Zone HT · Saanen

Bern · BFS 843 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Die Zone HT in Saanen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Konkretisierte Plananforderungen: Höhenfixpunkt, Sockelhöhe, Sichtbermen, Spielplätze
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Alle Pläne und Formulare datiert und doppelt unterzeichnet (Gesuchstellende und Projektverfassende)
  • Zusatzformulare Bodenschutz und Entsorgungstabelle Bauabfälle, 2-fach plus eBau-Upload
  • Vorgegebene eBau-Dossierstruktur (10 Sammeldokumente)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Saanen, in denen «HT» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 11BZO Baureglement Saanen · S. 16

1In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten, gemischt genutzte Bauten sowie Bauten mässig störender Betriebe nach der Aufteilung der Nutzungen, wie sie in den Absätzen 3 bis 6 festgelegt ist, zulässig. Wohn- und Gewerbezone

3Wird eine Baute erstellt und werden mindestens 70 % der Geschossfläche entweder durch das Gewerbe oder von Ortsansässigen im Sinne von Artikel 10 genutzt, stehen maximal 30 % der Geschossfläche für die Zweitwohnungsnutzung zur Verfügung. Zudem gelten zusätzlich zu Abs. 2 die folgenden baupolizeilichen Masse: maximale Anzahl Wohnungseinheiten pro Gebäude maximale Gesamthöhe maximal überbaute Fläche pro Gebäude maximale Überbauungsziffer für Hauptgebäude 6 10.10 m 300 m2 18.5

4Wird eine Baute erstellt und ausschliesslich durch Ortsansässige im Sinne von Artikel 10 als Wohnraum genutzt, gelten zusätzlich zu Abs. 2 die folgenden baupolizeilichen Masse, wobei bei gemischt genutzten Bauten der Anteil zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung für Ortsansässige frei wählbar ist: Einwohnergemeinde Saanen 13 Baureglement maximale Anzahl Wohnungseinheiten pro Gebäude maximale Gesamthöhe maximal überbaute Fläche pro Gebäude maximale Überbauungsziffer für Hauptgebäude 9 10.10 m 375 m2 24.5

5Wird eine Baute erstellt und werden mindestens 70 % der Geschossfläche als reine Gewerbefläche genutzt, stehen die restlichen …

Maximale Anzahl Vollgeschosseminimaler GrenzabstandLärmempfindlichkeitsstufe
für Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen oder weniger als 9.30 m Gesamthöhein den übrigen Fällen
34.0 m5.0 mIII

Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 16BZO Baureglement Saanen · S. 21

1Die Hotelzone dient zum Bau und Betrieb von Hotelgebäuden und Hotelanlagen, sowie den betriebszugehörigen Dienstleistungsbetrieben (z.B. Hotelpark, Sport, Fitness, Unterhaltung, Kiosk, usw.). Zweckfremde Bauten und Anlagen sind nicht gestattet. Hotelzone HT

2Es dürfen zusätzlich hotelmässig bewirtschaftete Wohnungen erstellt werden. Der Anteil der nach Absatz 2a bemessenen Geschossflächen (GF) der hotelmässig bewirtschafteten Wohnungen darf nicht mehr als 40 % der gesamten nach Absatz 2a bemessenen GF der Hotelanlage betragen. Der Gemeinderat erlässt Ausführungsbestimmungen über die hotelmässige Bewirtschaftung.9 2a Als GF im Sinne von Absatz 2 gelten die Hauptnutzflächen, die Verkehrsflächen und die Konstruktionsflächen. Nicht angerechnet werden Verkehrsflächen für die Parkierung von Fahrzeugen sowie Lagerräume, die weder publikumsoffen noch mit Arbeitsplätzen belegt sind.

3Die Hotelzone wird in Klassen H[Z1/Z2] eingeteilt. Z1 ist die minimale Anzahl der nachzuweisenden Hotelbetten, und Z2 die maximal zulässige Gesamthöhe (in Meter). Der Grenzabstand beträgt 5.0 + 0.5*(GH-12.3) (in Meter) aber mindestens 5 m. Die Klassen sind im Anhang10 aufgeführt.

4Es ist eine Mindestzahl an Betten für die Mitarbeitenden nachzuweisen. Diese wird aufgrund des Stellenplans festgelegt und beträgt ein Drittel der Zahl der Mitarbeitenden (in 100 %-Stellen umgerechnet). Der Standort der Unterkünfte für die Mitarbeitenden sollte sich wenn möglich in der näheren Umgebung des Hotelbetriebs befinden.

5Für Hotelzonen, die von Kern- oder Dorfkernzonen umgeben sind, g …

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Art. 29bBZO Baureglement Saanen · S. 30

1Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile. anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF) 23

2Die Flächen der Hauszufahrten werden angerechnet.

3Nicht angerechnet werden die Flächen der Basis- und Detailerschliessung.

4Werden zur Erstellung einer kommunalen Infrastrukturbaute (Trottoir, Strasse etc.) Grundstücke Dritter beansprucht, die einer Zone mit einer Überbauungsziffer für Hauptgebäude zugewiesen sind, erhöht sich die Überbauungsziffer auf dem beanspruchten Grundstück, so dass keine Nutzungseinbusse entsteht24. Die Gemeinde führt darüber einen Nutzungskataster und kann dort den Nutzungsbonus sinngemäss als Nutzungsübertragung nachführen.

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Art. 36BZO Baureglement Saanen · S. 34

1Soweit in Ueberbauungsordnungen nichts anderes festgelegt ist, gelten die in den Zonenvorschriften vorgeschriebenen Empfindlichkeitsstufen. Lärmschutz

2In den im Zonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Immissionsgebieten ist die Empfindlichkeitsstufe gemäss Art. 43 Abs. 2 LSV um eine Stufe erhöht. Im Weiteren bleibt die Einwohnergemeinde Saanen 31 Baureglement Lärmschutzverordnung vorbehalten, insbesondere Art. 31 LSV (Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten).

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 16, S. 210.75

Extrahiert aus der BZO Saanen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone HT

Was gilt in der Zone HT in Saanen?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Saanen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone HT einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Saanen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Saanen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Saanen ein?
Baugesuche in Saanen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat (Bauinspektorat, Raumplanung und Umwelt), Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone HT in der BZO Saanen?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Saanen erwähnen die Zone HT namentlich, darunter Art. 11, Art. 16, Art. 29b. BZO Saanen lesen →

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