Zone SE · Biberist

Solothurn · BFS 2513 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Die Zone SE in Biberist (Solothurn) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
  • Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
  • Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
  • Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
  • Online-Einreichung über my.so.ch seit 5. Januar 2026

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Biberist, in denen «SE» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 3

Sichtfreihaltung

1 Gestützt auf § 23 der Verordnung über den Strassenverkehr verlangt die Baubehörde im Interes-

se der Verkehrssicherheit bei Strasseneinmündungen, Kurven und privaten Ein- und Ausfahrten

die Freihaltung der Sichtzonen. Sie legt Länge und Breite der Sichtzone im Einzelfall aufgrund der

spezifischen Anforderungen gemäss Richtlinien der Schweizerischen Normen- Vereinigung fest,

in der Höhe ist in der Regel der Bereich zwischen 0.50 m und 3.00 m freizuhalten.

2 Die Vorschriften der Verordnung über den Strassenverkehr bleiben vorbehalten.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 24BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 9

Zonenvorschriften / Zonen

Unterteilung Das Gemeindegebiet von Biberist ist im Zonenplan in folgende Zonen

(und Gebiete) unterteilt:

Bauzonen

–Wohnzone zweigeschossig (Einfamilienhauszone) § 25 W 2E

–Wohnzone zweigeschossig (Normale Wohnzone) § 26 W 2

–Wohnzone zweigeschossig mit verdichteter Bauweise § 27 W 2D

–Wohnzone dreigeschossig § 28 W 3a

–Wohnzone dreigeschossig § 29 W 3b

–Quartier- Kernzone § 30 QK

–Kernzone St. Urs § 31 K St.Urs

–Kernzone Zentrum §32 K Zentrum

–Gewerbezone § 33 Ga

–Gewerbezone mit beschränktem Wohnanteil § 34 Gb

–Industriezone 1 § 35 I 1

–Industriezone 2 § 36 I 2

–Industriezone mit beschränkter Bauhöhe § 37 ImB

–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen § 38 ÖBA

–Zone für Sport und Erholung § 39 SE

–Gärtnereizone § 40 GÄ

–Zone für Schrebergärten § 41 Sch

Andere Gebiete

–Freihaltezone § 42 F

–Ortsbildschutz – Perimeter § 43 OBS

–Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht § 44

–Kulturobjekte § 45

Reservezonen

–Reservezonen § 46 R

Nutzungszonen

–Landwirtschaftszone § 47 L

–Kommunale Naturschutzzone § 48 KN

Schutzzonen

–Kommunale Landschaftsschutzzone § 49 KL

–Kommunale Uferschutzzone § 50 KU

–Quell- und Grundwasserschutzzone § 51 QG

Gebiete (programmatisch)

–Kommunale Vorranggebiete Natur und Landschaft § 52

–Naturobjekte geschützt § 53

–Geschützte archäologische Fundstellen § 54

–Durch Abfälle belastete Standorte § 55

II. Nutzungsvorschriften

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 39BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 16

Zone für Sport und Erholung SE

1Zweck Sicherung der zur Ausübung spezieller Sport- und Freizeitaktivitäten

benötigen Flächen und Anlagen.

2Nutzung Es sind kleinere Bauten und Anlagen zulässig, die für das Betreiben der

jeweiligen Nutzung notwendig sind. Die bestehenden Bauten können im

Rahmen der Besitzstandswahrung unterhalten werden.

3Baumasse Für neue Bauten und Anlagen:

Geschosszahl

1G

Gebäudehöhe max. 4.50 m

4Besondere Bestimmungen a Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich typologisch (Proportio-

nen, Bauart, Dachform, Materialien, farbliche Gestaltung) der Umgebung

anzupassen.

b Der Waldabstand gemäss Bauzonenplan gilt nur für Hochbauten. Anla-

gen dürfen bis 6 m an den Waldrand errichtet werden

5Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-

net).

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Art. 47BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 20

Landwirtschaftszone L

1Zweck Die Landwirtschaftszone dient der Sicherung ausreichender Kuturland-

flächen für Landwirtschaft und die Landesversorgung sowie zum Schutz

von Natur und Landschaft.

2Nutzung Zulässig ist die bodenschonende, überwiegend bodenabhängige Nut-

zung in den Bereichen Acker- und Futterbau, Tierhaltung, Gemüse- und

Obstbau sowie überwiegend bodenabhängig produzierender Gartenbau

mit Erhalt und/oder Schaffung der notwendigen ökologischen Aus-

gleichsflächen. Für die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen gelten die

entsprechenden eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen.*

3Bauweise Die zulässigen Bauten haben sich an ortsüblichen Bauformen zu orien-

tieren und in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung, sowie Umge-

bungsgestaltung und Bepflanzung ins Landschaftsbild einzufügen. Es ist

ein in Abwägung sämtlicher Interessen optimaler Standort zu wählen.

4Baumasse Geschosszahl 1 oder 2 G

Gebäudehöhe allgemein max. 7.50 m

Gebäudehöhe Silos max. 12.00 m

5Besondere Bestimmungen a Die Stellung des Daches, die Dachform und Dachneigung sowie das

Bedeckungsmaterial ist dem Landschaftsbild anzupassen.

b Silos sind möglichst unauffällig zu platzieren und je nach Umgebung in

dunkelbrauner, dunkel oder graugrüner Farbe zu halten. Firmenauf-

schriften sind nicht zulässig.

6Empfindlichkeitsstufe ES III

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Sicherung der zur Ausübung spezieller Sport- und Freizeitaktivitäten benötigen Flächen und Anlagen.» · Art. 39/1

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 39/5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 39, S. 160.90
Gebäudehöhe≤ 4.5 mArt. 39, S. 160.95

Extrahiert aus der BZO Biberist (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone SE

Was gilt in der Zone SE in Biberist?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Biberist erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone SE sein?
Laut BZO Biberist: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Biberist?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung), Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Biberist ein?
Baugesuche in Biberist laufen über eBau Solothurn. Zuständig ist Abteilung Bau + Planung (Bauverwaltung), Bernstrasse 4, 4562 Biberist. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone SE in der BZO Biberist?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Biberist erwähnen die Zone SE namentlich, darunter Art. 7, Art. 24, Art. 39. BZO Biberist lesen →

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