsänderung

–Zonenplanänderung Weitere Unterlagen:

–Erläuterungsbericht rot = Änderungen Baureglement Juni 2021 Aufträge aktuell\Zollikofen\06769 UeO «Dreieck Süd» \ 4\BRÄ\06769_BRA _210611_GE.docx\cm ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Gemeinde Zollikofen ecoptima ZPP O «Dreieck Bernstrasse-Bahnlinie-Kreuzstrasse» Änderung Baureglement Art. 31 ZPP O «Dreieck Bernstrasse – Bahnlinie - Kreuzstrasse»

1Planungszweck:

–Umstrukturierung und Realisierung einer unter Berücksichtigung des Ortsbildes angemessenen baulichen Verdichtung.

–Erneuerung, Ersatz und gegebenenfalls massvolle Ergänzung der bestehenden Hochhäuser.

–Sicherung einer ausgewogenen Nutzungsdurchmischung.

–Schafftung belebter, attraktiver Aussenräume.

–Die Ermöglichung von Teilüberbauungsordnungen mit einer minimalen Grösse von 1'000 m2.

2Art der Nutzung:

–Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone MZ (Art. 4)

–Die Kaffeerösterei ist in ihrem Bestand geschützt.

3Mass der Nutz …

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Art. 2BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 24

2 Art der Nutzung: ý Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone MZ (Art. 4). ý Die Kaffeerösterei ist in ihrem Bestand geschützt.

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Art. 4BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 54

4 ecoptima VeO «Meielen Nord, Abschnitt 11» Baureglementsänderung Genehmigungsvermerke Vorprüfung vom

22. April 2019
Publikation im amtlichen Anzeiger vom
28. Juni 2019

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 54) verbindlich lesbar.

Öffentliche Auflage vom 29. Juni bis 29. Juli 2019 Einspracheverhandlungen vom - Erledigte Einsprachen - Unerledigte Einsprachen - Rechtsverwahrung - Beschlossen durch den Gemeinderat am 26. August 2019 Der Präsident Der Sekretär Daniel Bichsel Stefan Sutter Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV im amtlichen Anzeiger vom 30. August 2019 Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: zollikofen, $,8. Leif Gemeindeschreiber ANUL_S Stefan Sutter Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung 5, Nov. 2019 GENEHMIGUNG

Einwohnergemeinde Zollikofen

ZPP F «Bärenareal», Änderung Baureglement Auszug Baureglement Die Planung besteht aus:

–Zonenplanänderung

–Änderung Baureglement weitere Unterlagen:

–Erläuterungsbericht

–Mitwirkungsbericht

–Richtprojekt Bärenareal vom Mai 2019

–Schlussbericht zur Ideenstudie Bärenareal

–Lärmgutachten vom 17. Oktober 2017

–Wirtschaftliche Verhältnismässigkeits-prüfung vom 14. Juni 2018

–Städtebauliche Verhältnismässigkeits-prüfung vom 6. Mai 2019

–Abbruchgesuch vom 21. August 2018 16. Oktober 2019 Aufträge aktuell\Zollikofen\ZPP Bärenareal_06146\ 4_Resultate\06146_BRA _191024_GE.docx rot = Änderungen Baureglement ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Gemeinde Zollikofen ecoptima ZPP F «Bärenareal» Änderung Baureglement Art. 22 ZPP F «Bärenareal»

1Planun …

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Art. 6BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 15

6 Erschliessungsgrundsätze: ý Bis zur Fertigstellung der Überbauung in Abschnitt E1 ist je von der Stämpflistrasse und der Bernstrasse zur Birkenstrasse eine öffentliche Fuss- und Veloverbindung zu erstellen. ý Abschnitt E1: Die Zu- und Wegfahrt in eine unterirdische Einstellhalle erfolgt direkt ab der Bernstrasse. Die Zu- und Wegfahrt für Feuerwehr, Dienstfahrzeuge, Anlieferung und Entsorgung ist auch von der Stämpflistrasse her möglich. Ebenerdige gegen die Bernstrasse hin offene Bereiche des Alterszentrums sind für Fussgängerinnen und Fussgänger allgemein zugänglich zu gestalten. ý Abschnitt E2: Die Zu- und Wegfahrt für ober- und unterirdische Parkierung erfolgt ab der Stämpflistrasse. Bewohnerparkplätze sind unterirdisch zu realisieren. Besucherparkplätze können oberirdisch angeordnet werden. Unterirdische Parkplätze, die baulich und funktional mit einer Einstellhalle im Sektor A verbunden sind, können über deren Zu- und Wegfahrt von der Bernstrasse her erschlossen werden. ý Abschnitt E3: Die Zufahrt in eine unterirdische Einstellhalle erfolgt ab der Schulhausstrasse. ZPP F «Bärenareal» Von der Genehmigung vorläufig sistiert

1Planungszweck: ý Schaffung eines Zentrumsschwerpunktes. ý Ermöglichen einer dichten Bebauung bei gleichzeitiger Sicherung von Qualität und Nutzbarkeit der Aussenräume. ý Festlegung der Zufahrten für Parkierung und Anlieferung. ý Erhaltung des Gebäudes Restaurant Bären.

2Art der Nutzung: ý Erste Bautiefe entlang der Bernstrasse: Gemäss den Vorschriften der Zentrumszone MZ. ý Dahinterliegender Bereich gemäss den Vorschriften d …

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Art. 721.1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 3

721.1

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES II und in den im Zonenplan mit «Aufstufung Lärmempfindlichkeitsstufe II auf III» bezeichneten Gebieten die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.

1In den Mischzonen sind Wohnnutzungen und der Wohnnutzung gleichgestellte Nutzungen sowie mässig störende Betriebe zugelassen. Mischzonen (Wohnen und Arbeiten) M2, M3, M4, MZ

2Erotik- oder ähnliche Betriebe sind in den M2, M3, M4 und MZ sowie in besonderen baurechtlichen Ordnungen, in denen eine gemischte Nutzung im Sinne von Absatz 1 vorgesehen ist, nicht zugelassen.

3In der MZ sind überdies Geschäftsbauten, Läden, Quartiereinkaufszentren und nicht wesentlich störende Arbeitsaktivitäten zugelassen. Ausser im Erdgeschoss bzw. Strassengeschoss gegen die Bernstrasse können, soweit die lärmbezogenen Verkehrsimmissionen dies erlauben, auch Wohnungen erstellt werden.

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.

1Die Arbeitszonen A1, A2 und A3 sind Arbeitsaktivitäten vorbehalten. An Werkstätten oder ähnliche Bearbeitungsnutzungen gebundene kleinere Laden- oder Ausstellungsräume sowie einzelne Fachmarktnutzungen bis maximal einer Verkaufsfläche von 500 m2 sind gestattet. Arbeitszonen A1, A2, A3

2Bei Inkrafttreten dieses Reglementes vorhandene Verkaufsnutzungen können erneuert und die bestehende Verkaufsfläche bis 20 % erweitert werden.

3Wohnungen für das aus betrieblichen Gründen an den Standort gebundene Personal sind zugelassen, sofern für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt ist.

4In den Arbeitszonen A3 östlich der SBB-Bahnlinie gilt die Lärmemp …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 721.1 Abs. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 721.1, S. 40.85
Fassadenhöhe traufseitig≤ 17 mArt. 721.1, S. 40.85
Gesamthöhe≤ 19.5 mArt. 721.1, S. 40.85
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 721.1, S. 40.85
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 721.1, S. 40.85

Extrahiert aus der BZO Zollikofen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone MZ

Was gilt in der Zone MZ in Zollikofen?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zollikofen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone MZ sein?
Laut BZO Zollikofen: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone MZ einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zollikofen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zollikofen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zollikofen ein?
Baugesuche in Zollikofen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Bauinspektorat), Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen. Ablauf nach der Einreichung →

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