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Art. 34 · Gewerbezone Gb

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 14 · Original-PDF

1Zweck Reine Gewerbezone

2Nutzung a In der Gewerbezone Gb sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungs-

betriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zulässig.

b Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlags-

funktion. Läden mit mehr als 500 m2 Fläche und Lebensmittelverteiler

erfordern einen Gestaltungsplan.

3Bauweise Offene Bauweise

4Baumasse a Grünflächenziffer min. 20 %

-Baumäquivalent pro Baum 30 m2

Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe normal max. 10.00 m

Reduziert max. 7.50 m

(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten).

b Die reduzierte Gebäudehöhe gemäss lit. a gilt in den im Bauzonenplan

speziell bezeichneten Gebieten,

c In Hanglagen kann mit Zustimmung der Baubehörde zudem die Gebäude-

höhe talseitig um höchstens 2.50 m überschritten werden. Weitere

Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur im Rahmen des Ge-

staltungsplanverfahrens möglich.

5Umgebung Auf das Orts- und Landschaftsbild ist gebührend Rücksicht zu nehmen.

Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere im Bereich von Wohn-

nutzungen zu erreichen, sind die unüberbauten Flächen naturnah zu ge-

stalten. Insbesondere ist eine starke Durchgrünung mit regionstypischen,

standortheimischen Bäumen und Pflanzen anzustreben. Die Baubehörde

kann die Art und die Anordnung der Bepflanzung vorschreiben.

6Empfindlichkeitsstufe ES III

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.