Art. 32 · ZPP Nr. 5
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 19 · Original-PDF
Zweck
1Die ZPP Nr. 5 bezweckt eine verdichtete und grup- "Schufle" pierte, siedlungsmässig optimal eingepasste Überbauung. Nutzungsart
2Wohnen im Sinne der Wohnzone W3, wobei Dienstleistungsbetriebe und nicht störende kleinere Gewerbe zugelassen sind. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,4, max. AZ 0,6. Die Geschossanzahl beträgt drei. Gestaltungsgrundsätze:
4Auf allen Hauptbauten sind nur geneigte Dächer gestattet.
5Auf die Integration der Neubauten in die bestehende Siedlungsstruktur ist zu achten. Aussenräume, wie Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche, sind sorgfältig zu gestalten. Empfindlichkeitsstufe: ES II Gemeindebaureglement (GBR) Seite 18 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Art. 32 Für die ZPP Nr. 13 «Bodenacker Schwarzwasserbrücke» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 13 «Bodenacker Schwarzwasserbrücke»
1Die ZPP Nr. 13 bezweckt eine Neuüberbauung mit kombinierter Nutzung für Sport und Freizeit, die sich harmonisch ins Landschaftsbild einpasst. Planungszweck
2Das ZPP-Areal kann für Freizeit und Sport genutzt werden, folgende Nutzungen sind möglich:
–Sport- und Veranstaltungshalle, Ganzjahresbetrieb
–zugehörender Verpflegungsbetrieb
–Kulturanlässe wie Konzerte, Aufführungen etc.
–einfache Unterkunfts- und Übernachtungsmöglichkeiten für Anlagebenutzer und Passanten
–betriebsnotwendiger Wohnraum
–Einstell- und Materialräume
–Sport- und Erholungsanlagen im Freien Art der Nutzung
3Die best. Tankwanne darf bis OK Tankwannenrand voll genutzt werden. Mass der Nutzung Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 33 Normativer Inhalt Hinweise
4Für Hauptgebäude inkl. Kleinbauten ausserhalb der Tankwanne sowie für Bauten, welche den Tankwannenrand überragen, gelten eine Überbauungsziffer von max. 0.50 sowie der höchste Punkt der Dachkonstruktion von 660,00 m ü.M. und ein massgebendes Terrain der Tankwanne von 643.00 m ü.M.
5Innerhalb der Waldabstandslinie (12,0 m resp. 18,0 m) sind keine festen Bauten, Anlagen oder Abstell- und Lagerplätze gestattet.
6Hauptgebäude und Kleinbauten sind bezüglich Stellung und Form landschaftsverträglich in die Umgebung zu integrieren. Gestaltungsgrundsätze
7Im Übergangsbereich zum Naturschutzgebiet ist bei der Erstellung von Bauten und Anlagen sowie der Gestaltung der Aussenräume besonders auf eine harmonische Gestaltung und fliessenden Übergang zu achten.
8Aussenräume wie Zufahrt- und Wegfahrt, Fusswege, Parkplätze sowie Sport-, Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind sorgfältig zu gestalten.
9Vom ZPP-Areal her dürfen keine Zugänge zum angrenzenden Naturschutzgebiet erstellt werden.
10Zur Erschliessung des Areals dient die bestehende Zu- und Wegfahrt ab Staatsstrasse. Erschliessung
11Die Fussgängererschliessung erfolgt über den separat gesicherten Bahnübergang.
12Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe
13Solange auf der Parzelle Nr. 4182 kein Bedürfnis nach einer Sportund Freizeitnutzung besteht, kann die bestehende gewerbliche Nutzung (Transportgewerbe, Einstellen von Fahrzeugen) innerhalb der bestehenden Bauten als Übergangsnutzung weitergeführt werden. Übergangsnutzung Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 34 Normativer Inhalt Hinweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.