Zone GL · Saanen
Bern · BFS 843 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen
Die Zone GL in Saanen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Konkretisierte Plananforderungen: Höhenfixpunkt, Sockelhöhe, Sichtbermen, Spielplätze
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Alle Pläne und Formulare datiert und doppelt unterzeichnet (Gesuchstellende und Projektverfassende)
- Zusatzformulare Bodenschutz und Entsorgungstabelle Bauabfälle, 2-fach plus eBau-Upload
- Vorgegebene eBau-Dossierstruktur (10 Sammeldokumente)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat (Bauinspektorat, Raumplanung und Umwelt)
- +41 33 748 92 60
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Saanen, in denen «GL» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Baureglement Saanen · S. 17
1Die Gewerbezone ist Gewerbebauten vorbehalten. Wohnräume für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal sind zugelassen, sofern durch geeignete Vorkehrungen für wohnhygienisch einwandfreie Verhältnisse gesorgt wird. Innerhalb der Gewerbezone G und gegenüber angrenzenden Gewerbe- und Lagerzonen GL ist die offene oder geschlossene Bauweise erlaubt. Gewerbezone G
2In der Gewerbe- und Lagerzone sind Gewerbebauten und die Lagerung von Gütern und Geräten zugelassen. Wohnräume und reine Bürobauten sind nicht gestattet. Innerhalb der Gewerbe- und Lagerzone GL und gegenüber angrenzenden Gewerbezonen G ist die offene oder geschlossene Bauweise erlaubt. Gewerbe- und Lagerzone GL
3Es gelten folgende baupolizeilichen Masse: Maximale Gesamthöhe 14.30 m Minimaler Grenzabst and Innerhalb der Zone und gegenüber angrenzenden Gewerbe- und Lagerzonen GL, resp. Gewerbezonen G Im Rahmen der Zweckbestimmung und unter Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes frei wählbar. Grenzanbau ist im Rahmen von EG ZGB, beziehungsweise mit Zustimmung des Nachbarn erlaubt. Umfassungsmauern welche an die Grenze gestellt werden sind als Brandmauern auszubilden Einwohnergemeinde Saanen 14 Baureglement Umfassungsmauern an der Grenze sind als Brandmauern auszubilden Gegenüber Grundstücken in der Landwirtschaftszone LWZ, der gemischten Zone WG, oder weiteren Zonen mit vergleichbarer Zweckbestimmung 5.0 m in den übrigen Fällen 8.0 m Lärmempfindlichkeitsstufe IV
4Die Gewerbe- und Lagerzone Grundstück GBB Nr. 1071, Grund, ist eine Zone mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten. Li …
Art. 27BZO Baureglement Saanen · S. 27
1Grundsätzlich ist die Satteldachform ortsüblich. Für Wohngebäude sind Pult- und Flachdächer sowie andere ortsfremde Dachformen nicht gestattet. Vorspringende Flachdachanbauten sind nur auf Gebäuden im Sinne von Art. 7a, Art. 31 Abs. 3, Art. 32 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 1a gestattet. Für Dachneigungen und Dachvorsprünge21 gelten folgende Vorschriften:
a)Dachneigung:
minimal 35 %
maximal 50 % Dachgestaltung
b)Vordach giebelseitig minimal: gemäss Anhang H, Bst. b
c)Vordach traufseitig minimal: gemäss Anhang H, Bst. b
d)Bei bestehenden Gebäuden mit verkürzten trauf- und rückseitigen Vordächern sind diese zu erhalten.
e)Bei Neubauten sind verkürzte trauf- und rückseitige Vordächer mit einem entsprechenden Gesamtgestaltungskonzept, wie z.B. dem alten Saanerhaus, zugelassen.
2Dachflächen von Gebäuden sind möglichst geschlossen zu gestalten. Alle das Dach überragenden Elemente sind möglichst zusammenzufassen und gestalterisch aufeinander abzustimmen.
3Als «Dachaufbauten» sind folgende Elemente im Bereich von Dächern, unter Vorbehalt von Absatz 4, gestattet, wenn die Gesamtgestaltung des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird:
a)Giebel- und Pultdachaufbauten mit oder ohne durchlaufendem Vordach
b)Balkone in Giebeldachaufbauten mit oder ohne durchlaufendem Vordach
c)Liftüberbauten
d)Kamine und Abluftrohre
e)Dachflächenfenster
4Im Ortsbildschutzgebiet des Saanendorfes sind nur kleine, untergeordnete Dachaufbauten gestattet, die hohen gestalterischen Anforderungen genügen. 5. Für Pultdachaufbauten gelten folgende Messvorschrifte …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Gewerbebauten und die Lagerung von Gütern und Geräten zugelassen» · Art. 12
Empfindlichkeitsstufe IV
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 12). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 14.3 m | Art. 12, S. 17 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Saanen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone GL
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Saanen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Saanen ein?
Wo steht die Zone GL in der BZO Saanen?
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