Zone Ab · Worb

Bern · BFS 627 · Gemeindeprofil · alle 36 Zonen

Die Zone Ab in Worb (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan 1:500 im Doppel, unterzeichnet durch den Kreisgeometer (Geobau Ingenieure AG / Geomatik Bau Umwelt, Münsingen)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Worb, in denen «Ab» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 11

2Für die im Zonenplan bezeichneten Bereiche mit Schallpegeldifferenzen gelten folgende ergänzende Bestimmungen: Lindhalde-Ost, Worb Zum Schutz vor übermässigem Lärm sind für lärmempfindliche Nutzungen (vgl. Art. 2 Abs. 6 und Art. 42 Abs. 1 und 2 der Lärmschutzverordnung LSV vom 15. Dezember 1986) geeignete Massnahmen zu treffen und im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen. Mit den Massnahmen muss zwischen der Lärmquelle (Richigenstrasse) und Räumen mit lärmempfindlichen Nutzungen in den bezeichneten Geschossen mindestens folgende Schallpegeldifferenz (in Dezibel A) erzielt werden: 9 Bei den Fenstern zur Belichtung muss es sich gemäss einem Bundesgerichtsurteil um «festverglaste Fassadenteile» handeln. Sofern die Fenster geöffnet werden können, handelt es sich um keine zulässige Lärmschutzmassnahme. GFZo = Geschossfläc …

ZoneAbk.NutzungsartES
WohnzoneW1/W2/W3/ W4Wohnen, stilles GewerbeII
KernzoneKWohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Dienstleistung, Gastgewerbe, Verkauf bis 1’000 m2 Geschossfläche, betriebsnotwendige Lagerbauten. Zudem gilt Art. 4 (Kernzone)III
MischzoneM2/M3/M4Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistun- gen, Verkauf bis 1’000 m2 Geschossflä- cheIII
Arbeitszone aAaDienstleistungs-, Gewerbe- und Büro- bauten, Lagerbauten und Werkhöfe, betriebsnotwendige Wohnungen sind zulässig.III
Arbeitszone bAbAlle Arbeitsnutzungen Betriebsnotwendige Wohnungen sind zulässig.IV
Sonderzonensiehe Art. 3 bis Art. 38

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Art. 2BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 15

Mass der Nutzung

1Für die Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Zone Abk. kGA in m gGA in m FH tr in ma/c FH gi in mb GL in m GZ

a Neue Hauptbauten dürfen höchstens ein Vollgeschoss weniger als die vorgegebene Geschosszahl aufweisen. In diesem Fall müssen die Grenz- und Gebäudeabstände der Zone trotzdem eingehalten werden. Die Baubewilligungsbehörde ist befugt, in begründeten Fällen Abweichungen von dieser Regelung zu gestatten. b Bei Flachdachbauten gilt das Mass der Fassadenhöhe traufseitig für das oberste Vollgeschoss und das Mass der Fassadenhöhe giebelseitig für das Attikageschoss.

2In den Bauzonen ist die folgende Fairnessregelung zugelassen: Gestützt auf eine vertragliche Regelung zwischen den betroffenen benachbarten Grundeigentümer kann mit Ausnahme der Fassadenhöhen von den baupolizeilichen Massen der jeweiligen Zone abgewichen werden. Die Dachgestaltung der Hauptbauten hat nach Art. 42 GBR zu erfolgen. Der Fachausschuss gemäss Art. 45 beurteilt die Vorhaben, die sich auf diese Regel berufen, insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 39 (Grundsatz) GBR. 13 Für nachbarrechtliche An- und Nebenbaute …

ZoneAbk.kGA in mgGA in mFH tr in ma/cFH gi in mbGL in mGZ
WohnzoneW13.006.004.508.5020.00-
W24.008.007.0011.0030.002
W35.0010.0010.0014.0050.003a
W4 (Flachdach)5.0010.0013.00-60.004a
KernzoneK (Flachdach)3.006.0014.00-50.004a
MischzoneM23.006.008.0012.0030.002
M34.008.0011.0015.0060.003a
M4 (Flachdach)4.008.0014.00-60.004a
ArbeitszoneAa4.004.0012.0018.00--
Ab4.004.0020.0024.00--
Landwirt- schaftszoneLWZ3.003.00----

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Art. 21BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 51

ZPP K20 «Zentrum Rüfenacht»

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen:

–Schaffung eines Dorfzentrums mit Eingangssituation und Dorfplatz

–Berücksichtigung der besonderen Lage im Ort

–Optimierung von Erschliessung und Parkierung

–Rücksichtnahme auf benachbarte ortsbildprägende Bebauungsstrukturen (u. a. Schlössli Parz. 1799)

2Art der Nutzung: Öffentlicher Dorfplatz, Wohnen ausgenommen Erdgeschoss, nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen. Die Nutzungen im Erdgeschoss haben einen klaren Bezug zum Dorfplatz und eine publikums- und kundenorientierte («belebende») Nutzung aufzuweisen.

3Mass der Nutzung: Im östlichen Bereich kann ein max. viergeschossiges und im westlichen Bereich ein max. achtgeschossiges Gebäude erstellt werden. Es gilt für den gesamten Perimeter eine oberirdische Geschossflächenziffer (GFZo) von maximal 1.4. Die Geschossflächenziffer (GFZ) ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen (GF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Für die GFZo werden Flächen unterirdischer Bauten gemäss Art. 5 BMBV, Untergeschosse sowie von Geschossen, welche vollständig unter dem massgebenden Terrain liegen, nicht erfasst.

4Gestaltung: Es sind nur Flachdächer mit Attika zulässig, wobei bei vier- resp. acht Geschossen das Attikageschoss ausgeschlossen ist. Das Attikageschoss muss bei mindestens zwei Fassaden gegenüber dem darunterliegenden Geschoss um 2.50 m zurückversetzt werden (gilt auch für Vordächer). Nicht zugelassen ist die Zurückversetzung der beiden Schmalseiten. Die Fassade der At …

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Art. 60BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 95

Lebensräume

1Für die im Zonenplan Landschaft bezeichneten Lebensräume gelten die folgenden Schutzziele und besonderen Vorschriften: 93 94 Lebensräume Schutzziele Besondere Vorschriften Fliessgewässer Erhalten und Aufwerten als natürliche Lebensräume für standorttypische Pflanzen- und Tierarten. Gewässerraum Art. 75 Kleingewässer und Amphibienlaichgebiete Erhalten und Aufwerten als natürliche Lebensräume für standorttypische Pflanzen- und Tierarten. In einem Abstand von 6 m ab Gebietsrand ist das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, Herbiziden und Düngern aller Art verboten. Trockenstandorte Erhalten und Aufwerten der mageren, trockenen Wiesenvegetation als natürliche Lebensräume für standorttypische Pflanzenund Tierarten. Extensive Bewirtschaftung mit Mähnutzung und Abführen des Mähgutes. Untersagt sind:

–das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, Herbiziden und Dünger,

–das Einsäen artenarmer Grasmischungen und Kunstwiesen,

–die Beweidung und das Abbrennen der Trockenstandorte. Feuchtstandorte Erhalten und Aufwerten der Feuchtgebietsvegetation als natürlicher Lebensraum für standorttypische Pflanzen und Tierarten. Extensive Mähnutzung und Abführen des Mähgutes sowie das extensive Beweiden sind zugelassen. Untersagt sind: das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, Herbiziden und Dünger; das Einsäen artenarmer Grasmischungen und Kunstwiesen Feld- und Ufergehölze, Hecken Erhalten und Aufwerten der Gehölze und Hecken als landschaftsprägende und ökologisch wichtige Lebensräume. Untersagt ist das Entfernen und Abbrennen von Feld- und …

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Art. 75BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 109

Gewässerraum

1Der Raumbedarf der Gewässer (Gewässerraum) gewährleistet die folgenden Funktionen:

a)die natürliche Funktion der Gewässer;

b)Schutz vor Hochwasser;

c)Gewässernutzung.

2Der Gewässerraum für Fliessgewässer wird im Zonenplan «Gewässerraum» massgebend und georeferenziert als Überlagerung festgelegt (Korridor).

3Der Gewässerraum für den Teich im Enggisteinmoos und den Teich im Rüfenachtmoos beträgt 15 m. Er wird ab der Uferlinie gemessen.

4Zugelassen sind nur Bauten und Anlagen, die standortgebunden sind und die im öffentlichen Interesse liegen. Alle anderen - bewilligungspflichtigen und bewilligungsfreien - Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen sind untersagt. In dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen für zonenkonforme Bauten und Anlagen bewilligt werden, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.

5Innerhalb des Gewässerraums ist die natürliche Ufervegetation zu erhalten. Zulässig ist nur eine extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung oder eine naturnahe Grünraumgestaltung. Diese gilt nicht für den Gewässerraum von eingedolten Gewässern. 107 Siehe dazu den Waldabstandslinienplan vom 10. Juli 1974 (mit Sonderbauvorschriften vom 16. Juni 1976 und Teilrevisionen vom 18. August 1977, 3. September 1979, 17. Januar 1980, 9. September 1980, 16. Juni 1982, 12. Januar 1983,14. März 1986). Art. 25, 26 und 27 Kantonales Waldgesetz (KWaG), Art. 34 Kantonale Waldverordnung (KWaV). 108

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 2, S. 150.95
Grenzabstand (gross)≥ 4 mArt. 2, S. 150.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 20 mArt. 2, S. 150.95
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 24 mArt. 2, S. 150.95

Extrahiert aus der BZO Worb (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ab

Was gilt in der Zone Ab in Worb?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Worb erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Ab einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Worb. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Worb?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Worb ein?
Baugesuche in Worb laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauabteilung, Bärenplatz 1, 3076 Worb. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Ab in der BZO Worb?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Worb erwähnen die Zone Ab namentlich, darunter Art. 1, Art. 2, Art. 21. BZO Worb lesen →

Weitere Zonen in Worb