← BZO Schwarzenburg · Inhaltsverzeichnis

Art. 33 · ZPP Nr. 6

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 20 · Original-PDF

Zweck

1Die ZPP Nr. 6 bezweckt eine ortsintegrierte, leicht "Leimern II" verdichtete Überbauung für Neu- wie aber auch für bestehende Bauten (Ersatz). Nutzungsart

2Teilgebiet A: Wohnen und Arbeiten im Sinne der Wohn- und Arbeitszone WA2; Teilgebiet B Mischnutzung im Sinne der Kernzone K. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,6 max. AZ 0,9. Die Geschossanzahl beträgt zwei. In bestehenden Bauten dürfen Nutzungen sinnvoll verdichtet werden. Gestaltungsgrundsätze

4Auf allen Hauptbauten sind nur geneigte Dächer gestattet.

5Die Hauptbauten sind im Zusammenhang mit der Aussenraumgestaltung so zu gruppieren, dass eine Ortsintegration gewährleistet wird und optimale Aufenthaltsbereiche entstehen.

6Aussenräume, wie Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche, sind sorgfältig zu gestalten. Parkierung

7Die Parkierung ist, soweit möglich, in unterirdischen Einstellhallen zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet. Empfindlichkeitsstufe: ES III Art. 33 Für die ZPP Nr. 15 «Brülle Süd» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 15 «Brülle Süd»

1Die ZPP Nr. 15 bezweckt eine eingeschränkte gewerbliche Nutzung des vormaligen Abbau- und Deponiestandorts sowie die möglichst optimale landschaftliche Integration der Bauten und Anlagen durch orts- und landschaftstypische Gestaltungsmassnahmen. Planungszweck

2Innerhalb der ZPP sind Nutzungen wie folgt gegliedert:

–Teilbereich A: Werkhöfe zur Zwischenlagerung von Bau- und Transportgeräten, Betriebsmaterial, Transportmulden

–Teilbereich B: Kompostanlage für Grünabfälle

–Teilbereich C: Nutzung des bestehenden Gebäudes als Lagerhaus; restliche Fläche als Zwischenlager für landwirtschaftliche Erzeugnisse Art der Nutzung

3Eine geringfügige Anpassung der Abgrenzung der Teilbereiche ist im Rahmen der Ausarbeitung der UeO möglich.

4Teilbereich A: Neben den Lagerflächen dürfen zweckgebundene Gebäude mit einem Vollgeschoss (Unterstand) erstellt werden. Der Grenzabstand für Hochbauten beträgt 3,0 m. Die Fassadenhöhe traufseitig beträgt max. 6,0 m, Gebäudelänge max. 50 m. Mass der Nutzung

5Teilbereich B: Neben den Lager- und Umschlagsflächen dürfen zweckgebundene Gebäude mit einem Vollgeschoss (Unterstand) sowie gedeckte Lager- und Sortierbereiche erstellt werden. Die Fassadenhöhe traufseitig beträgt 6,0 m, Gebäudelänge max. 50 m.

6Teilbereich C: Das bestehende Gebäude darf als Lagerhaus genutzt, unterhalten und zeitgemäss erneuert werden. Der Umschwung darf zur Zwischenlagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen genutzt werden.

7Auf allen Hauptgebäuden sind nur geneigte Dächer (Satteldach, Pultdach) zugelassen. Dachneigung: min. a.T. 10˚, max. a.T. 30˚. Gestaltungsgrundsätze Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 35 Normativer Inhalt Hinweise

8Neue Hauptgebäude sind zusammenzufassen und vorwiegend nordost-südwest auszurichten.

9Aussenräume wie Zufahrt- und Wegfahrt, Lager- und Parkplätze sind sorgfältig zu gestalten.

10Zur besseren Integration ist der äussere Rand der ZPP mit einer standortheimischen Hecke und Bäumen zu begrünen. Bei der Gestaltung der Übergangsbereiche ist der nordöstlichen Ansicht besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

11Die Teilbereiche A und B sind entlang des nord- und südwestlichen sowie des südöstlichen Perimeters mit einem max. 2,5 m hohen Zaun einzufassen.

12Vorbehältlich der umweltrechtlichen Bestimmungen sind zur besseren Integration der Bauten und Lagerflächen ins Gelände die Teilbereich A und B entlang des nord- und südwestlichen Perimeters um 0,8 m bis 1,0 m abzusenken.

13Die Erschliessung erfolgt ausschliesslich über die bestehende Gemeindestrasse. Erschliessung

14Alle baulichen Veränderungen (Bauten, Terrain, Anlagen) erfordern die Zustimmung des kantonalen Amtes für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft. Besonderes

15Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.