Zone M2 · Worb

Bern · BFS 627 · Gemeindeprofil · alle 36 Zonen

Die Zone M2 in Worb (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan 1:500 im Doppel, unterzeichnet durch den Kreisgeometer (Geobau Ingenieure AG / Geomatik Bau Umwelt, Münsingen)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Worb, in denen «M2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 11

2Für die im Zonenplan bezeichneten Bereiche mit Schallpegeldifferenzen gelten folgende ergänzende Bestimmungen: Lindhalde-Ost, Worb Zum Schutz vor übermässigem Lärm sind für lärmempfindliche Nutzungen (vgl. Art. 2 Abs. 6 und Art. 42 Abs. 1 und 2 der Lärmschutzverordnung LSV vom 15. Dezember 1986) geeignete Massnahmen zu treffen und im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen. Mit den Massnahmen muss zwischen der Lärmquelle (Richigenstrasse) und Räumen mit lärmempfindlichen Nutzungen in den bezeichneten Geschossen mindestens folgende Schallpegeldifferenz (in Dezibel A) erzielt werden: 9 Bei den Fenstern zur Belichtung muss es sich gemäss einem Bundesgerichtsurteil um «festverglaste Fassadenteile» handeln. Sofern die Fenster geöffnet werden können, handelt es sich um keine zulässige Lärmschutzmassnahme. GFZo = Geschossfläc …

ZoneAbk.NutzungsartES
WohnzoneW1/W2/W3/ W4Wohnen, stilles GewerbeII
KernzoneKWohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Dienstleistung, Gastgewerbe, Verkauf bis 1’000 m2 Geschossfläche, betriebsnotwendige Lagerbauten. Zudem gilt Art. 4 (Kernzone)III
MischzoneM2/M3/M4Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistun- gen, Verkauf bis 1’000 m2 Geschossflä- cheIII
Arbeitszone aAaDienstleistungs-, Gewerbe- und Büro- bauten, Lagerbauten und Werkhöfe, betriebsnotwendige Wohnungen sind zulässig.III
Arbeitszone bAbAlle Arbeitsnutzungen Betriebsnotwendige Wohnungen sind zulässig.IV
Sonderzonensiehe Art. 3 bis Art. 38

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Art. 2BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 15

Mass der Nutzung

1Für die Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Zone Abk. kGA in m gGA in m FH tr in ma/c FH gi in mb GL in m GZ

a Neue Hauptbauten dürfen höchstens ein Vollgeschoss weniger als die vorgegebene Geschosszahl aufweisen. In diesem Fall müssen die Grenz- und Gebäudeabstände der Zone trotzdem eingehalten werden. Die Baubewilligungsbehörde ist befugt, in begründeten Fällen Abweichungen von dieser Regelung zu gestatten. b Bei Flachdachbauten gilt das Mass der Fassadenhöhe traufseitig für das oberste Vollgeschoss und das Mass der Fassadenhöhe giebelseitig für das Attikageschoss.

2In den Bauzonen ist die folgende Fairnessregelung zugelassen: Gestützt auf eine vertragliche Regelung zwischen den betroffenen benachbarten Grundeigentümer kann mit Ausnahme der Fassadenhöhen von den baupolizeilichen Massen der jeweiligen Zone abgewichen werden. Die Dachgestaltung der Hauptbauten hat nach Art. 42 GBR zu erfolgen. Der Fachausschuss gemäss Art. 45 beurteilt die Vorhaben, die sich auf diese Regel berufen, insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 39 (Grundsatz) GBR. 13 Für nachbarrechtliche An- und Nebenbaute …

ZoneAbk.kGA in mgGA in mFH tr in ma/cFH gi in mbGL in mGZ
WohnzoneW13.006.004.508.5020.00-
W24.008.007.0011.0030.002
W35.0010.0010.0014.0050.003a
W4 (Flachdach)5.0010.0013.00-60.004a
KernzoneK (Flachdach)3.006.0014.00-50.004a
MischzoneM23.006.008.0012.0030.002
M34.008.0011.0015.0060.003a
M4 (Flachdach)4.008.0014.00-60.004a
ArbeitszoneAa4.004.0012.0018.00--
Ab4.004.0020.0024.00--
Landwirt- schaftszoneLWZ3.003.00----

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Art. 6BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 27

Schlosszone (SchZ)

1Schloss und Gartenanlage sind geschützte Baudenkmäler. Bei geplanten Renovationen, Neu- und Umbauten sowie Veränderungen der Gartenanlage inklusive Baumbestand wird empfohlen, bezüglich Verfahren und Umsetzung die kantonale Denkmalpflege und die Gemeinde frühzeitig einzubeziehen. Bauvorhaben bedürfen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens deren Zustimmung.

2Für die Schlosszone «Neuschloss» in Worb gelten folgende Bestimmungen:

–Auf dem im Zonenplan bezeichneten nordwestlichen Neubaubereich ist höchstens ein Dienstgebäude mit zwei Vollgeschossen mit einer maximalen oberirdischen Geschossfläche von 230 m2 zugelassen.

–Im östlichen Neubaubereich ist ein Gartenpavillon mit einer maximalen anrechenbaren Gebäudefläche von 50 m2 inklusive allfälliger offener überdeckter Bereiche gestattet.

–Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES II.

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Art. 37BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 75

ZPP S4 «Altes Schloss, Worb»

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: •฀ den Schutz wertvoller Bauten und Baugruppen mitsamt ihrem Umfeld. •฀ die Optimierung der Erschliessung und Parkierung.

2Nutzungsart: Wohnnutzungen, kleine Büros und Praxen sowie nicht störendes Kleingewerbe. Anstelle der Orangerie kann ein Neubau mit maximal 170 m2 Geschossfläche oberirdisch erstellt werden. Gestaltungsgrundsätze: Die traditionellen Strukturen sind zu erhalten, dies gilt insbesondere für Gebäudevolumen, Gebäudestellung sowie Strassenraum- bzw. Platz- und Gartengestaltung. Der Schlosshang und die Schlossansicht sind zu erhalten bzw. aufzuwerten. Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II. 73 74

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Art. 45BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 85

Fachausschuss

1Der Fachausschuss wird durch den Gemeinderat eingesetzt und muss mindestens drei ausgewiesene Fachleute (z.B. Architekten, Landschaftsarchitekten, Bauberater des Berner Heimatschutzes, Raumplaner) umfassen.

2Der Fachausschuss formuliert insbesondere in den folgenden Fällen Empfehlungen zuhanden der Baubewilligungsbehörden: •฀ bei Bauten und Anlagen in Ortsbildschutzgebieten 83 Der gewichtete Energiebedarf (kWh pro m2 Energiebezugsfläche) wird gemäss dem Anhang 7 Absatz 1 der Kantonalen Energieverordnung (KEnV) vom 26.10.2011 (Stand 1.9.2016), BSG 741.111 berechnet. Als Neubauten gelten neue Gebäude sowie Anbauten, Aufstockungen und neubauartige Umbauten, wie Auskernungen und dergleichen. Neubauartige Erweiterungen sind von den Anforderungen bezüglich gewichtetem Energiebedarf ausgenommen, wenn die neu geschaffene Energiebezugsfläche entweder kleiner als 50 Quadratmeter ist oder maximal 20 Prozent der Energiebezugsfläche des bestehenden Gebäudeteils und nicht mehr als 1‘000 Quadratmeter beträgt. 84 •฀ bei Bauten und Anlagen von erhaltenswerten Bauten ausserhalb der Ortsbildschutzgebiete •฀ bei Bauten und Anlagen in Strukturerhaltungszonen •฀ bei Bauten und Anlagen in der Kernzone •฀ bei Bauten und Anlagen, die sich auf die Fairness- oder Verdichtungsregelung gemäss Art. 2 GBR berufen •฀ bei Bauten und Anlagen in Landschaftsschutz- und -schongebieten •฀ bei ästhetisch umstrittenen Bauvorhaben.

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Art. 79bBZO Gemeindebaureglement Worb · S. 16

EG ZGB vorspringende Bauteile bleibt vorbehalten («Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von der Umfassungsmauer aus gemessen höchstens 1,20 m in den Grenzabstand hineinragen.») Skizze siehe Anhang 14

3In den Wohn-, Misch- und Kernzonen ist die folgende Verdichtungsregelung zugelassen: Bei gemeinsamer Projektierung von mehreren Hauptbauten sind die Gebäudelänge und -breite frei, wenn dadurch zusätzliche Wohneinheiten gegenüber der Regelbauweise geschaffen werden und die Qualität der Aufenthaltsbereiche gewährleistet wird. Der Fachausschuss gemäss Art. 45 beurteilt diese Baugesuche insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 39 GBR. Sind mehr als 5000 m2 anrechenbare Grundstücksfläche betroffen, ist ein qualitätssicherndes Verfahren nach anerkannten Verfahrensregeln durchzuführen.

4Zudem gelten die folgenden Masse für:

a)Kleinbauten und Anbauten:

–Grenzabstand GA min. in m

2.00

–anrechenbare Gebäudefläche GF max. in m2 60.00

–traufseitige Fassadenhöhe FH tr max. in m

4.00

–giebelseitige Fassadenhöhe FH gi max. in m

6.00 Siehe Änderung vom 10.02.2025 hinten

c)Unterniveaubauten:

–über massgebendem Terrain zulässiges Mass in m 1.20

–Grenzabstand GA min. in m

1.00

d)Unterirdische Bauten:

–Grenzabstand GA min. in m

1.00

e)Vorspringende Gebäudeteile:

–zulässige Tiefe max. in m

2.50

–zulässiger Anteil des entsprechenden Fassadenabschnitts 50% Für Hallenbäder, gedeckte und offene Schwimmbäder sowie überdeckte, mindestens einseitig offen …

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Art. 80BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 5

Aufhebung bestehender Vorschriften, Übergangsbestimmungen 111 Genehmigungsvermerke Ortsplanungsrevision Anhang 3 Das neue Baureglement lässt grössere Spielräume bei der Beurteilung von Bauvorhaben zu. Daher ist es umso wichtiger, die Behörden frühzeitig über die Bauabsichten zu informieren und in das Verfahren einzubeziehen. Wer baut, übernimmt Verantwortung gegenüber der Mitwelt. Bereits die Wahl des Architekten hat einen grossen Einfluss auf ein qualitätsvolles Endresultat. Ein sorgfältiger Einbezug der umgebenden Landschaft sollte selbstverständlich sein. Bestehende Inventare sowie weitere Grundlagen müssen berücksichtigt werden. Die Instrumente der baurechtlichen Grundordnung sind sowohl für Behörden als auch für die einzelnen EigentümerInnen verbindlich (allgemeinverbindlich). Die vorliegenden Regelungen sind einzuhalten. Das übergeordnete Recht des Bundes betrifft insbesondere die Gesetzgebung zu Umwelt- und Heimatschutz sowie die Raumplanung. Auch das übergeordnete kantonale Recht kann sehr konkrete Vorgaben enthalten, wie z.B. die minimale lichte Höhe von Wohn- und Arbeitsräumen von 2.30 m im Art. 67 BauV. 4 Zum Einstieg Lesehilfe Der Kommentar in der linken Spalte des Baureglementes dient der Verständlichkeit, erläutert Begriffe und liefert die notwendigen Hinweise auf andere Artikel, Erlasse oder Grundlagen. Er ist weder vollständig noch verbindlich. Nicht alles ist regelbar a. Fairnessgrundsatz Der Gebrauch der vorliegenden Vorschriften richtet sich nach folgendem Grundsatz: «Offene und freie Meinungsäusserung, akzeptieren anderer Me …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 2, S. 150.95
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 2, S. 150.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 8 mArt. 2, S. 150.95
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 12 mArt. 2, S. 150.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 2, S. 150.95

Extrahiert aus der BZO Worb (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone M2

Was gilt in der Zone M2 in Worb?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Worb erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone M2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Worb. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Worb?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Worb ein?
Baugesuche in Worb laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauabteilung, Bärenplatz 1, 3076 Worb. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone M2 in der BZO Worb?
7 Artikel der Bau- und Zonenordnung Worb erwähnen die Zone M2 namentlich, darunter Art. 1, Art. 2, Art. 6. BZO Worb lesen →

Weitere Zonen in Worb