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Art. 24 · Grün- und Gartenzone GR

BZO Baureglement Saanen · S. 24 · Original-PDF

Bauernhofzone BhZ

1Die Grün- und Gartenzone dient der Freihaltung wichtiger Grün- und Gartenflächen. Es sind nur Kleinbauten gestattet, die für die Pflege der Zone nötig sind oder dem zeitlich beschränkten Aufenthalt dienen. Grün- und Gartenzone GR

2Es gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: a) Grundfläche: max. 10 m² b) Gesamthöhe: 2.80 m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.