Zone L · Biberist

Solothurn · BFS 2513 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Die Zone L in Biberist (Solothurn) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
  • Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
  • Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
  • Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
  • Online-Einreichung über my.so.ch seit 5. Januar 2026

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Biberist, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 3

Sichtfreihaltung

1 Gestützt auf § 23 der Verordnung über den Strassenverkehr verlangt die Baubehörde im Interes-

se der Verkehrssicherheit bei Strasseneinmündungen, Kurven und privaten Ein- und Ausfahrten

die Freihaltung der Sichtzonen. Sie legt Länge und Breite der Sichtzone im Einzelfall aufgrund der

spezifischen Anforderungen gemäss Richtlinien der Schweizerischen Normen- Vereinigung fest,

in der Höhe ist in der Regel der Bereich zwischen 0.50 m und 3.00 m freizuhalten.

2 Die Vorschriften der Verordnung über den Strassenverkehr bleiben vorbehalten.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 24BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 9

Zonenvorschriften / Zonen

Unterteilung Das Gemeindegebiet von Biberist ist im Zonenplan in folgende Zonen

(und Gebiete) unterteilt:

Bauzonen

–Wohnzone zweigeschossig (Einfamilienhauszone) § 25 W 2E

–Wohnzone zweigeschossig (Normale Wohnzone) § 26 W 2

–Wohnzone zweigeschossig mit verdichteter Bauweise § 27 W 2D

–Wohnzone dreigeschossig § 28 W 3a

–Wohnzone dreigeschossig § 29 W 3b

–Quartier- Kernzone § 30 QK

–Kernzone St. Urs § 31 K St.Urs

–Kernzone Zentrum §32 K Zentrum

–Gewerbezone § 33 Ga

–Gewerbezone mit beschränktem Wohnanteil § 34 Gb

–Industriezone 1 § 35 I 1

–Industriezone 2 § 36 I 2

–Industriezone mit beschränkter Bauhöhe § 37 ImB

–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen § 38 ÖBA

–Zone für Sport und Erholung § 39 SE

–Gärtnereizone § 40 GÄ

–Zone für Schrebergärten § 41 Sch

Andere Gebiete

–Freihaltezone § 42 F

–Ortsbildschutz – Perimeter § 43 OBS

–Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht § 44

–Kulturobjekte § 45

Reservezonen

–Reservezonen § 46 R

Nutzungszonen

–Landwirtschaftszone § 47 L

–Kommunale Naturschutzzone § 48 KN

Schutzzonen

–Kommunale Landschaftsschutzzone § 49 KL

–Kommunale Uferschutzzone § 50 KU

–Quell- und Grundwasserschutzzone § 51 QG

Gebiete (programmatisch)

–Kommunale Vorranggebiete Natur und Landschaft § 52

–Naturobjekte geschützt § 53

–Geschützte archäologische Fundstellen § 54

–Durch Abfälle belastete Standorte § 55

II. Nutzungsvorschriften

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Art. 25BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 9

Wohnzone zweigeschossig W 2E (Einfamilienhauszone)

1Zweck Wohnzone für Ein- und Doppeleinfamilienhäuser

2Nutzung In der Wohnzone W 2E sind ein- oder zweigeschossige Wohnbauten so-

wie quartierspezifische Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zu-

lässig.

3Bauweise Freistehende Einzelbauten

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4Baumasse Ausnützungsziffer max. 0.40

Grünflächenziffer min. 40%

Geschosszahl 1 oder 2 G

Gebäudehöhe max. 6.50 m

Gebäudelänge max. 25 m

5Erdgeschosskote Bezüglich der Erdgeschosskote gilt § 26, Abs. 5

6Umgebung Es ist eine starke Durchgrünung mit standortheimischen, regionstypi-

schen Bäumen und Sträuchern anzustreben.

7Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-

net).

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Art. 26BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 10

Wohnzone zweigeschossig W 2

1Zweck Normale Wohnzone

2Nutzung a in der Wohnzone W 2 sind ein- oder zweigeschossige, alleinstehende

oder zusammengebaute Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser zu-

lässig

b Die verdichtete Bauweise ist mit Gestaltungsplan möglich. In diesem

Fall gelten die Bestimmungen unter § 27 (Wohnzone W 2D).

3Bauweise Offene Bauweise

4Baumasse Ausnützungsziffer max. 0.40

Grünflächenziffer min. 40%

Geschosszahl 1 oder 2 G

Gebäudehöhe max. 7.50 m

Gebäudelänge max. 40 m

5Erdgeschosskote a Die Kote des fertigen Erdgeschossbodens darf diejenige der nächstlie-

genden Strasse höchstens um 100 cm übersteigen.

b Für Hinterlieger gilt die Koten- Bestimmung sinngemäss in Bezug auf

den nächstliegenden Rand der angrenzenden Privaterschliessung. Hö-

henlage und Abgrenzung solcher Privaterschliessungen werden im Bau-

bewilligungsverfahren festgelegt. In stark geneigtem Gelände von über

8% Gefälle, kann die Baubehörde diese Vorschriften sinngemäss auf

das gewachsene Terrain beziehen.

6Umgebung Es ist eine starke Durchgrünung mit standortheimischen, regionstypi-

schen Bäumen und Sträuchern anzustreben.

7Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-

net).

411

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Art. 33BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 13

Gewerbezone Ga

1Zweck Gewerbezone mit Wohnnutzung

2Nutzung a In der Gewerbezone Ga sind mässig störende Gewerbe- und Dienstlei-

stungsbetriebe sowie Wohnbauten zulässig. Eine reine Wohnnutzung ist

nicht zugelassen.

b Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlags-

funktion. Läden mit mehr als 500 m2 Fläche und Lebensmittelverteiler

erfordern einen Gestaltungsplan.

3Bauweise Offene Bauweise

4Baumasse C Ausnützungsziffer für Anteil Wohnnutzung max. 0.30

Grünflächenziffer min. 20 %

–Baumäquivalent pro Baum 30 m2

Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe normal max. 10.00 m

reduziert max. 7.50 m

(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten).

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b Die reduzierte Gebäudehöhe gemäss lit.a gilt in den im Bauzonenplan

speziell bezeichneten Gebieten.

c In Hanglage kann mit Zustimmung der Baubehörde zudem die Gebäu-

dehöhe talseitig um höchstens 2.50 m überschritten werden. Weitere

Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur im Rahmen des Ge-

staltungsplanverfahrens möglich.

5Umgebung Auf das Orts- und Landschaftsbild ist gebührend Rücksicht zu nehmen.

Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere im Bereich von Wohn-

nutzungen zu erreichen, sind die unüberbauten Flächen naturnah zu ge-

stalten. Insbesondere ist eine starke Durchgrünung mit regionstypischen,

standortheimischen Bäumen und Pflanzen anzustreben. Die Baubehör-

de kann die Art und die Anordnung der Bepflanzung vorschreiben.

6Besondere Bestimmungen Ein allfälliger Wohnanteil ist so anzuordnen, dass ke …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 34BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 14

Gewerbezone Gb

1Zweck Reine Gewerbezone

2Nutzung a In der Gewerbezone Gb sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungs-

betriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zulässig.

b Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlags-

funktion. Läden mit mehr als 500 m2 Fläche und Lebensmittelverteiler

erfordern einen Gestaltungsplan.

3Bauweise Offene Bauweise

4Baumasse a Grünflächenziffer min. 20 %

-Baumäquivalent pro Baum 30 m2

Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe normal max. 10.00 m

Reduziert max. 7.50 m

(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten).

b Die reduzierte Gebäudehöhe gemäss lit. a gilt in den im Bauzonenplan

speziell bezeichneten Gebieten,

c In Hanglagen kann mit Zustimmung der Baubehörde zudem die Gebäude-

höhe talseitig um höchstens 2.50 m überschritten werden. Weitere

Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur im Rahmen des Ge-

staltungsplanverfahrens möglich.

5Umgebung Auf das Orts- und Landschaftsbild ist gebührend Rücksicht zu nehmen.

Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere im Bereich von Wohn-

nutzungen zu erreichen, sind die unüberbauten Flächen naturnah zu ge-

stalten. Insbesondere ist eine starke Durchgrünung mit regionstypischen,

standortheimischen Bäumen und Pflanzen anzustreben. Die Baubehörde

kann die Art und die Anordnung der Bepflanzung vorschreiben.

6Empfindlichkeitsstufe ES III

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 35BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 14

Industriezone 1 I 1

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1Zweck Ansiedlung und Entwicklung arbeitsplatzintensiver Industriebetriebe.

2Nutzung a In der Industriezone sind Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebe-

triebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zugelassen.

b Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlags-

funktion. Läden mit mehr als 500 m2 Fläche und Lebensmittelverteiler

erfordern einen Gestaltungsplan.

3Baumasse Grünflächenziffer min. 5%

4Umgebung Die Grünflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen, inbe-

sondere längs Strassen und gegenüber Wohnbauten. Die Baubehörde

kann die Art und die Anordnung der Bepflanzung vorschreiben. Dem

Baugesuch ist ein Plan der Freiflächengestaltung beizulegen.

5Besondere Bestimmungen Die Baubehörde kann verlangen, dass störende Lager- oder Um-

schlagsplätze überdeckt oder wirkungsvoll umpflanzt werden.

6Empfindlichkeitsstufe ES IV

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Art. 36BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 15

Industriezone 2 I 2

1Zweck Ansiedlung und Entwicklung arbeitsplatzintensiver Industriebetriebe.

2Nutzung Es gelten die Bestimmungen der Industriezone 1 (§ 35).

3Baumasse a Grünflächenziffer min. 10%

Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe max. 10.0 m

(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten)

b Die Länge, Höhe und Gestaltung der Gebäude haben auf die benach-

barten Zonen Rücksicht zu nehmen.

4Umgebung Es gelten die Bestimmungen der Industriezone I 1 (§ 35).

5Besondere Bestimmungen Es gelten die Bestimmungen der Industriezone I 1 (§ 35).

6Empfindlichkeitsstufe ES IV

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Art. 41BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 16

Zone für Schrebergärten SCH

1Zweck Die Zone für Schrebergärten dient dem Betrieb von Schrebergärten.

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2Nutzung Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die für den Betrieb von Schre-

bergärten notwendig sind. Wohnwagen und Wohnmobile sind nicht ge-

stattet. Die bestehenden Bauten können im Rahmen der Besitzstands-

wahrung unterhalten werden.

3Baumasse a Für neue Bauten und Anlagen gelten die folgenden Masse:

Länge (inkl. Dachvorsprung) max. 5.00 m

Breite max. 4.00 m

Traufhöhe max. 2.60 m

Firsthöhe max. 3.00 m

b Als Dachform mit einem Dachvorsprung von max. 60 cm und min. 10

cm sind gestattet:

Pultdach, mit max. 20% Gefälle

Flachdach

Sattelfdach

Für die Bedachung sind Ziegel (braun oder rot), Dachpappe, Welleternit

(braun) oder vergleichbare Kunststoffe zulässig.

c Alle Arten von Sichtbeton oder Mauerwerk sind untersagt. Das Funda-

ment darf bis höchstens 30 cm über den Boden betoniert werden.

4Besondere Bestimmungen Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich typologisch (Proportionen,

Bauart, Dachform, Materialien, farbliche Gestaltung) der Umgebung an-

zupassen.

5Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Empfindlichkeitsstufenplan

bezeichnet.

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Art. 43BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 17

Ortsbildschutz – Perimeter OBS

1Zweck Der Perimeter des Ortsbildschutzes grenzt schützenswerte Orts- und

Strassenbilder ab. Sie sollen in ihrer Eigenart erhalten bleiben. Durch

geeignete Massnahmen sind die baulich und geschichtlich wertvollen

Bauten mit ihrer Umgebung zu schützen. Die Ortsbildschutzzone überla-

gert Teile diverser Bauzonen.

2Nutzung Bezüglich Nutzung gelten die jeweiligen Vorschriften der entsprechen-

den Zone:

–Wohnzone W 2E (§ 25)

–Wohnzone W 2 (§ 26)

–Wohnzone W 3a (§ 28)

–Quartierkernzone QK (§ 30)

–Kernzone St. Urs (§ 31)

–Kernzone Zentrum (§ 32)

–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (§ 38)

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–Freihaltezone F (§ 42)

–Landwirtschaftszone L (§ 47)

3Bauweise Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich dem Zweck der Zone un-

terzuordnen und sich hinsichtlich Proportionen, Stellung der Bauten,

Bauart, Dachform, Baumaterial und farblicher Gestaltung ins Ortsbild

einzufügen.

4Baumasse Gemäss Grundnutzungszone. Im Interesse einer optimalen Einpassung

der Bauten kann die Baubehörde abweichende Baumasse vorschreiben.

5Gestaltung Spezifische Auflagen über die Gestaltung können im Einzelfall im Bau-

bewilligungsverfahren erfolgen.

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Art. 47BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 20

Landwirtschaftszone L

1Zweck Die Landwirtschaftszone dient der Sicherung ausreichender Kuturland-

flächen für Landwirtschaft und die Landesversorgung sowie zum Schutz

von Natur und Landschaft.

2Nutzung Zulässig ist die bodenschonende, überwiegend bodenabhängige Nut-

zung in den Bereichen Acker- und Futterbau, Tierhaltung, Gemüse- und

Obstbau sowie überwiegend bodenabhängig produzierender Gartenbau

mit Erhalt und/oder Schaffung der notwendigen ökologischen Aus-

gleichsflächen. Für die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen gelten die

entsprechenden eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen.*

3Bauweise Die zulässigen Bauten haben sich an ortsüblichen Bauformen zu orien-

tieren und in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung, sowie Umge-

bungsgestaltung und Bepflanzung ins Landschaftsbild einzufügen. Es ist

ein in Abwägung sämtlicher Interessen optimaler Standort zu wählen.

4Baumasse Geschosszahl 1 oder 2 G

Gebäudehöhe allgemein max. 7.50 m

Gebäudehöhe Silos max. 12.00 m

5Besondere Bestimmungen a Die Stellung des Daches, die Dachform und Dachneigung sowie das

Bedeckungsmaterial ist dem Landschaftsbild anzupassen.

b Silos sind möglichst unauffällig zu platzieren und je nach Umgebung in

dunkelbrauner, dunkel oder graugrüner Farbe zu halten. Firmenauf-

schriften sind nicht zulässig.

6Empfindlichkeitsstufe ES III

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Art. 50BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 21

Kommunale Uferschutzzone KU

1Zweck Die kommunale Uferschutzzone dient der Erhaltung natürlicher Ufer, der

Förderung einer standortgerechten Ufervegetation sowie dem Freihalten

der Uferbereiche von Bauten und Anlagen.

2Nutzung In der bezeichneten Zone gelten die Vorschriften gemäss § 31 ff der

kantonalen Verordnung über den Natur und Heimatschutz.

3Bauten, resp. Ausnahmen Bauten und bauliche Anlagen sind, wenn sie nicht von ihrem Zweck her

einen Standort am Ufer erfordern, unzulässig. Dies gilt auch für Terrain-

veränderungen und Veränderungen der Ufer, soweit solche nicht der

Renaturierung, der Revitalisierung oder dem notwendigen Unterhalt des

Gewässers dienen.

4Schutzziel, Massnahmen Die Nutzung hat sich dem Ziel gem. Abs.1 unterzuordnen. Mit Zustim-

mung des Kreisförsters sind Unterhalts- und Pflegemassnahmen wie

mähen der Borde, verjüngen und durchlichten der Ufergehölze usw. zu-

lässig und notwendig. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmit-

teln und ihnen gleich gestellten Erzeugnissen ist nicht gestattet.

___________________________

** Hecken sind gemäss § 20 NHV (kant. Verordnung über den Natur- und Heimatschutz) geschützt, sie dürfen weder entfernt noch vermindert werden, das sachgemässe Zurückschneiden ist gestattet.

*** Für die Ufervegetation gilt § 39 NHV

411

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Art. 57BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 24

Verfahren

1Verfahren Die Zonenvorschriften unterliegen dem Verfahren nach §§ 15 ff des Pla-

nungs- und Baugesetzes.

2Inkrafttreten Das Reglement tritt der nach Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

Es findet Anwendung auf alle Verfahren, die nicht durch einen rechts-

kräftigen Entscheid erledigt sind.

3Aufhebung Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes sind alle widersprechenden

früheren Bestimmungen, insbesondere das Zonenreglement vom 10.

Mai 1994 aufgehoben.

Vom Gemeinderat beschlossen

Biberist, 21. September 1998

Der Gemeindepräsident:

Der Gemeindeschreiber:

Vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1406 genehmigt

Solothurn, 4. Juli 2000

Der Staatsschreiber:

411 Vierter Teil: Anhänge 1-6, Baugebühren

Anhang 1

Zonenvorschriften- Tabelle § Zone Ausnützungsziffer Grünflächenziffer Geschosszahl Max. Gebäudehöhe Max. Gebäudelänge

25Wohnzone W 2E

(EHZ) 0.40 40 % 1 oder 2 6.50 m** 25.0 m
26 Wohnzone
W 2 0.40 40% 1 oder 2 7.50 m** 40.0 m
27 Wohnzone
W 2D 0.50 40% 2 7.50 m**
28 Wohnzone
W 3a 0.50 40% 2 oder 3 8.50 m**
29 Wohnzone
W 3b 0.60 40% 2 oder 3 10.50 m

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.

30QuartierKernzone QK 0.40 + 0.10 20% / 40% 1 oder 2 7.50 m** 40.0 m

31Kernzone St. Urs 0.45 + 0.20 25 % Baumäquiv.

30 m2 2 7.50 m** 40.0 m
32 Kernzone
Zentrum 0.60 + 0.30 25 % Baumäquiv.
30 m2 2 oder 3 10.50 m 40.0 m

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.

33Gewerbezone Ga 0.30 für die Wohnnutzung 20 % Baumäquiv.

30 m2 - - - - 10.0 m, red.
7.50 m - - - -
34 Gewerbe-
zone Gb - - - - 20 % Baumäquiv.
30 m2 - - - - 10.0 m, red.
7.50 m - - - -

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.

35Industrie …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 47, S. 200.95
Vollgeschosse≤ 2 Vollgeschosse—, S. 200.70

Extrahiert aus der BZO Biberist (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone L

Was gilt in der Zone L in Biberist?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Biberist erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone L sein?
Laut BZO Biberist: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Biberist?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung), Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Biberist ein?
Baugesuche in Biberist laufen über eBau Solothurn. Zuständig ist Abteilung Bau + Planung (Bauverwaltung), Bernstrasse 4, 4562 Biberist. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone L in der BZO Biberist?
13 Artikel der Bau- und Zonenordnung Biberist erwähnen die Zone L namentlich, darunter Art. 7, Art. 24, Art. 25. BZO Biberist lesen →

Weitere Zonen in Biberist