Ostermundigen
Geschossflächenziffer in Ostermundigen
Die Geschossflächenziffer ist in Ostermundigen in 4 von 26 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.55 bis 1.35. Rechtsgrundlage ist meist Art. 86 der Bau- und Zonenordnung.
Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.
| Zone | Geschossflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| K4 | ≤ 1.35 | Art. 86, S. 62 |
| W3 | ≥ 0.55 | Art. 86, S. 62 |
| W3 | ≤ 0.9 | Art. 86, S. 62 |
| WG3 | ≥ 0.65 | Art. 86, S. 62 |
| WG3 | ≤ 0.9 | Art. 86, S. 62 |
| WO | ≥ 0.55 | Art. 86, S. 62 |
| WO | ≤ 0.9 | Art. 86, S. 62 |
Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Geschossflächenziffer in Ostermundigen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.55 bis 1.35, festgelegt in 4 von 26 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung Ostermundigen?
Meist in Art. 86 der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.