Zone K · Saanen

Bern · BFS 843 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Die Zone K in Saanen (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Konkretisierte Plananforderungen: Höhenfixpunkt, Sockelhöhe, Sichtbermen, Spielplätze
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Alle Pläne und Formulare datiert und doppelt unterzeichnet (Gesuchstellende und Projektverfassende)
  • Zusatzformulare Bodenschutz und Entsorgungstabelle Bauabfälle, 2-fach plus eBau-Upload
  • Vorgegebene eBau-Dossierstruktur (10 Sammeldokumente)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Saanen, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 9BZO Baureglement Saanen · S. 13

1Es sind folgende Nutzungen zulässig: Wohnzonen und Kernzone K W2 W3a W3b K Wohnen, kein Gewerbe gestattet Wohnen, ruhiges und wenig störendes Gewerbe Wohnen, ruhiges und wenig störendes Gewerbe Dichter überbautes Gebiet der Dörfer, das dem Geschäftsleben und dem Wohnen dient

2Es gelten folgende baupolizeilichen Masse: W2 W3a W3b K Maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse 2 3 3 4 Minimaler Grenzabstand 4 m  4 m für Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen  5 m in den übrigen Fällen  4 m für Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen oder weniger als 9.30 m Gesamthöhe  5 m in den übrigen Fällen  3 m für Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen oder weniger als 9.30 m Gesamthöhe  4 m für Gebäude mit bis zu 3 Vollgeschossen oder einer Gesamthöhe von weniger als 10.30 m  5 m in den übrigen Fällen Im Ortsbildgestaltungsbereic h Gstaad gelten die folgenden reduzierten Grenzabstände:  2 m für Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen oder weniger als 9.30 m Gesamthöhe  3 m in den übrigen Fällen Einwohnergemeinde Saanen 10 Baureglement W2 W3a W3b K Maximale Gesamthöhe 8.50 m 9.60 m 10.10 m 12.70 m Maximal überbaute Fläche pro Gebäude 150 m2 270 m2 300 m2 400 m2; im Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad 300 m2 Maximale Überbauungsziff er für Hauptgebäude 14.5 16.5 18.5 – Maximale Anzahl Wohneinheiten pro

Gebäude 3 4 6 12
Lärmempfind-
lichkeitsstufe II II II III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 13) verbindlich lesbar.

3Erstwohnungsbonus in Wohn- und Kernzonen mit 100 %-Ortsansässigenanteil: W2 W3a W3b K Maximal überbaute Fläche pro Gebäude 190 m2 330 m2 375 m2 480 m2 Maximale Überbauungsziff er für Hauptgebäude 18.5 22.5 24.5 – Maximale An- …

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Art. 10BZO Baureglement Saanen · S. 15

1In mit W / Kxy-z% bezeichneten Zonen ist ein Anteil der Geschossfläche festgelegt, der als Ortsansässigenwohnung im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen vom 20. März 2015 (ZWG) genutzt werden muss. Dieser Anteil muss grundsätzlich pro Gebäude eingehalten werden. Mittels Grunddienstbarkeitsvertrag kann jedoch der Anteil einmalig auf maximal zwei unmittelbar benachbarte Gebäude in derselben Zone aufgeteilt werden. Der minimal erforderliche Ortsansässigenanteil muss tatsächlich und rechtlich vor oder gleichzeitig mit dem Zweitwohnungsanteil realisiert werden. Wohnzone / Kernzone für Ortsansässige W / Kxy-z%

2Einer Ortsansässigenwohnung gleichgestellt sind Wohnungen nach Artikel 2 Absatz 3 ZWG.

3Die Anteile für Ortsansässige sind im Zonenplan festgelegt (z%).

4Der ausschliesslich ortsansässigen Nutzern dienende Anteil der Geschossfläche ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens Einwohnergemeinde Saanen 12 Baureglement festzulegen und im Grundbuch sicherzustellen (Anmerkung eines Zweckentfremdungsverbotes).

5Die Baubewilligungsbehörde führt Kontrollen durch und stellt fest ob die Nutzung der Geschossflächen den reglementarischen Bestimmungen entspricht. Hierzu kann die Baubewilligungsbehörde von den Wohnungseigentümern jederzeit eine Erklärung über die tatsächliche Nutzung verlangen.

6Die Baubewilligungsbehörde führt ein öffentliches Register der durch Ortsansässige zu nutzenden oder genutzten Geschossflächen.

7Rechtswidrige Nutzungen werden geahndet und können zu einem Benützungsverbot der Räume führen. Die …

W2W3aW3bK
Maximale Erhöhung der Anzahl Wohneinheiten+ 1+ 2+ 3+ 4
Überbaute Fläche pro Gebäude: Bonus pro zusätzliche Wohneinheit+ 40 m2+ 30 m2+ 25 m2+ 20 m2

Tabelle von S. 15 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 40BZO Baureglement Saanen · S. 36

Bauabstand zu öffentlichen Fussund Radwegen

30 Anhang 2 B) Bauabstand von öffentlichen Strassen und Anhang 2 C) Bauabstand für An- und Kleinbauten (Art. 45), Bauabstände für unterirdische Bauten (Art. 46), Gebäudeabstand (Art. 44). 31 Art. 80 ff. SG. 32 Anhang K) Bauabstand von Pflanzen und Einfriedungen zu öffentlichen Strassen (Art. 31), Fuss- und Radwegen (Art. 40). Einwohnergemeinde Saanen 33 Baureglement

1Von selbständigen Fuss- und/ oder Radwegen33 ohne anderen Fahrzeugverkehr ist für Gebäude ein Abstand von 2.00 m einzuhalten34.

2Der freie Raum (Lichtraumprofil) über öffentlichen Fusswegen und Vorplätzen muss für Bauten und Anlagen mindestens 2.20 m betragen und der seitliche Abstand darf 0.20 m nicht unterschreiten.

3Bepflanzungen sind so anzulegen und zu unterhalten, dass keine Aeste in das Lichtraumprofil hineinragen. Soweit nötig, ist das Hineinragen jederzeit durch frühzeitiges Zurückschneiden zu verhindern.

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Art. 50BZO Baureglement Saanen · S. 41

1Für die im „Bearbeitungsperimeter Baudenkmäler“ des Zonen- bzw. Schutzzonenplans und im Anhang47 als schützens- oder erhaltenswert bezeichneten baulichen Objekte gelten die Vorschriften von Art. 10a ff. Baugesetz47. Ausserhalb des Bearbeitungsperimeters können Baudenkmäler im Baubewilligungsverfahren bestimmt werden. Baudenkmäler

2Betreffen Planungen und Bewilligungsverfahren die im Anhang 8 mit "K" gekennzeichneten Objekte ist in jedem Fall die zuständige kantonale Fachstelle in das Verfahren einzubeziehen. Zu den "K-Objekten" gehören alle schützenswerten Baudenkmäler sowie diejenigen erhaltenswerten Baudenkmäler, die in einem Ortsbildschutzgebiet liegen oder Bestandteil einer im Bauinventar aufgenommenen Baugruppe sind.

3Betreffen Planungen und Bewilligungsverfahren erhaltenswerte Baudenkmäler, die nicht unter Abs. 2 fallen, wird der frühzeitige Kontakt mit der Bauverwaltung sowie eine Voranfrage empfohlen.

4Der im Zonenplan Nr. 13 und im Anhang 8 als schützenswert bezeichnete Eisenbahnviadukt steht unter dem Schutz der Gemeinde. Er ist dem Schutzzweck entsprechend zu erhalten. Bahntechnisch und – betrieblich bedingte Veränderungen am historischen Viadukt dürfen den kulturhistorischen und architektonischen Wert des Baudenkmals nicht schmälern. Bauliche Ergänzungen (Totalerneuerung des Stahlfachwerkes, Streckenneubau) haben die Wesensmerkmale des Viadukts hinsichtlich Lage, Gestaltung und Qualität zu respektieren (Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 9.7.2001).

5Die Gemeinde kann für Bauvorhaben an inventarisierten Baute …

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Art. 52fBZO Baureglement Saanen · S. 44

e)Stehende Gewässer

1Wildschutzgebiete dienen der Erhaltung von störungsarmen Wildeinständen.

f)Wildschutzgebiete

2Es dürfen keine Bauten und Anlagen neu errichtet werden, die erhebliche Störungen von Wildtieren zur Folge haben können. Dazu gehören insbesondere touristische Transportanlagen, Pisten für den Wintersport sowie Strassen und Wege, ausser für die Land- und Forstwirtschaft. Vorbehalten bleibt das Schliessen der Wanderweglücke Unterbort – Solsana – Schönried.

3Variantenskifahren, Tourenskifahren, Schneeschuhlaufen, Winterwandern, Geocaching, Sportklettern usw. sind nicht gestattet. Ausnahmen:

a)An der Wispile ist die Durchquerung des Wildschutzgebiets NI-9 für die Chlösterli-Variantenabfahrt auf der Linie Stand – Paradies – Längenboden gestattet.

b)An der Wispile ist die Durchquerung des Wildschutzgebiets NI-9 für das Schneeschuhlaufen und Winterwandern auf dem Weg Grabenweid – Längenboden – äussere Wispile gestattet.

c)Beim Rellerli ist die Durchquerung des Wildruhegebietes NI-6 für das Schneeschuhlaufen und Winterwandern Rellerli – Hundsrück – Jaunpass entweder auf dem Sommerweg oder dem Grat entlang gestattet. Auch ist das Winterwandern Rellerli – Mittelberg – Grubenberghütte dem Sommerweg entlang gestattet.

d)In Abländschen ist die Durchquerung des Wildschutzgebietes NI-13 für die Gastlosen Trophy gestattet.

4In den Wildschutzgebieten dürfen keine organisierten Veranstaltungen durchgeführt werden.

5Die Betreiber von touristischen Transportanlagen haben in Absprache mit dem zuständigen Wildhüter mit geeigneten Mitteln …

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Art. 52hBZO Baureglement Saanen · S. 45

1Die im Zonenplan und im Anhang festgesetzten Schutzobjekte sind als besonders mächtige Einzelbäume mit ihrem landschaftsästhetischen Wert geschützt.

h)Einzelbäume

2Fällungen können bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse dagegen nicht überwiegt oder wenn die Hochstammbäume für Mensch, Tier und Eigentum eine Gefährdung darstellen.

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Art. 57BZO Baureglement Saanen · S. 47

1Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung werden aufgehoben: Aufhebung bzw. Weiterbestand bestehender Pläne und Vorschriften Gegenstand Genehmigungsdatum Baureglement inklusive alle Änderungen, die Zonen- und Schutzzonenpläne Nrn. 1-6 sowie die Zonenpläne, Schutzzonenpläne und Richtpläne Nrn. 7-10 21.12.1994

2Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung bleiben in Kraft: Gegenstand Genehmigungsdatum Im Teilgebiet Schönried bleiben in nachfolgenden Ueberbauungsordnungen die Baulinien gültig. Die übrigen Inhalte bleiben aufgehoben. Ueberbauungsplan Nr. 1 mit Sonderbauvorschriften, "Kernzone Schönried" 21.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften, "Schönried West" 08.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 7, "Gassegüetli", Schönried 07.03.1979 Ueberbauungsplan Nr. 21, "Schönried-Waldmatten" 24.01.1985

Alle anderen im Anhang 1B aufgeführten Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften bleiben weiterhin gültig.

3Sämtliche Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften wurden im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2005-2008/11 nicht überprüft und bleiben daher im Rahmen von Abs. 2 weiterhin gültig. Einwohnergemeinde Saanen 44 Baureglement Genehmigungsvermerke (Ortsplanungsrevision 2005 – 2008/11) Mitwirkung 1 vom 30.08. bis 09.10.2006 Mitwirkung 2 vom 03.08. bis 07.09.2007 Mitwirkung 3 vom 18.06 bis 18.07.2008 Mitwirkung 4 vom 26.05. bis 25.06.2010

Vorprüfung 18.09 und 15.12.2008 Vorprüfung Änderungen 2010 18.5., 28.06 und 25.08.2010 Auflage Auflage Änderungen 2010 Auflage nach GV vom 11.3. …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Dichter überbautes Gebiet der Dörfer, das dem Geschäftsleben und dem Wohnen dient» · Art. 9

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 9). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 9, S. 130.95
Gesamthöhe≤ 12.7 mArt. 9, S. 130.95

Extrahiert aus der BZO Saanen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Saanen?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Saanen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Saanen: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Saanen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Saanen ein?
Baugesuche in Saanen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat (Bauinspektorat, Raumplanung und Umwelt), Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone K in der BZO Saanen?
7 Artikel der Bau- und Zonenordnung Saanen erwähnen die Zone K namentlich, darunter Art. 9, Art. 10, Art. 40. BZO Saanen lesen →

Weitere Zonen in Saanen