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Art. 26 · Wohnzone zweigeschossig W

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 10 · Original-PDF

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1Zweck Normale Wohnzone

2Nutzung a in der Wohnzone W 2 sind ein- oder zweigeschossige, alleinstehende

oder zusammengebaute Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser zu-

lässig

b Die verdichtete Bauweise ist mit Gestaltungsplan möglich. In diesem

Fall gelten die Bestimmungen unter § 27 (Wohnzone W 2D).

3Bauweise Offene Bauweise

4Baumasse Ausnützungsziffer max. 0.40

Grünflächenziffer min. 40%

Geschosszahl 1 oder 2 G

Gebäudehöhe max. 7.50 m

Gebäudelänge max. 40 m

5Erdgeschosskote a Die Kote des fertigen Erdgeschossbodens darf diejenige der nächstlie-

genden Strasse höchstens um 100 cm übersteigen.

b Für Hinterlieger gilt die Koten- Bestimmung sinngemäss in Bezug auf

den nächstliegenden Rand der angrenzenden Privaterschliessung. Hö-

henlage und Abgrenzung solcher Privaterschliessungen werden im Bau-

bewilligungsverfahren festgelegt. In stark geneigtem Gelände von über

8% Gefälle, kann die Baubehörde diese Vorschriften sinngemäss auf

das gewachsene Terrain beziehen.

6Umgebung Es ist eine starke Durchgrünung mit standortheimischen, regionstypi-

schen Bäumen und Sträuchern anzustreben.

7Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-

net).

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.