Zone G · Winterthur
Zürich · BFS 230 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen
Die Zone G in Winterthur (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Baumassenziffer ≤ 5. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Richtigkeitsbestätigter Katasterplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Amt für Baubewilligungen
- 052 267 54 34
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Winterthur, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Winterthur · S. 1
Zonen
0Das Gebiet der Stadt Winterthur wird, soweit es nicht kantonalen oder re gionalen Nutzungszonen zugewiesen ist und soweit es sich nicht um Wald handelt, in folgende Zonen eingeteilt:
1Bauzonen: a. Kernzonen 1. Kernzone Altstadt KI 2. Kernzone Wartstrasse KII 3. Übrige Kernzonen KIII 4. Weilerzonen KIV b. Quartiererhaltungszonen QEZ
c.* Zentrumszonen (örtlich mit Gestaltungsplanpflicht) 1. Zentrumszone 3 Z3 2. Zentrumszone 4 Z4 3. Zentrumszone 5 Z5 4. Zentrumszone 6 Z6 5. Zentrumszone 7 Z7 d. Wohnzonen (örtlich mit Gewerbeerleichterung / Sonderbauvorschriften) BZ 1. Wohnzone 2-geschossig W2 / 1,0 2. Wohnzone 2-geschossig W2 / 1,2 3. Wohnzone 2-geschossig W2 / 1,6 4. Wohnzone 2-geschossig W2 / 2,0 5. Wohnzone 3-geschossig W3 / 2,6 1) 20.07.2020 - Formlose Einführung des vielverwendeten Erlasskürzels. Zudem Standdatum korrigiert. 1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 7.1.3-1 Stadt Winterthur 6. Wohnzone 4-geschossig W4 / 3,4 e. Arbeitsplatzzone 1. Arbeitsplatzzone G 2. Gewerbezone I1 3. Industriezone I2 f. Zone für öffentliche Bauten Oe
2Freihalte- und Erholungszonen: a. Freihaltezone F b. Erholungszone 1 E1 c. Erholungszone 2 E2
3Reservezone: a. Reservezone R
4Kommunale Landwirtschaftszone a. Kommunale Landwirtschaftszone: Lw Art. 1a * Erheben einer Mehrwertabgabe
1Auf Planungsvorteilen, die durch Auf- oder Umzonungen entstehen, wird eine Mehrwertabgabe im Sinne von § 19 des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) erhoben.
2Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 1'200 m².
3Die Mehrwertabgabe beträgt 40 % des um Fr. 100 000 gekürzten Mehr …
Art. 2BZO Winterthur · S. 2
Zonenplan, Ergänzungspläne
1Der verbindliche Zonenplan wird durch den allgemeinen Zonenplan im Massstab 1:5000 dargestellt. 2 Stadt Winterthur 7.1.3-1
2Daneben bestehen folgende Ergänzungspläne: a. Kernzonenplan Altstadt M 1:1000 b. Kernzonenplan Wartstrasse M 1:5000 c. Kernzonenpläne für die übrigen Kernzonen Oberwin terthur, Seen, Töss, Veltheim, Wülflingen, Dättnau, Eidberg, Gotzenwil, Grundhof, Hard, Hegi, Iberg, Mitt lere Mühle Hegi, Neuburg / Tal, Oberseen, Reutlingen, Stadel, Weihertal, Wespimühle, Zinzikon und Stocken M 1:5000 d. Kernzonenpläne für die Weiler Oberricketwil, Unter ricketwil, Unterer Radhof, Oberer Radhof, Taa, Rum stal, Mulchlingen und Rossberg M 1:5000 e. Waldabstandslinienpläne Nr. 1–46 M 1:1000 f. Gewässerabstandslinienpläne Nr. 1–5 M 1:1000 g. Ergänzungspläne für Gebiete mit Sonderbauvorschriften 1. Begonien-Erikaweg 2. Eichliacker 3. Eigenheimquartier 4. Eisweiherquartier 5. Frümsel- / Stollen- / Brisiweg 6. Möttelistrasse 7. Schooren 8. Siedlung Pfaffenwiesenstrasse 9. Siedlung Weiherhöhe 10. Stadtrainquartier 11. Unterer Deutweg 60–82 12. Wartstrasse h. Ergänzungsplan für das Sulzerareal Stadtmitte i. Ergänzungsplan mit der Festsetzung der Empfindlichkeitsstufen ge mäss LSV
j.* Ergänzungsplan für das Gebiet Neuhegi-Grüze, bestehend aus den Plänen «Nutzung» und «Erschliessung und Freiraum» sowie den Be stimmungen
k.* Ergänzungsplan «Stark Verkehrserzeugende Nutzungen Art. 2a * Zweckumschreibung der Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
1Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete ist ein Gestaltungsplan aufzu stellen. 3 7.1. …
Art. 22BZO Winterthur · S. 10
Gebietscharakter:
1Dorfkerne: Die ehemaligen Dorfkerne Oberwinterthur, Seen, Töss, Velt heim und Wülflingen sind geprägt durch Häuser von Bauern, Handwerkern und Arbeitern. Sie sind durchsetzt mit Strassen- und Wegräumen sowie mit Hofräumen und Gärten. Die Häuser stehen meist in harmonischer Bezie hung zu öffentlichen Bauten wie Kirche und Schulhaus. Die Dorfkerne sollen erhalten und gepflegt werden.
2Oberwinterthur: Oberwinterthur ist ein Ortsbild von regionaler Bedeutung. Es ist durch die geschlossene Bauweise mit platzartigen Ausweitungen beid seits der Römerstrasse charakterisiert. Die Bauern-, Gewerbe und Wohn häuser, oft von Fachwerken getragen, prägen das kleinstädtische Gassen bild. Ebenso bedeutsam sind die Gärten und Freiräume auf der strassenab gewandten Seite der Hauptgebäude.
3Seen: In Seen sind die beiden Dorfteile Rössligasse / Bollstrasse und Werd- / Hinterdorfstrasse von Bauernhäusern geprägt. Die mächtigen Fach werkbauten sowie die grossen und kleinen Bauern-, Wohn- und Gewerbe häuser geben den Massstab für die Bewahrung und künftige Ausgestaltung des Dorfbildes. Zwischen diesen Ortsteilen finden sich entlang der Tösstal strasse kleinstädtische Gebäude. 10 Stadt Winterthur 7.1.3-1
4Töss: Von Töss ist lediglich noch das Rebbauern- und Gewerbequartier «Gätzibrunnen» (auch «Chrugeler» genannt) erhalten, welches aus engge drängten Häusern ehemaliger Kleinbauern und Handwerker besteht. Die als Gärten genutzten Freiräume werden von einer Vielzahl zweckmässiger Nebenbauten geprägt.
5Veltheim: Veltheim, das ehemalige Reb- und Acker …
Art. 27BZO Winterthur · S. 12
5. Gebäudeumschwung
1Die herkömmliche Erscheinung des Gebäudeumschwungs, insbesondere die für das Ortsbild typischen Freiräume mit Gärten, sind nach Möglichkeit zu erhalten. 12 Stadt Winterthur 7.1.3-1
2Veränderungen des Terrains dürfen den gewachsenen Boden um nicht mehr als 1,5 m übersteigen.
Art. 30BZO Winterthur · S. 13
Bauvorschriften:
1Hauptgebäude: Die im Ergänzungsplan bezeichneten Hauptgebäude kön nen im bestehenden Gebäudeprofil und unter Einhaltung der bestehenden Gebäudestruktur sowie des charakteristischen Erscheinungsbildes nach Massgabe der nachstehenden Bestimmungen umgebaut oder ersetzt wer den. Untergeordnete Abweichungen sind gestattet, wenn das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
2Nebenbauten (Besondere Gebäude): Bestehende Nebenbauten sind mög lichst entsprechend ihrer ursprünglichen Bestimmung zu nutzen (Garagie rung, Lager, Stallungen oder dergleichen). Neue besondere Gebäude sind nur zulässig, wenn sie sich gut in die landschaftliche und bauliche Umge bung einordnen, für die Nutzung der Hauptgebäude erforderlich sind und die im Neubau geplante Nutzung nicht in einem Hauptgebäude realisiert werden kann. 13 7.1.3-1 Stadt Winterthur
Art. 33BZO Winterthur · S. 14
Geltungsbereich
1Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für die nachstehenden Quartiere, die im Zonenplan als «Quartiererhaltungszonen» bezeichnet sind: a. Äckerwiesen b. Eichliacker c. Geiselweid / Lindstrasse d. Inneres Lind e. Mühlebrücke f. Ruhtal 14 Stadt Winterthur 7.1.3-1 g. Talgut h. Vogelsang
Art. 35BZO Winterthur · S. 15
Gebietscharakter
1Die einzelnen Quartiererhaltungszonen sind wie folgt charakterisiert: a. QEZ Äckerwiesen: Langgestreckte Mehrfamilienhäuser stehen recht winklig zueinander und definieren einen öffentlichen, verkehrsfreien Gartenhof. Die schmalen einfachen Wohnblöcke weisen drei Ge schosse, ein flaches Satteldach und einheitliche Traufhöhen auf. Zwi schen den Gebäuden befinden sich Gärten. b. QEZ Eichliacker: Das kleinräumig strukturierte Wohn- und Gewerbe quartier ist durch ähnliche, zwei- bis dreigeschossige Mehrfamilien häuser in schlichter Zweckarchitektur entlang der Bau-linien gekenn zeichnet. Prägend ist das ausgeglichene Verhältnis zwischen unbe bauter Fläche und gebauter Kubatur. Der Strassenraum wird von schmalen Vorgärten mit Sockelmauern und Zäunen begleitet. Der strassenabgewandte Freiraum wird als Garten genutzt. c. QEZ Geiselweid–Lindstrasse: Neben herrschaftlichen Villen mit Haupt- und Nebengebäuden stehen mehrheitlich zweigeschossige, grosszügig angelegte Einfamilienhäuser. Repräsentierende Solitär bauten sind von bedeutender Gartenarchitektur umgeben. Die Strassenräume werden durch Sockelmauern mit Zäunen oder He cken gefasst. Der hohe Frei- und Grünraumanteil ist für den Ge samteindruck des Quartieres bestimmend. d. QEZ Inneres Lind: Ein rechtwinkliges Strassennetz teilt das kleinräu mig strukturierte Quartier in zweibautiefe Felder. Entlang der Baulini en stehen zwei- bis dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Hoch parterre und fast quadratischen Grundrissen. Schmale, von einer So ckelmauer mit Zaun begrenzte Vorgärten präg …
Art. 40BZO Winterthur · S. 17
Nutzweise
1Die zulässige Nutzweise in den Quartiererhaltungszonen entspricht der zu lässigen Nutzweise in den Wohnzonen (Art. 54 Abs. 4 BauO).
2Ausser für die Quartierversorgung sind mässig störende Gewerbe nur im Rahmen der bestehenden Nutzungsstruktur in Teilbereichen der QEZ Ruhtal, Mühlebrücke und Eichliacker zulässig. 2.3 Sonderbauvorschriften für besondere Siedlungen (S) Art. 41 * Geltungsbereich
1Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten für die nachstehenden Siedlun gen, die unter dem bisherigen Recht nach einheitlichen Gestaltungsgrund sätzen überbaut worden sind und im Zonenplan als «Gebiete mit Sonder bauvorschriften für besondere Siedlungen» bezeichnet sind: a. Begonien–Erikaweg ** 17 7.1.3-1 Stadt Winterthur b. Eichliacker ** c. Eigenheimquartier ** d. Eisweiherquartier ** e. Frümsel- / Stollen- / Brisiweg ** f. Möttelistrasse ** g. Unterer Deutweg 60–82 **
h.* … i. Siedlung Pfaffenwiesenstrasse ** j. Siedlung Weiherhöhe ** k. Stadtrainquartier ** l. Wartstrasse ** m. Weberstrasse (** mit Ergänzungsplan)
Art. 59BZO Winterthur · S. 25
Grundmasse / Nutzweise
2Abweichungen bei Umbauten: Bei Um- und Anbauten kann von der Freiflä chenziffer abgewichen werden, wenn zwingende betriebliche Gründe dies erfordern.
3Bautiefe: In den Industriezonen I1 und I2 ist die Bautiefe frei; das rückwärti ge Zusammenbauen ist gestattet.
| Grundmasse | Zone G | Zone I1 | Zone l2 |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | 5 | 7 | 9 |
| Freiflächenziffer | 20% | 20% | 20% |
| Gebäudehöhe | 13.5 m | 20 m | 25 m |
| Dienstleistungen / provisorische Gemeinschaftsunterkünfte | ja | ja | ja |
| stark störende Betriebe zulässig | nein | ja1) | ja |
Tabelle von S. 25 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 77BZO Winterthur · S. 32
1Diese Bau- und Zonenordnung sowie Teilrevisionen treten nach der öffent lichen Bekanntmachung der Genehmigung auf den vom Stadtrat zu bestim menden Zeitpunkt in Kraft. Der Stadtrat ist berechtigt, um eine sachlich oder örtlich partielle Genehmigung zu ersuchen und die Bauordnung sowie Teilre visionen sachlich und örtlich beschränkt in Kraft zu setzen.
2Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird die Bauordnung der Stadt Winter thur vom 11. März 1986 mit seitherigen Änderungen aufgehoben. 32 Stadt Winterthur 7.1.3-1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
03.10.2000 01.05.2001 Erlass Erstfassung - 31.03.2008 19.12.2008 Art. 70a eingefügt 2008.11 13.12.2010 16.09.2011 Art. 8 totalrevidiert 2009.22 26.03.2012 14.12.2012 Art. 41 totalrevidiert 2012.8 26.03.2012 14.12.2012 Art. 42 Abs. 3 geändert 2012.8 26.03.2012 14.12.2012 Art. 43 Abs. 3 geändert 2012.8 26.03.2012 14.12.2012 Art. 43 Abs. 4 geändert 2012.8 26.03.2012 14.12.2012 Art. 43 Abs. 5 eingefügt 2012.8 18.06.2012 18.01.2013 Art. 1 Abs. 1, c. geändert 2012.15 18.06.2012 18.01.2013 Art. 46 Abs. 1, Tabelle, "Zone Z5" eingefügt 2012.15 18.06.2012 18.01.2013 Art. 50 Abs. 1, a. geändert 2012.15 18.06.2012 18.01.2013 Art. 50 Abs. 1, b. geändert 2012.15 18.06.2012 18.01.2013 Art. 51 Abs. 1 geändert 2012.15 18.06.2012 18.01.2013 Art. 53 totalrevidiert 2012.15 24.02.2014 02.04.2015 Art. 2 Abs. 2, j. eingefügt 2013.92 15.09.2014 13.01.2017 Art. 51 Abs. 1 geändert 2013.81 15.09.2014 13.01.2017 Art. 53 Abs. 1, b., 5. eingefügt 2013.81 29.06.2015 08.01.2016 Art. 3 Abs. 2 …
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 32) verbindlich lesbar.
Art. 259BZO Winterthur · S. 28
PBG mindestens 120 Abstellplätze für Personenwagen aufwei sen oder b. für diese Nutzungen über zehn Fahrten pro 100 m² massgebliche Bruttogeschossfläche pro Tag erzeugen oder c. der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung un terliegen.
2Neue SVN sind nur in den im Ergänzungsplan «Stark Verkehrserzeugende Nutzungen» bezeichneten Eignungsgebieten zulässig.
3Bei allen neuen SVN hat die ÖV-Erschliessung mindestens der Güteklasse C gemäss kantonaler Wegleitung zu entsprechen. Mit einem Verkehrskon zept ist die Abstimmung auf die Kapazität des übergeordneten Strassennet zes sicherzustellen und die Quartierverträglichkeit nachzuweisen. Die Kun den- und Besucherparkplätze müssen lenkungswirksam bewirtschaftet wer den.
4Ausserhalb der Eignungsgebiete sind neue SVN nur mit einem Gestal tungsplan zulässig.
9Ergänzende Bauvorschriften
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 5 | Art. 59, S. 25 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 20 % | Art. 59, S. 25 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 59, S. 25 | 0.95 |
| Freiflächenziffer | ≥ 20 % | Art. 59, S. 25 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Winterthur (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone G
Was gilt in der Zone G in Winterthur?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Winterthur?
Wo reiche ich das Baugesuch in Winterthur ein?
Wo steht die Zone G in der BZO Winterthur?
Weitere Zonen in Winterthur
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