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Art. 74 · ZPP Nr. 17 "Hochhaus"

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 44 · Original-PDF

1 Die ZPP Nr. 17 ist für Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen bestimmt.

2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).

3 Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:

–Die Ausnützungsziffer (AZ) beträgt maximal 1.0.

4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.

5 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:

–Neu-, Um- und Anbauten sind in ihrer Struktur und Volumetrie auf die bestehende Bebauung abzustimmen.

6 Für die Anordnung von Erschliessungsanlagen sind die Grundsätze der Verkehrsrichtplanung zu beachten. Der Normbedarf (BauV) an 44/124 BAUREGLEMENT gewerblichen Autoabstellplätzen ist für Beschäftigte um 70% und für Besucher um 60% zu reduzieren. Berechnungsarten gemäss aktuellen übergeordneten Regelungen (Wegleitungen, Dekrete usw.) gehen den vorgenannten Reduktionsfaktoren vor, sofern nicht das Parkplatzreglement gemäss Art. 17 Abs. 2 den Parkplatzbedarf stärker einschränkt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.