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Art. 37 · ZPP S4 «Altes Schloss, Worb»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 75 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: •฀ den Schutz wertvoller Bauten und Baugruppen mitsamt ihrem Umfeld. •฀ die Optimierung der Erschliessung und Parkierung.

2Nutzungsart: Wohnnutzungen, kleine Büros und Praxen sowie nicht störendes Kleingewerbe. Anstelle der Orangerie kann ein Neubau mit maximal 170 m2 Geschossfläche oberirdisch erstellt werden. Gestaltungsgrundsätze: Die traditionellen Strukturen sind zu erhalten, dies gilt insbesondere für Gebäudevolumen, Gebäudestellung sowie Strassenraum- bzw. Platz- und Gartengestaltung. Der Schlosshang und die Schlossansicht sind zu erhalten bzw. aufzuwerten. Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II. 73 74

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.