Zone SCH · Biberist
Solothurn · BFS 2513 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone SCH in Biberist (Solothurn) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 3 m, Gebäudelänge ≤ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Online-Einreichung über my.so.ch seit 5. Januar 2026
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau + Planung (Bauverwaltung)
- 032 671 12 50
- bauverwaltung@biberist.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Biberist, in denen «SCH» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 24BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 9
Zonenvorschriften / Zonen
Unterteilung Das Gemeindegebiet von Biberist ist im Zonenplan in folgende Zonen
(und Gebiete) unterteilt:
Bauzonen
–Wohnzone zweigeschossig (Einfamilienhauszone) § 25 W 2E
–Wohnzone zweigeschossig (Normale Wohnzone) § 26 W 2
–Wohnzone zweigeschossig mit verdichteter Bauweise § 27 W 2D
–Wohnzone dreigeschossig § 28 W 3a
–Wohnzone dreigeschossig § 29 W 3b
–Quartier- Kernzone § 30 QK
–Kernzone St. Urs § 31 K St.Urs
–Kernzone Zentrum §32 K Zentrum
–Gewerbezone § 33 Ga
–Gewerbezone mit beschränktem Wohnanteil § 34 Gb
–Industriezone 1 § 35 I 1
–Industriezone 2 § 36 I 2
–Industriezone mit beschränkter Bauhöhe § 37 ImB
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen § 38 ÖBA
–Zone für Sport und Erholung § 39 SE
–Gärtnereizone § 40 GÄ
–Zone für Schrebergärten § 41 Sch
Andere Gebiete
–Freihaltezone § 42 F
–Ortsbildschutz – Perimeter § 43 OBS
–Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht § 44
–Kulturobjekte § 45
Reservezonen
–Reservezonen § 46 R
Nutzungszonen
–Landwirtschaftszone § 47 L
–Kommunale Naturschutzzone § 48 KN
Schutzzonen
–Kommunale Landschaftsschutzzone § 49 KL
–Kommunale Uferschutzzone § 50 KU
–Quell- und Grundwasserschutzzone § 51 QG
Gebiete (programmatisch)
–Kommunale Vorranggebiete Natur und Landschaft § 52
–Naturobjekte geschützt § 53
–Geschützte archäologische Fundstellen § 54
–Durch Abfälle belastete Standorte § 55
II. Nutzungsvorschriften
Art. 41BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 16
Zone für Schrebergärten SCH
1Zweck Die Zone für Schrebergärten dient dem Betrieb von Schrebergärten.
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2Nutzung Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die für den Betrieb von Schre-
bergärten notwendig sind. Wohnwagen und Wohnmobile sind nicht ge-
stattet. Die bestehenden Bauten können im Rahmen der Besitzstands-
wahrung unterhalten werden.
3Baumasse a Für neue Bauten und Anlagen gelten die folgenden Masse:
Länge (inkl. Dachvorsprung) max. 5.00 m
Breite max. 4.00 m
Traufhöhe max. 2.60 m
Firsthöhe max. 3.00 m
b Als Dachform mit einem Dachvorsprung von max. 60 cm und min. 10
cm sind gestattet:
Pultdach, mit max. 20% Gefälle
Flachdach
Sattelfdach
Für die Bedachung sind Ziegel (braun oder rot), Dachpappe, Welleternit
(braun) oder vergleichbare Kunststoffe zulässig.
c Alle Arten von Sichtbeton oder Mauerwerk sind untersagt. Das Funda-
ment darf bis höchstens 30 cm über den Boden betoniert werden.
4Besondere Bestimmungen Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich typologisch (Proportionen,
Bauart, Dachform, Materialien, farbliche Gestaltung) der Umgebung an-
zupassen.
5Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Empfindlichkeitsstufenplan
bezeichnet.
Art. 43BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 17
Ortsbildschutz – Perimeter OBS
1Zweck Der Perimeter des Ortsbildschutzes grenzt schützenswerte Orts- und
Strassenbilder ab. Sie sollen in ihrer Eigenart erhalten bleiben. Durch
geeignete Massnahmen sind die baulich und geschichtlich wertvollen
Bauten mit ihrer Umgebung zu schützen. Die Ortsbildschutzzone überla-
gert Teile diverser Bauzonen.
2Nutzung Bezüglich Nutzung gelten die jeweiligen Vorschriften der entsprechen-
den Zone:
–Wohnzone W 2E (§ 25)
–Wohnzone W 2 (§ 26)
–Wohnzone W 3a (§ 28)
–Quartierkernzone QK (§ 30)
–Kernzone St. Urs (§ 31)
–Kernzone Zentrum (§ 32)
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (§ 38)
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–Freihaltezone F (§ 42)
–Landwirtschaftszone L (§ 47)
3Bauweise Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich dem Zweck der Zone un-
terzuordnen und sich hinsichtlich Proportionen, Stellung der Bauten,
Bauart, Dachform, Baumaterial und farblicher Gestaltung ins Ortsbild
einzufügen.
4Baumasse Gemäss Grundnutzungszone. Im Interesse einer optimalen Einpassung
der Bauten kann die Baubehörde abweichende Baumasse vorschreiben.
5Gestaltung Spezifische Auflagen über die Gestaltung können im Einzelfall im Bau-
bewilligungsverfahren erfolgen.
Art. 45BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 19
Kulturobjekte
1Generelle Vorschriften Baugesuche, die kantonal geschützte Objekte betreffen, sind der kanto-
nalen Denkmalpflege zur Genehmigung und solche, die schützenswerte
oder erhaltenswerte Objekte betreffen, zur Stellungnahme zu unterbrei-
ten. Bauliche Massnahmen an solchen Objekten sind möglichst frühzei-
tig d.h. im Zeitpunkt des Vorprojektes, mit der Denkmalpflege und der
Baukommission abzusprechen. Bauvorhaben bei solchen Objekten ver-
langen eine entsprechend anspruchsvolle Gestaltung.
2Geschützte Objekte Die im Bauzonenplan als geschützt bezeichneten Objekte sind aufgrund
ihres architektonischen, kulturellen oder historischen Wertes durch Be-
schluss des Regierungsrates oder des Gemeinderates geschützt. Sie
sind entsprechend der Schutzverfügung so zu erhalten und zu unterhal-
ten, dass ihr Bestand gesichert ist. Alle Veränderungen bedürfen der
Genehmigung der kantonalen Denkmalpflege, insbesondere auch die
Erneuerung oder Änderungen von Farben, Materialien und Details wie
Fenster, Fensterläden, Türen, Verputz, Bedachung, Holzwerk usw. Alle
Arbeiten sind im Sinne der Denkmalpflege und in enger Zusammenarbeit
mit ihr auszuführen, Details sind jeweils von der Ausführung mit ihr abzu-
sprechen.
3Schützenswerte Objekte Als schützenswert sind im Bauzonenplan wichtige und charakteristische
Bauten bezeichnet, die als Einzelobjekte (Eigenwert) und als Bestandteil
einer Gebäudegruppe bzw. des Ortsbildes (Situationswert) von Bedeu-
tung sind. Ziel ist es, sie in ihrer ursprüng …
Art. 56BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 23
Bestandesgarantie, Altbauten
1 Bestehende, rechtmässig erstellte Bauten, die diesen Vorschriften widersprechen, dürfen unter-
halten und zeitgemäss erneuert werden. Erweiterungen, Umbauten und Zweckverdrängungen sind
zulässig, soweit dadurch der Widerspruch zum geltenden Recht nicht vergrössert wird.
2 Wenn die Einhaltung der Ausnützungsziffer der jeweiligen Zone eine unverhältnismässige Härte bedeutet und weder öffentliche Interessen bezüglich Ästhetik, Wahrung des Quartierbildes und der Erhaltung ausreichender Grünflächen, noch schützenswerte private Interessen verletzt werden, ist gestützt auf § 39 Absatz 2 der Kant. Bauverordnung bei bestehenden, vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erstellen zonenkonformen Wohnbauten mit maximal 2 Geschossen, für kleinere An- und Ausbauten wie Erker, Zimmerbauten, Dachausbauten, Garagen, eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Überschreitung der Ausnützungsziffer um maximal 20% zulässig.
411 Dritter Teil: Schluss- und Übergansbestimmungen
Art. 57BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 24
Verfahren
1Verfahren Die Zonenvorschriften unterliegen dem Verfahren nach §§ 15 ff des Pla-
nungs- und Baugesetzes.
2Inkrafttreten Das Reglement tritt der nach Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
Es findet Anwendung auf alle Verfahren, die nicht durch einen rechts-
kräftigen Entscheid erledigt sind.
3Aufhebung Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes sind alle widersprechenden
früheren Bestimmungen, insbesondere das Zonenreglement vom 10.
Mai 1994 aufgehoben.
Vom Gemeinderat beschlossen
Biberist, 21. September 1998
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeindeschreiber:
Vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1406 genehmigt
Solothurn, 4. Juli 2000
Der Staatsschreiber:
411 Vierter Teil: Anhänge 1-6, Baugebühren
Anhang 1
Zonenvorschriften- Tabelle § Zone Ausnützungsziffer Grünflächenziffer Geschosszahl Max. Gebäudehöhe Max. Gebäudelänge
25Wohnzone W 2E
(EHZ) 0.40 40 % 1 oder 2 6.50 m** 25.0 m 26 Wohnzone W 2 0.40 40% 1 oder 2 7.50 m** 40.0 m 27 Wohnzone W 2D 0.50 40% 2 7.50 m** 28 Wohnzone W 3a 0.50 40% 2 oder 3 8.50 m** 29 Wohnzone W 3b 0.60 40% 2 oder 3 10.50 m
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.
30QuartierKernzone QK 0.40 + 0.10 20% / 40% 1 oder 2 7.50 m** 40.0 m
31Kernzone St. Urs 0.45 + 0.20 25 % Baumäquiv.
30 m2 2 7.50 m** 40.0 m 32 Kernzone Zentrum 0.60 + 0.30 25 % Baumäquiv. 30 m2 2 oder 3 10.50 m 40.0 m
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.
33Gewerbezone Ga 0.30 für die Wohnnutzung 20 % Baumäquiv.
30 m2 - - - - 10.0 m, red. 7.50 m - - - - 34 Gewerbe- zone Gb - - - - 20 % Baumäquiv. 30 m2 - - - - 10.0 m, red. 7.50 m - - - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.
35Industrie …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 5 m | Art. 41, S. 16 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 3 m | Art. 41, S. 16 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Biberist (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone SCH
Was gilt in der Zone SCH in Biberist?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone SCH sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Biberist?
Wo reiche ich das Baugesuch in Biberist ein?
Wo steht die Zone SCH in der BZO Biberist?
Weitere Zonen in Biberist
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