Ostermundigen
Fassadenhöhe in Ostermundigen
Die Fassadenhöhe ist in Ostermundigen in 2 von 26 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 11 m bis 12 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 681 der Bau- und Zonenordnung.
Die Fassadenhöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Oberkante der Dachkonstruktion.
| Zone | Fassadenhöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| ZPP Nr. 1 | ≤ 11 m | Art. 681, S. 38 |
| ZPP Nr. 19 | ≤ 12 m | Art. 75, S. 45 |
Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 681 im Wortlaut, Seite 38
Art. 681 ZPP Nr. 1 "Kernschutz- zone" 1 Die ZPP Nr. 1 "Kernschutzzone" bezweckt die Erhaltung und Ergän- zung der Bauweise und des spezifischen Charakters der Überbau- ung sowie der Wirkung des Strassenraumes. 2 Der Grosse Gemeinderat erlässt Gestaltungsrichtpläne. Bauvorha- ben die den Gestaltungsrichtplänen und dem Planungszweck ent- sprechen, können ohne Erlass einer UeO bewilligt werden (Art. 93.1 BauG). 3 Es sind Bauten für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen zugelassen. Reine Lagerbetriebe sowie Nutzungen, die ein überdurchschnittlich hohes Mass an ortsfremdem Verkehr verursachen sind untersagt. 4 Es gelten folgende baupolizeiliche Vorschriften: 1 Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 23. April 1998. 38/124 BAUREGLEMENT - Ausnützungsziffer: maximal 1.0 - Geschosszahl: maximal 2 - 3 plus Dachausbau oder Attika gemäss Gestaltungsrichtplan - Fassadenhöhe: eingeschossige Bauten: maximal 4.50 m zweigeschossige Bauten: maximal 8.00 m dreigeschossige Bauten: maximal 11.00 m - Gebäudelänge: maximal 30.00 m - Grenzabstand: minimal 3.00 m 5 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV. 6 Erweiterungen der Hauptgebäude wie Dachausbauten, Anbauten, Balkone usw. sind zulässig, wenn sie sich in die Umgebung und das Ortsbild einordnen. 7 Abweichungen von der Lage, den Abmessungen oder der Gestal- tung des bestehenden Baukörpers sind von der Baubewilligungs- behörde zu bewilligen oder zu verfügen, wenn a) damit eine bessere Eingliederung ins Ortsbild erreicht wird oder b) eine wohnhygienisch ungenügende Situation behoben oder verbessert werden kann. 8 Zur Beurteilung von Bauvorhaben von besonderer Bedeutung für das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild zieht die Baubewilligungs- behörde Fachinstanzen bei. Zu beachten sind insbesondere die Bestimmungen der Ortsbildschutzgebiete (Art. 87), soweit diese gemäss Schutzzonenplan davon betroffen sind. 9 Für die Anordnung von Erschliessungsanlagen sind die Grundsätze der Verkehrsrichtplanung zu beachten. Der Normbedarf (BauV) an gewerblichen Autoabstellplätzen ist für Beschäftigte um 70% und für Besucher um 60% zu reduzieren. Berechnungsarten gemäss ak- tuellen übergeordneten Regelungen (Wegleitungen, Dekrete usw.) gehen den vorgenannten Reduktionsfaktoren in jedem Fall vor. 10 Auf der Parzelle Nr. 1098 gelten in Abweichung zur baurechtlichen Grundordnung folgende baupolizeilichen Masse: a) Maximale Gebäudelänge: 30.41 m b) Folgende Bestimmungen gelten in Bezug auf die Attikage- schosse: - Auf der Nord- und Südseite können Attikageschosse auf die Flucht der unterliegenden Geschosse gebaut werden; - Dachvorsprünge der Attikageschosse können ost- und west- seitig bis auf die Flucht der unterliegenden Geschosse ge- baut werden; nord- und südseitig müssen sie einen Abstand 39/124 BAUREGLEMENT von 3.10 m zu den unterliegenden Fassaden einhalten. Sie dürfen nicht geschlossen werden. Wenn die obigen Bedingungen eingehalten sind, zählen Attikage- schosse nicht als Vollgeschosse in Sinne von Artikel 45 und 51.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Fassadenhöhe in Ostermundigen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 11 m bis 12 m, festgelegt in 2 von 26 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Fassadenhöhe in der Bauordnung Ostermundigen?
Meist in Art. 681 der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.