Zone GR · Saanen
Bern · BFS 843 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen
Die Zone GR in Saanen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Konkretisierte Plananforderungen: Höhenfixpunkt, Sockelhöhe, Sichtbermen, Spielplätze
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Alle Pläne und Formulare datiert und doppelt unterzeichnet (Gesuchstellende und Projektverfassende)
- Zusatzformulare Bodenschutz und Entsorgungstabelle Bauabfälle, 2-fach plus eBau-Upload
- Vorgegebene eBau-Dossierstruktur (10 Sammeldokumente)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat (Bauinspektorat, Raumplanung und Umwelt)
- +41 33 748 92 60
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Saanen, in denen «GR» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 9BZO Baureglement Saanen · S. 13
1Es sind folgende Nutzungen zulässig: Wohnzonen und Kernzone K W2 W3a W3b K Wohnen, kein Gewerbe gestattet Wohnen, ruhiges und wenig störendes Gewerbe Wohnen, ruhiges und wenig störendes Gewerbe Dichter überbautes Gebiet der Dörfer, das dem Geschäftsleben und dem Wohnen dient
2Es gelten folgende baupolizeilichen Masse: W2 W3a W3b K Maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse 2 3 3 4 Minimaler Grenzabstand 4 m 4 m für Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen 5 m in den übrigen Fällen 4 m für Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen oder weniger als 9.30 m Gesamthöhe 5 m in den übrigen Fällen 3 m für Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen oder weniger als 9.30 m Gesamthöhe 4 m für Gebäude mit bis zu 3 Vollgeschossen oder einer Gesamthöhe von weniger als 10.30 m 5 m in den übrigen Fällen Im Ortsbildgestaltungsbereic h Gstaad gelten die folgenden reduzierten Grenzabstände: 2 m für Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen oder weniger als 9.30 m Gesamthöhe 3 m in den übrigen Fällen Einwohnergemeinde Saanen 10 Baureglement W2 W3a W3b K Maximale Gesamthöhe 8.50 m 9.60 m 10.10 m 12.70 m Maximal überbaute Fläche pro Gebäude 150 m2 270 m2 300 m2 400 m2; im Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad 300 m2 Maximale Überbauungsziff er für Hauptgebäude 14.5 16.5 18.5 – Maximale Anzahl Wohneinheiten pro
Gebäude 3 4 6 12 Lärmempfind- lichkeitsstufe II II II III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 13) verbindlich lesbar.
3Erstwohnungsbonus in Wohn- und Kernzonen mit 100 %-Ortsansässigenanteil: W2 W3a W3b K Maximal überbaute Fläche pro Gebäude 190 m2 330 m2 375 m2 480 m2 Maximale Überbauungsziff er für Hauptgebäude 18.5 22.5 24.5 – Maximale An- …
Art. 24BZO Baureglement Saanen · S. 24
Bauernhofzone BhZ
1Die Grün- und Gartenzone dient der Freihaltung wichtiger Grün- und Gartenflächen. Es sind nur Kleinbauten gestattet, die für die Pflege der Zone nötig sind oder dem zeitlich beschränkten Aufenthalt dienen. Grün- und Gartenzone GR
2Es gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: a) Grundfläche: max. 10 m² b) Gesamthöhe: 2.80 m
Art. 26BZO Baureglement Saanen · S. 25
1Alle Bauten und Anlagen sind hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung, Gebäudestellung, Proportionen, Fassaden-, Balkon- und Dachgestaltung und der Verwendung von Baumaterialien so auszubilden, dass zusammen mit den bestehenden oder vorauszusehenden Bauten eine gute Gesamtwirkung entsteht und die Schönheit oder erhaltenswerte Eigenart des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes gewahrt bleibt. Orts- und Landschaftsbild 2 a) Die Umgebung von Bauten und Anlagen ist so zu gestalten, dass sich eine gute Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild ergibt.
b)Die Umgebungsgestaltung ist möglichst dem natürlichen Terrainverlauf Umgebungsgestaltung anzupassen. In Hanglagen dürfen keine grösseren ebenen Flächen (Terrassen) und scharf abgegrenzte Kanten entstehen.
c)Die Höhenlage von Gebäuden ist so festzusetzen, dass sich Terrainaufschüttungen und Abgrabungen in einem ausgewogenen Verhältnis bewegen. Die Aufschüttungshöhe darf maximal 2 m betragen20.
d)In geneigtem Terrain gelten folgende Vorschriften: - das sich talseitig vor Gebäuden befindende massgebende Terrain darf mit einem Winkel von max. 15° angehoben werden. Eine Neigung von 60° darf in jedem Fall nicht überschritten werden. Die Messweise erfolgt in der Falllinie des massgebenden Terrains bezogen auf die Gebäudeachse. - In geneigtem Terrain bis 30° Neigung dürfen Niveauübergänge nur mit Böschungen vorgenommen werden. Einzelne Stützmauern mit einer maximalen Höhe von 1,2 m sind gestattet. - In geneigtem Terrain ab 30° Neigung sind höhere und gestaffelte Stützmauern gestattet. Sie sind gemä …
Art. 32BZO Baureglement Saanen · S. 32
1Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain. Hauseingänge und Garageeinfahrten im Kellergeschoss werden nicht angerechnet, wenn ihre Breite an der Decke gemessen nicht mehr als 1/3 der betreffenden Breite der Fassade beträgt28.. Gesamthöhe
2Die Gesamthöhe wird bei talseitig von der Gebäudefassade gestaffelten Flachdachvorbauten, die Art. 7a entsprechen separat berechnet.
3Bei grösseren Vorhaben oder bei geometrisch schwer zu erfassenden Terrainverhältnissen ist die Terrainaufnahme zur Bestimmung der Gesamthöhe oder weiterer baupolizeilicher Masse durch den Geometer vorzunehmen.
Art. 34BZO Baureglement Saanen · S. 33
1Ausserhalb der Ortsbildschutzgebiete „eingeschränkte Reklamen“ und vorbehältlich erhaltens- und schützenswerte Objekte gelten die Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes und der eidgenössischen Signalisationsverordnung. Reklamen
2Grundsätzlich müssen Reklameanlagen dem Ortsbild und Gebäudecharakter angepasst und gegenseitig aufeinander abgestimmt werden.
3Innerhalb der Ortsbildschutzgebiete „eingeschränkte Reklamen“ (Zonenund Richtpläne Nrn. 11-14) und für erhaltens- und schützenswerte Objekte gelten überdies folgende Bestimmungen:
a)Firmenanschriften sind Strassenreklamen, bestehend aus dem Firmennamen, dem oder den Branchenhinweisen (z.B. „Baustoffe“, „Gartenbau“) oder gegebenenfalls einem Firmensignet, welche am Gebäude der Firma selbst oder in dessen unmittelbarer Nähe angebracht sind.
b)Eigenreklamen werben für Firmen, Betriebe, Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Ideen und dergleichen, die mit dem Standort der Reklame in einem örtlichen Zusammenhang stehen.
c)Fremdreklamen werben für Firmen, Betriebe, Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Ideen und dergleichen, die mit dem Standort der Reklame in keinem örtlichen Zusammenhang stehen.
d)Der örtliche Zusammenhang von Firmen, Betrieben, Produkten, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Ideen und dergleichen mit dem Standort der Reklame ist gegeben, wenn die Reklame am Gebäude selbst oder in dessen unmittelbarer Nähe angebracht ist (z.B. Vorplatz, Betriebsareal, Garten).
e)Fremdreklamen sind grundsätzlich nicht gestattet. Plakatanschlagstellen sind nur gestattet, wenn sie …
Art. 39BZO Baureglement Saanen · S. 36
1Von Strassen der Basiserschliessung ist ein Bauabstand von 5.00 m und von solchen der Detailerschliessung ist ein Abstand von 3.60 m einzuhalten. In der Dorfkernzone Saanen gilt gegenüber Detailerschliessungsstrassen ein Strassenabstand von 2.00 m. Der Strassenabstand wird ab Fahrbahnrand gemessen30. Bauabstand zu öffentlichen Strassen und Eisenbahnareal
2Die Basiserschliessungsstrassen (inkl. zugehörige Nebenanlagen wie Bankette, Böschungen und dergleichen) sind in den Richtplänen Nrn. 11-14 festgesetzt.
3Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Strassengesetzes (SG)31,32
4Bei der Erstellung von Bauten sind gegenüber dem Eisenbahnareal (Grundstücke, die dem Eisenbahngesetz unterstehen) die in den Zonenvorschriften festgelegten Grenzabstände zu wahren, jedoch minimal 3.00 m. In begründeten Fällen kann auch ein grösserer Abstand verlangt werden.
Art. 41BZO Baureglement Saanen · S. 37
1Entlang der Fliessgewässer gelten zur Sicherung des Raumbedarfs für Massnahmen des Hochwasserschutzes und der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer für sämtliche – bewilligungspflichtige und bewilligungsfreie – Bauten und Anlagen, sowie für Terrainveränderungen die Bauabstände ab Mittelwasserlinie am Böschungsfuss, die im Anhang35 verbindlich festgelegt sind. Fliessgewässer
2Gegenüber der Ufervegetation ist mindestens ein Abstand von 3.00 m zu wahren.
3Für Bauten, die standortgebunden sind und an denen ein öffentliches Interesse besteht, kann die zuständige Behörde abweichende Abstände festlegen.
4Innerhalb des Bauabstandes ist die natürliche Ufervegetation zu erhalten und eine extensive landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung oder eine naturnahe Grünraumgestaltung anzustreben.
Art. 48BZO Baureglement Saanen · S. 39
Unterschreiten der Bauabstände gegenüber nachbarlichem Grund
1Vorspringende offene Bauteile wie Schutzdächer über Hauseingängen (auch mit Seitenwänden abgestützte), Vortreppen und Balkone dürfen höchstens 2.00 m in den Grenzabstand oder, vorbehältlich des Lichtraumprofils, in den Strassenabstand hineinragen43. Anlagen und Bauteile im Grenzoder im Strassenabstand 1a Traufseitige vorspringende geschlossene Bauteile dürfen bei einer Hangneigung von mehr als 15° bis einen Meter und mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grenze gebaut werden, wenn sie die folgenden Gestaltungsanforderungen erfüllen:
–sie sind maximal eingeschossig,
–sie ordnen sich gut in das Orts- und Landschaftsbild ein,
39 Art. 22 und Fig. 6.1 bis 6.4 BMBV und Anhang 2 C) Bauabstand für An- und Kleinbauten (Art. 45), Bauabstände für unterirdische Bauten (Art. 46), Gebäudeabstand (Art. 44). 40 Art. 22 und Fig. 6.1 bis 6.4 BMBV und Anhang 2 C) Bauabstand für An- und Kleinbauten (Art. 45), Bauabstände für unterirdische Bauten (Art. 46), Gebäudeabstand (Art. 44). 41 vgl. Art. 5 BMBV. 42 vgl. Art. 7a Baureglement und Art. 6 BMBV. 43 Anhang 2 D) Bauabstände für unterirdische Bauten (Art. 46), Anlagen und Bauteile im Grenzabstand, resp. im Strassenabstand (Art. 48). Einwohnergemeinde Saanen 36 Baureglement
–es darf maximal eine ganze Fassade mit einer Höhe von höchstens 3 m sichtbar sein,
–mindestens eine Seite muss vollständig unterirdisch ein,
–sie müssen um mindestens einen Drittel der Länge, resp. der B …
Art. 52aBZO Baureglement Saanen · S. 42
1Die Heuberge im Turbach sind Zeugen einer alten Nutzungsform und Landaufteilung und werden zudem ökologisch günstig extensiv genutzt. Ihre extensive Nutzung ist beizubehalten: Keine Düngung, einmalige Mahd im Spätsommer.
a)Besondere Kulturlandschafte n
48 Anhang 9: Natur- und Landschaftsschutzobjekte und -gebiete (Art. 52 ff.). Einwohnergemeinde Saanen 39 Baureglement
2Das Gebiet Stalde-Meielsgrund-Meiel-Gumm ist Teil einer Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN-Inventar). Die Natur und Kulturwerte sind grundsätzlich zu erhalten.
a)Es dürfen keine neuen Bauten und Anlagen erstellt werden. Vorbehalten bleiben Schutzbauten für die Sicherheit von Menschen und erheblichen Sachwerten sowie Bauten, Anlagen und Erschliessungen für die Land- und Forstwirtschaft, welche unter Berücksichtigung der besonderen landschaftlichen und ökologischen Werte gut ins Gelände einzubetten sind.
b)Die Entnahme von Koffermaterial unter dem Muttenhubel ist gestattet, soweit das Schutthalde-Wald-Biotop in genügender Grösse erhalten bleibt.
c)Veranstaltungen mit viel Publikum oder Verkehr bedürfen einer Bewilligung durch die Gemeinde. Im Winter sind sie nicht gestattet. Keiner Bewilligung bedürfen traditionelle Anlässe im Sommer, wie z.B. Alpfeste.
d)Heli-Skiing ab den Landeplätzen Stalden und Gumm ist gestattet.
Art. 57BZO Baureglement Saanen · S. 47
1Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung werden aufgehoben: Aufhebung bzw. Weiterbestand bestehender Pläne und Vorschriften Gegenstand Genehmigungsdatum Baureglement inklusive alle Änderungen, die Zonen- und Schutzzonenpläne Nrn. 1-6 sowie die Zonenpläne, Schutzzonenpläne und Richtpläne Nrn. 7-10 21.12.1994
2Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung bleiben in Kraft: Gegenstand Genehmigungsdatum Im Teilgebiet Schönried bleiben in nachfolgenden Ueberbauungsordnungen die Baulinien gültig. Die übrigen Inhalte bleiben aufgehoben. Ueberbauungsplan Nr. 1 mit Sonderbauvorschriften, "Kernzone Schönried" 21.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften, "Schönried West" 08.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 7, "Gassegüetli", Schönried 07.03.1979 Ueberbauungsplan Nr. 21, "Schönried-Waldmatten" 24.01.1985
Alle anderen im Anhang 1B aufgeführten Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften bleiben weiterhin gültig.
3Sämtliche Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften wurden im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2005-2008/11 nicht überprüft und bleiben daher im Rahmen von Abs. 2 weiterhin gültig. Einwohnergemeinde Saanen 44 Baureglement Genehmigungsvermerke (Ortsplanungsrevision 2005 – 2008/11) Mitwirkung 1 vom 30.08. bis 09.10.2006 Mitwirkung 2 vom 03.08. bis 07.09.2007 Mitwirkung 3 vom 18.06 bis 18.07.2008 Mitwirkung 4 vom 26.05. bis 25.06.2010
Vorprüfung 18.09 und 15.12.2008 Vorprüfung Änderungen 2010 18.5., 28.06 und 25.08.2010 Auflage Auflage Änderungen 2010 Auflage nach GV vom 11.3. …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Freihaltung wichtiger Grün- und Gartenflächen. Es sind nur Kleinbauten gestattet, die für die Pflege» · Art. 24
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 2.8 m | Art. 24, S. 24 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Saanen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone GR
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Saanen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Saanen ein?
Wo steht die Zone GR in der BZO Saanen?
Weitere Zonen in Saanen
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