Zone A2 · Zollikofen

Bern · BFS 361 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone A2 in Zollikofen (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zollikofen, in denen «A2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2.2.1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 4

2.2.1. Im Allgemeinen Baupolizeiliche Masse

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden maximalen baupolizeilichen Masse2, die nach den Bestimmungen der BMBV3 sowie den Definitionen im Anhang gemessen werden: Zone kA gA Fh tr1) GH VG GL GZ W2 W3 W4 M2 M32) M4 MZ3) A1 A2

A3 4 8 7,8 10,3 2 30 --
5 11 10,0 12,5 3 40 --
6 14 13,0 15,5 4 40 --
4 8 7,8 10,3 2 30 --
5 10 11,0 13,5 3 40 --
6 12 14,0 16,5 4 40 --
4 -- 17,0 19,5 5 40 --
104)/45) -- 12,0 14,5 -- -- 10 %
104)/55) -- 15,0 17,5 -- -- 10 %
104)/55) -- 18,0 20,5 -- -- 10 %

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

1) Die Fh tr gilt:

–bei Gebäuden mit Schrägdach (ab einer Dachneigung von 5 Prozent) für die traufseitigen Fassaden und

–bei Gebäuden mit Flachdach (mit einer Dachneigung von weniger als 5 Prozent) für die Fassaden, bzw. Fassadenteile, bei denen das Attikageschoss nach Absatz 2 zurückversetzt ist. 2) Im Falle eines Abbruchs und Wiederaufbaus der auf Parzelle Nr. 73 bestehenden Bauten gilt eine minimale Geschossflächenziffer oberirdisch von 1.0. 3) Auf den Parzellen Nrn. 1153 und 939 dürfen innerhalb des kleinen Grenzabstands gegenüber der Parzelle Nr. 339 (ZPP D) Bauten für Erschliessungsanlagen (Treppen, Lifte, Korridore) erstellt werden. 4) Gilt gegenüber Grundstücken in den Wohnzonen 5) Gilt innerhalb der Arbeitszone und gegenüber Grundstücken aller anderen Zonen

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Art. 3BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 10

3 Mass der Nutzung: ý Abschnitt A1: GFZo: 1,4, VG: 4. ý Abschnitt A2: GFZo: 1,3 (exkl. Bauernhausareal), VG: 3. Auf dem Bauernhausareal Wahlackerstrasse 15 dürfen keine Neubauten erstellt werden. ý Abschnitt A3: Das bestehende Gebäude kann erneuert, im Rahmen der Mischzonenvorschriften umgenutzt und gestützt auf Empfehlung einer Fachberatung20 bis zu einer GFo von 10'900 m2 erweitert werden. Für unbewohnte Dachaufbauten auf dem bestehenden Gebäude stehen zusätzlich 300 m2 GFo zur Verfügung. Westlich des bestehenden Betagtenheims ist ein Erweiterungsneubau mit 3 Vollgeschossen und einer

18 vgl. Art. 48

19Basierend auf der ZPP A «Lüftere» wurde die Überbauungsordnung Nr. 16 erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig mit Ausnahme der Festlegungen für die Parzellen 364 und 365 (vgl. Art. 70).

20Vgl. Art. 48.

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Art. 6BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 11

6 Erschliessungsgrundsätze: ý Die Erschliessung der Abschnitte A1 und A2 erfolgt über den Hessweg. Dieser ist entsprechend den Bestimmungen der Gemeinde auszubauen. Entlang des Hesswegs ist eine durchgehende Fusswegverbindung zu realisieren. ý Die Erschliessung des Abschnitts A3 erfolgt über den Lüfternweg. ý Die Parkierung hat mit Ausnahme der Besucherparkplätze unterirdisch zu erfolgen.

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Art. 721.1BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 3

721.1

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES II und in den im Zonenplan mit «Aufstufung Lärmempfindlichkeitsstufe II auf III» bezeichneten Gebieten die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.

1In den Mischzonen sind Wohnnutzungen und der Wohnnutzung gleichgestellte Nutzungen sowie mässig störende Betriebe zugelassen. Mischzonen (Wohnen und Arbeiten) M2, M3, M4, MZ

2Erotik- oder ähnliche Betriebe sind in den M2, M3, M4 und MZ sowie in besonderen baurechtlichen Ordnungen, in denen eine gemischte Nutzung im Sinne von Absatz 1 vorgesehen ist, nicht zugelassen.

3In der MZ sind überdies Geschäftsbauten, Läden, Quartiereinkaufszentren und nicht wesentlich störende Arbeitsaktivitäten zugelassen. Ausser im Erdgeschoss bzw. Strassengeschoss gegen die Bernstrasse können, soweit die lärmbezogenen Verkehrsimmissionen dies erlauben, auch Wohnungen erstellt werden.

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.

1Die Arbeitszonen A1, A2 und A3 sind Arbeitsaktivitäten vorbehalten. An Werkstätten oder ähnliche Bearbeitungsnutzungen gebundene kleinere Laden- oder Ausstellungsräume sowie einzelne Fachmarktnutzungen bis maximal einer Verkaufsfläche von 500 m2 sind gestattet. Arbeitszonen A1, A2, A3

2Bei Inkrafttreten dieses Reglementes vorhandene Verkaufsnutzungen können erneuert und die bestehende Verkaufsfläche bis 20 % erweitert werden.

3Wohnungen für das aus betrieblichen Gründen an den Standort gebundene Personal sind zugelassen, sofern für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt ist.

4In den Arbeitszonen A3 östlich der SBB-Bahnlinie gilt die Lärmemp …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 721.1 Abs. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 721.1, S. 40.85
Fassadenhöhe traufseitig≤ 15 mArt. 721.1, S. 40.85
Gesamthöhe≤ 17.5 mArt. 721.1, S. 40.85
Grünflächenziffer≥ 10 %Art. 721.1, S. 40.85

Extrahiert aus der BZO Zollikofen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone A2

Was gilt in der Zone A2 in Zollikofen?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zollikofen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone A2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zollikofen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zollikofen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zollikofen ein?
Baugesuche in Zollikofen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Bauinspektorat), Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone A2 in der BZO Zollikofen?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Zollikofen erwähnen die Zone A2 namentlich, darunter Art. 2.2.1, Art. 3, Art. 6. BZO Zollikofen lesen →

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