Zone Kernzone · Winterthur

Zürich · BFS 230 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen

Die Zone Kernzone in Winterthur (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Richtigkeitsbestätigter Katasterplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Winterthur, in denen «Kernzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Winterthur · S. 1

Zonen

0Das Gebiet der Stadt Winterthur wird, soweit es nicht kantonalen oder re­ gionalen Nutzungszonen zugewiesen ist und soweit es sich nicht um Wald handelt, in folgende Zonen eingeteilt:

1Bauzonen: a. Kernzonen 1. Kernzone Altstadt KI 2. Kernzone Wartstrasse KII 3. Übrige Kernzonen KIII 4. Weilerzonen KIV b. Quartiererhaltungszonen QEZ

c.* Zentrumszonen (örtlich mit Gestaltungsplanpflicht) 1. Zentrumszone 3 Z3 2. Zentrumszone 4 Z4 3. Zentrumszone 5 Z5 4. Zentrumszone 6 Z6 5. Zentrumszone 7 Z7 d. Wohnzonen (örtlich mit Gewerbeerleichterung / Sonderbauvorschriften) BZ 1. Wohnzone 2-geschossig W2 / 1,0 2. Wohnzone 2-geschossig W2 / 1,2 3. Wohnzone 2-geschossig W2 / 1,6 4. Wohnzone 2-geschossig W2 / 2,0 5. Wohnzone 3-geschossig W3 / 2,6 1) 20.07.2020 - Formlose Einführung des vielverwendeten Erlasskürzels. Zudem Standdatum korrigiert. 1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 7.1.3-1 Stadt Winterthur 6. Wohnzone 4-geschossig W4 / 3,4 e. Arbeitsplatzzone 1. Arbeitsplatzzone G 2. Gewerbezone I1 3. Industriezone I2 f. Zone für öffentliche Bauten Oe

2Freihalte- und Erholungszonen: a. Freihaltezone F b. Erholungszone 1 E1 c. Erholungszone 2 E2

3Reservezone: a. Reservezone R

4Kommunale Landwirtschaftszone a. Kommunale Landwirtschaftszone: Lw Art. 1a * Erheben einer Mehrwertabgabe

1Auf Planungsvorteilen, die durch Auf- oder Umzonungen entstehen, wird eine Mehrwertabgabe im Sinne von § 19 des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) erhoben.

2Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 1'200 m².

3Die Mehrwertabgabe beträgt 40 % des um Fr. 100 000 gekürzten Mehr …

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Art. 10BZO Winterthur · S. 7

Geschosszahl

1Anrechenbare Dachgeschosse: In den Kernzonen KI und KII sind unter Schrägdächern maximal zwei anrechenbare Dachgeschosse zulässig. In den Kernzonen KIII und KIV ist ein anrechenbares Dachgeschoss gestattet. In den Kernzonen KIII sind anrechenbare Räume im 2. Dachgeschoss zuläs­ sig, wenn sie von der Giebelfassade her belichtet werden können, ausge­ nommen in den besonders gekennzeichneten Gebieten der Kernzone Seen mit 3 Vollgeschossen, in denen nur ein Dachgeschoss erlaubt ist.

2Anrechenbare Untergeschosse: Der Stadtrat kann ein anrechenbares Un­ tergeschoss zulassen, sofern die historische und schutzwürdige Bausub­ stanz nicht beeinträchtigt wird und keine anderen öffentlichen Interessen verletzt werden. 2.1.2 Kernzone für die Altstadt (KI)

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Art. 16BZO Winterthur · S. 9

5. Hofüberbauung

1In den mit Hofbaulinien geschützten Innenhöfen dürfen grundsätzlich keine Gebäude erstellt werden. Zulässig ist lediglich die Erstellung besonderer Ge­ bäude, Lauben und Balkone, sofern diese zu den historisch gewachsenen Hauptgebäuden passen. Höfe sind nach Möglichkeit zu begrünen.

2Zwischen Stadthausstrasse und Untertor, Marktgasse bzw. Obertor ist die eingeschossige Hofüberbauung gestattet.

3Bestehende Hinterhofgebäude dürfen innerhalb des bisherigen Gebäude­ profils baulich verändert und Wohnzwecken zugeführt werden, sofern nicht wohnhygienische Interessen dagegen stehen. Die gewerbliche Nutzung ist zulässig. 2.1.3 Kernzone für die Wartstrasse (KII)

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Art. 23BZO Winterthur · S. 11

Neu- und Umbauten: 1. Grundmasse

1Für Neu- und Umbauten, die sich nicht innerhalb des bisherigen Gebäude­ profils halten, gelten folgende Bauvorschriften: a. Vollgeschosse: 2 (in den besonders bezeichneten Gebieten der Kernzone Seen: 3) b. Grenzabstand: 1. Grundabstand: 3,5 m 2. Mehrlängenzuschlag ab 14 m: ⅓ der Mehrlänge 3. Höchstmass: 7 m 11 7.1.3-1 Stadt Winterthur c. Gebäudeabstand: Der erhöhte Abstand gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden gemäss § 14 BBV II ist nicht zu beach­ ten.

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Art. 24BZO Winterthur · S. 12

2. Bauweise

1Gegenüber Strassen, Wegen und Plätzen, die keine Verkehrsbaulinien auf­ weisen, haben oberirdische und unterirdische Gebäude einen Abstand von 3,5 m einzuhalten.

2Der Erdgeschossboden darf das gewachsene Terrain an der tiefsten Stelle längs der Gebäudeaussenseite um höchstens 0,5 m übersteigen; an Hang­ lagen kann dieses Mass angemessen erhöht werden.

3In dem durch Hofbaulinien geschützten Bereich in der Kernzone Hard dür­ fen keine Gebäude erstellt werden.

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Art. 32BZO Winterthur · S. 14

Gestaltung:

1Dachdurchbrüche: Dachaufbauten sind nur im historischen Wohnbereich auf einem Drittel der Fassadenlänge des Wohnteils zulässig.

2Verweis: Einzelne Dachflächenfenster bis 0,8 m² Fensterfläche (Flügel­ mass) sind zulässig.

3Bezüglich der Bauweise und der Fassadengestaltung gelten die Vorschrif­ ten für die Kernzone KIII. 2.2 Quartiererhaltungszonen

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 23, S. 110.80
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 23, S. 110.80

Extrahiert aus der BZO Winterthur (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Kernzone

Was gilt in der Zone Kernzone in Winterthur?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Winterthur erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Kernzone sein?
Laut BZO Winterthur: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Kernzone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Winterthur. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Winterthur?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Winterthur ein?
Baugesuche in Winterthur laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Amt für Baubewilligungen, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur. Ablauf nach der Einreichung →

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