Zone L · Biberist
Solothurn · BFS 2513 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone L in Biberist (Solothurn) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Online-Einreichung über my.so.ch seit 5. Januar 2026
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau + Planung (Bauverwaltung)
- 032 671 12 50
- bauverwaltung@biberist.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Biberist, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 3
Sichtfreihaltung
1 Gestützt auf § 23 der Verordnung über den Strassenverkehr verlangt die Baubehörde im Interes-
se der Verkehrssicherheit bei Strasseneinmündungen, Kurven und privaten Ein- und Ausfahrten
die Freihaltung der Sichtzonen. Sie legt Länge und Breite der Sichtzone im Einzelfall aufgrund der
spezifischen Anforderungen gemäss Richtlinien der Schweizerischen Normen- Vereinigung fest,
in der Höhe ist in der Regel der Bereich zwischen 0.50 m und 3.00 m freizuhalten.
2 Die Vorschriften der Verordnung über den Strassenverkehr bleiben vorbehalten.
Art. 24BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 9
Zonenvorschriften / Zonen
Unterteilung Das Gemeindegebiet von Biberist ist im Zonenplan in folgende Zonen
(und Gebiete) unterteilt:
Bauzonen
–Wohnzone zweigeschossig (Einfamilienhauszone) § 25 W 2E
–Wohnzone zweigeschossig (Normale Wohnzone) § 26 W 2
–Wohnzone zweigeschossig mit verdichteter Bauweise § 27 W 2D
–Wohnzone dreigeschossig § 28 W 3a
–Wohnzone dreigeschossig § 29 W 3b
–Quartier- Kernzone § 30 QK
–Kernzone St. Urs § 31 K St.Urs
–Kernzone Zentrum §32 K Zentrum
–Gewerbezone § 33 Ga
–Gewerbezone mit beschränktem Wohnanteil § 34 Gb
–Industriezone 1 § 35 I 1
–Industriezone 2 § 36 I 2
–Industriezone mit beschränkter Bauhöhe § 37 ImB
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen § 38 ÖBA
–Zone für Sport und Erholung § 39 SE
–Gärtnereizone § 40 GÄ
–Zone für Schrebergärten § 41 Sch
Andere Gebiete
–Freihaltezone § 42 F
–Ortsbildschutz – Perimeter § 43 OBS
–Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht § 44
–Kulturobjekte § 45
Reservezonen
–Reservezonen § 46 R
Nutzungszonen
–Landwirtschaftszone § 47 L
–Kommunale Naturschutzzone § 48 KN
Schutzzonen
–Kommunale Landschaftsschutzzone § 49 KL
–Kommunale Uferschutzzone § 50 KU
–Quell- und Grundwasserschutzzone § 51 QG
Gebiete (programmatisch)
–Kommunale Vorranggebiete Natur und Landschaft § 52
–Naturobjekte geschützt § 53
–Geschützte archäologische Fundstellen § 54
–Durch Abfälle belastete Standorte § 55
II. Nutzungsvorschriften
Art. 25BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 9
Wohnzone zweigeschossig W 2E (Einfamilienhauszone)
1Zweck Wohnzone für Ein- und Doppeleinfamilienhäuser
2Nutzung In der Wohnzone W 2E sind ein- oder zweigeschossige Wohnbauten so-
wie quartierspezifische Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zu-
lässig.
3Bauweise Freistehende Einzelbauten
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4Baumasse Ausnützungsziffer max. 0.40
Grünflächenziffer min. 40%
Geschosszahl 1 oder 2 G
Gebäudehöhe max. 6.50 m
Gebäudelänge max. 25 m
5Erdgeschosskote Bezüglich der Erdgeschosskote gilt § 26, Abs. 5
6Umgebung Es ist eine starke Durchgrünung mit standortheimischen, regionstypi-
schen Bäumen und Sträuchern anzustreben.
7Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-
net).
Art. 26BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 10
Wohnzone zweigeschossig W 2
1Zweck Normale Wohnzone
2Nutzung a in der Wohnzone W 2 sind ein- oder zweigeschossige, alleinstehende
oder zusammengebaute Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser zu-
lässig
b Die verdichtete Bauweise ist mit Gestaltungsplan möglich. In diesem
Fall gelten die Bestimmungen unter § 27 (Wohnzone W 2D).
3Bauweise Offene Bauweise
4Baumasse Ausnützungsziffer max. 0.40
Grünflächenziffer min. 40%
Geschosszahl 1 oder 2 G
Gebäudehöhe max. 7.50 m
Gebäudelänge max. 40 m
5Erdgeschosskote a Die Kote des fertigen Erdgeschossbodens darf diejenige der nächstlie-
genden Strasse höchstens um 100 cm übersteigen.
b Für Hinterlieger gilt die Koten- Bestimmung sinngemäss in Bezug auf
den nächstliegenden Rand der angrenzenden Privaterschliessung. Hö-
henlage und Abgrenzung solcher Privaterschliessungen werden im Bau-
bewilligungsverfahren festgelegt. In stark geneigtem Gelände von über
8% Gefälle, kann die Baubehörde diese Vorschriften sinngemäss auf
das gewachsene Terrain beziehen.
6Umgebung Es ist eine starke Durchgrünung mit standortheimischen, regionstypi-
schen Bäumen und Sträuchern anzustreben.
7Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-
net).
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Art. 33BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 13
Gewerbezone Ga
1Zweck Gewerbezone mit Wohnnutzung
2Nutzung a In der Gewerbezone Ga sind mässig störende Gewerbe- und Dienstlei-
stungsbetriebe sowie Wohnbauten zulässig. Eine reine Wohnnutzung ist
nicht zugelassen.
b Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlags-
funktion. Läden mit mehr als 500 m2 Fläche und Lebensmittelverteiler
erfordern einen Gestaltungsplan.
3Bauweise Offene Bauweise
4Baumasse C Ausnützungsziffer für Anteil Wohnnutzung max. 0.30
Grünflächenziffer min. 20 %
–Baumäquivalent pro Baum 30 m2
Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe normal max. 10.00 m
reduziert max. 7.50 m
(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten).
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b Die reduzierte Gebäudehöhe gemäss lit.a gilt in den im Bauzonenplan
speziell bezeichneten Gebieten.
c In Hanglage kann mit Zustimmung der Baubehörde zudem die Gebäu-
dehöhe talseitig um höchstens 2.50 m überschritten werden. Weitere
Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur im Rahmen des Ge-
staltungsplanverfahrens möglich.
5Umgebung Auf das Orts- und Landschaftsbild ist gebührend Rücksicht zu nehmen.
Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere im Bereich von Wohn-
nutzungen zu erreichen, sind die unüberbauten Flächen naturnah zu ge-
stalten. Insbesondere ist eine starke Durchgrünung mit regionstypischen,
standortheimischen Bäumen und Pflanzen anzustreben. Die Baubehör-
de kann die Art und die Anordnung der Bepflanzung vorschreiben.
6Besondere Bestimmungen Ein allfälliger Wohnanteil ist so anzuordnen, dass ke …
Art. 34BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 14
Gewerbezone Gb
1Zweck Reine Gewerbezone
2Nutzung a In der Gewerbezone Gb sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungs-
betriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zulässig.
b Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlags-
funktion. Läden mit mehr als 500 m2 Fläche und Lebensmittelverteiler
erfordern einen Gestaltungsplan.
3Bauweise Offene Bauweise
4Baumasse a Grünflächenziffer min. 20 %
-Baumäquivalent pro Baum 30 m2
Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe normal max. 10.00 m
Reduziert max. 7.50 m
(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten).
b Die reduzierte Gebäudehöhe gemäss lit. a gilt in den im Bauzonenplan
speziell bezeichneten Gebieten,
c In Hanglagen kann mit Zustimmung der Baubehörde zudem die Gebäude-
höhe talseitig um höchstens 2.50 m überschritten werden. Weitere
Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur im Rahmen des Ge-
staltungsplanverfahrens möglich.
5Umgebung Auf das Orts- und Landschaftsbild ist gebührend Rücksicht zu nehmen.
Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere im Bereich von Wohn-
nutzungen zu erreichen, sind die unüberbauten Flächen naturnah zu ge-
stalten. Insbesondere ist eine starke Durchgrünung mit regionstypischen,
standortheimischen Bäumen und Pflanzen anzustreben. Die Baubehörde
kann die Art und die Anordnung der Bepflanzung vorschreiben.
6Empfindlichkeitsstufe ES III
Art. 35BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 14
Industriezone 1 I 1
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1Zweck Ansiedlung und Entwicklung arbeitsplatzintensiver Industriebetriebe.
2Nutzung a In der Industriezone sind Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebe-
triebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zugelassen.
b Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlags-
funktion. Läden mit mehr als 500 m2 Fläche und Lebensmittelverteiler
erfordern einen Gestaltungsplan.
3Baumasse Grünflächenziffer min. 5%
4Umgebung Die Grünflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen, inbe-
sondere längs Strassen und gegenüber Wohnbauten. Die Baubehörde
kann die Art und die Anordnung der Bepflanzung vorschreiben. Dem
Baugesuch ist ein Plan der Freiflächengestaltung beizulegen.
5Besondere Bestimmungen Die Baubehörde kann verlangen, dass störende Lager- oder Um-
schlagsplätze überdeckt oder wirkungsvoll umpflanzt werden.
6Empfindlichkeitsstufe ES IV
Art. 36BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 15
Industriezone 2 I 2
1Zweck Ansiedlung und Entwicklung arbeitsplatzintensiver Industriebetriebe.
2Nutzung Es gelten die Bestimmungen der Industriezone 1 (§ 35).
3Baumasse a Grünflächenziffer min. 10%
Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe max. 10.0 m
(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten)
b Die Länge, Höhe und Gestaltung der Gebäude haben auf die benach-
barten Zonen Rücksicht zu nehmen.
4Umgebung Es gelten die Bestimmungen der Industriezone I 1 (§ 35).
5Besondere Bestimmungen Es gelten die Bestimmungen der Industriezone I 1 (§ 35).
6Empfindlichkeitsstufe ES IV
Art. 41BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 16
Zone für Schrebergärten SCH
1Zweck Die Zone für Schrebergärten dient dem Betrieb von Schrebergärten.
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2Nutzung Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die für den Betrieb von Schre-
bergärten notwendig sind. Wohnwagen und Wohnmobile sind nicht ge-
stattet. Die bestehenden Bauten können im Rahmen der Besitzstands-
wahrung unterhalten werden.
3Baumasse a Für neue Bauten und Anlagen gelten die folgenden Masse:
Länge (inkl. Dachvorsprung) max. 5.00 m
Breite max. 4.00 m
Traufhöhe max. 2.60 m
Firsthöhe max. 3.00 m
b Als Dachform mit einem Dachvorsprung von max. 60 cm und min. 10
cm sind gestattet:
Pultdach, mit max. 20% Gefälle
Flachdach
Sattelfdach
Für die Bedachung sind Ziegel (braun oder rot), Dachpappe, Welleternit
(braun) oder vergleichbare Kunststoffe zulässig.
c Alle Arten von Sichtbeton oder Mauerwerk sind untersagt. Das Funda-
ment darf bis höchstens 30 cm über den Boden betoniert werden.
4Besondere Bestimmungen Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich typologisch (Proportionen,
Bauart, Dachform, Materialien, farbliche Gestaltung) der Umgebung an-
zupassen.
5Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Empfindlichkeitsstufenplan
bezeichnet.
Art. 43BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 17
Ortsbildschutz – Perimeter OBS
1Zweck Der Perimeter des Ortsbildschutzes grenzt schützenswerte Orts- und
Strassenbilder ab. Sie sollen in ihrer Eigenart erhalten bleiben. Durch
geeignete Massnahmen sind die baulich und geschichtlich wertvollen
Bauten mit ihrer Umgebung zu schützen. Die Ortsbildschutzzone überla-
gert Teile diverser Bauzonen.
2Nutzung Bezüglich Nutzung gelten die jeweiligen Vorschriften der entsprechen-
den Zone:
–Wohnzone W 2E (§ 25)
–Wohnzone W 2 (§ 26)
–Wohnzone W 3a (§ 28)
–Quartierkernzone QK (§ 30)
–Kernzone St. Urs (§ 31)
–Kernzone Zentrum (§ 32)
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (§ 38)
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–Freihaltezone F (§ 42)
–Landwirtschaftszone L (§ 47)
3Bauweise Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich dem Zweck der Zone un-
terzuordnen und sich hinsichtlich Proportionen, Stellung der Bauten,
Bauart, Dachform, Baumaterial und farblicher Gestaltung ins Ortsbild
einzufügen.
4Baumasse Gemäss Grundnutzungszone. Im Interesse einer optimalen Einpassung
der Bauten kann die Baubehörde abweichende Baumasse vorschreiben.
5Gestaltung Spezifische Auflagen über die Gestaltung können im Einzelfall im Bau-
bewilligungsverfahren erfolgen.
Art. 47BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 20
Landwirtschaftszone L
1Zweck Die Landwirtschaftszone dient der Sicherung ausreichender Kuturland-
flächen für Landwirtschaft und die Landesversorgung sowie zum Schutz
von Natur und Landschaft.
2Nutzung Zulässig ist die bodenschonende, überwiegend bodenabhängige Nut-
zung in den Bereichen Acker- und Futterbau, Tierhaltung, Gemüse- und
Obstbau sowie überwiegend bodenabhängig produzierender Gartenbau
mit Erhalt und/oder Schaffung der notwendigen ökologischen Aus-
gleichsflächen. Für die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen gelten die
entsprechenden eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen.*
3Bauweise Die zulässigen Bauten haben sich an ortsüblichen Bauformen zu orien-
tieren und in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung, sowie Umge-
bungsgestaltung und Bepflanzung ins Landschaftsbild einzufügen. Es ist
ein in Abwägung sämtlicher Interessen optimaler Standort zu wählen.
4Baumasse Geschosszahl 1 oder 2 G
Gebäudehöhe allgemein max. 7.50 m
Gebäudehöhe Silos max. 12.00 m
5Besondere Bestimmungen a Die Stellung des Daches, die Dachform und Dachneigung sowie das
Bedeckungsmaterial ist dem Landschaftsbild anzupassen.
b Silos sind möglichst unauffällig zu platzieren und je nach Umgebung in
dunkelbrauner, dunkel oder graugrüner Farbe zu halten. Firmenauf-
schriften sind nicht zulässig.
6Empfindlichkeitsstufe ES III
Art. 50BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 21
Kommunale Uferschutzzone KU
1Zweck Die kommunale Uferschutzzone dient der Erhaltung natürlicher Ufer, der
Förderung einer standortgerechten Ufervegetation sowie dem Freihalten
der Uferbereiche von Bauten und Anlagen.
2Nutzung In der bezeichneten Zone gelten die Vorschriften gemäss § 31 ff der
kantonalen Verordnung über den Natur und Heimatschutz.
3Bauten, resp. Ausnahmen Bauten und bauliche Anlagen sind, wenn sie nicht von ihrem Zweck her
einen Standort am Ufer erfordern, unzulässig. Dies gilt auch für Terrain-
veränderungen und Veränderungen der Ufer, soweit solche nicht der
Renaturierung, der Revitalisierung oder dem notwendigen Unterhalt des
Gewässers dienen.
4Schutzziel, Massnahmen Die Nutzung hat sich dem Ziel gem. Abs.1 unterzuordnen. Mit Zustim-
mung des Kreisförsters sind Unterhalts- und Pflegemassnahmen wie
mähen der Borde, verjüngen und durchlichten der Ufergehölze usw. zu-
lässig und notwendig. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmit-
teln und ihnen gleich gestellten Erzeugnissen ist nicht gestattet.
___________________________
** Hecken sind gemäss § 20 NHV (kant. Verordnung über den Natur- und Heimatschutz) geschützt, sie dürfen weder entfernt noch vermindert werden, das sachgemässe Zurückschneiden ist gestattet.
*** Für die Ufervegetation gilt § 39 NHV
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Art. 57BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 24
Verfahren
1Verfahren Die Zonenvorschriften unterliegen dem Verfahren nach §§ 15 ff des Pla-
nungs- und Baugesetzes.
2Inkrafttreten Das Reglement tritt der nach Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
Es findet Anwendung auf alle Verfahren, die nicht durch einen rechts-
kräftigen Entscheid erledigt sind.
3Aufhebung Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes sind alle widersprechenden
früheren Bestimmungen, insbesondere das Zonenreglement vom 10.
Mai 1994 aufgehoben.
Vom Gemeinderat beschlossen
Biberist, 21. September 1998
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeindeschreiber:
Vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1406 genehmigt
Solothurn, 4. Juli 2000
Der Staatsschreiber:
411 Vierter Teil: Anhänge 1-6, Baugebühren
Anhang 1
Zonenvorschriften- Tabelle § Zone Ausnützungsziffer Grünflächenziffer Geschosszahl Max. Gebäudehöhe Max. Gebäudelänge
25Wohnzone W 2E
(EHZ) 0.40 40 % 1 oder 2 6.50 m** 25.0 m 26 Wohnzone W 2 0.40 40% 1 oder 2 7.50 m** 40.0 m 27 Wohnzone W 2D 0.50 40% 2 7.50 m** 28 Wohnzone W 3a 0.50 40% 2 oder 3 8.50 m** 29 Wohnzone W 3b 0.60 40% 2 oder 3 10.50 m
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.
30QuartierKernzone QK 0.40 + 0.10 20% / 40% 1 oder 2 7.50 m** 40.0 m
31Kernzone St. Urs 0.45 + 0.20 25 % Baumäquiv.
30 m2 2 7.50 m** 40.0 m 32 Kernzone Zentrum 0.60 + 0.30 25 % Baumäquiv. 30 m2 2 oder 3 10.50 m 40.0 m
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.
33Gewerbezone Ga 0.30 für die Wohnnutzung 20 % Baumäquiv.
30 m2 - - - - 10.0 m, red. 7.50 m - - - - 34 Gewerbe- zone Gb - - - - 20 % Baumäquiv. 30 m2 - - - - 10.0 m, red. 7.50 m - - - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.
35Industrie …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 47, S. 20 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | —, S. 20 | 0.70 |
Extrahiert aus der BZO Biberist (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone L
Was gilt in der Zone L in Biberist?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone L sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Biberist?
Wo reiche ich das Baugesuch in Biberist ein?
Wo steht die Zone L in der BZO Biberist?
Weitere Zonen in Biberist
GaGbGÄI 1I 2ImBK St. UrsK ZentrumQKSCHSEW2EW3aW3bW2W2DZone für Sport und ErholungÖBA