Art. 1 · Zonen
BZO Winterthur · S. 1 · Original-PDF
0Das Gebiet der Stadt Winterthur wird, soweit es nicht kantonalen oder re gionalen Nutzungszonen zugewiesen ist und soweit es sich nicht um Wald handelt, in folgende Zonen eingeteilt:
1Bauzonen: a. Kernzonen 1. Kernzone Altstadt KI 2. Kernzone Wartstrasse KII 3. Übrige Kernzonen KIII 4. Weilerzonen KIV b. Quartiererhaltungszonen QEZ
c.* Zentrumszonen (örtlich mit Gestaltungsplanpflicht) 1. Zentrumszone 3 Z3 2. Zentrumszone 4 Z4 3. Zentrumszone 5 Z5 4. Zentrumszone 6 Z6 5. Zentrumszone 7 Z7 d. Wohnzonen (örtlich mit Gewerbeerleichterung / Sonderbauvorschriften) BZ 1. Wohnzone 2-geschossig W2 / 1,0 2. Wohnzone 2-geschossig W2 / 1,2 3. Wohnzone 2-geschossig W2 / 1,6 4. Wohnzone 2-geschossig W2 / 2,0 5. Wohnzone 3-geschossig W3 / 2,6 1) 20.07.2020 - Formlose Einführung des vielverwendeten Erlasskürzels. Zudem Standdatum korrigiert. 1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 7.1.3-1 Stadt Winterthur 6. Wohnzone 4-geschossig W4 / 3,4 e. Arbeitsplatzzone 1. Arbeitsplatzzone G 2. Gewerbezone I1 3. Industriezone I2 f. Zone für öffentliche Bauten Oe
2Freihalte- und Erholungszonen: a. Freihaltezone F b. Erholungszone 1 E1 c. Erholungszone 2 E2
3Reservezone: a. Reservezone R
4Kommunale Landwirtschaftszone a. Kommunale Landwirtschaftszone: Lw Art. 1a * Erheben einer Mehrwertabgabe
1Auf Planungsvorteilen, die durch Auf- oder Umzonungen entstehen, wird eine Mehrwertabgabe im Sinne von § 19 des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) erhoben.
2Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 1'200 m².
3Die Mehrwertabgabe beträgt 40 % des um Fr. 100 000 gekürzten Mehr werts. Art. 1b * Erträge
1Die Erträge aus den Mehrwertabgaben fliessen in den kommunalen Mehr wertausgleichsfonds und werden nach Massgabe der Verordnung über den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds verwendet. 1.2 Zonenplan
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.