Zone DK 1 · Saanen
Bern · BFS 843 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen
Die Zone DK 1 in Saanen (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Konkretisierte Plananforderungen: Höhenfixpunkt, Sockelhöhe, Sichtbermen, Spielplätze
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Alle Pläne und Formulare datiert und doppelt unterzeichnet (Gesuchstellende und Projektverfassende)
- Zusatzformulare Bodenschutz und Entsorgungstabelle Bauabfälle, 2-fach plus eBau-Upload
- Vorgegebene eBau-Dossierstruktur (10 Sammeldokumente)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat (Bauinspektorat, Raumplanung und Umwelt)
- +41 33 748 92 60
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Saanen, in denen «DK 1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 14BZO Baureglement Saanen · S. 19
1Die Dorfkernzonen umfassen das dichter überbaute Gebiet der Dörfer, das dem Geschäftsleben und dem Wohnen dient. Dorfkernzonen DK 1. Allgemeine Bestimmungen
2Die Abstände und Zwischenräume der Bauten richten sich nach dem Ortsgebrauch bzw. nach der bestehenden Bausubstanz. Der Gestaltung und der Einpassung der Baukörper ins Ortsbild ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken8, insbesondere ist die bestehende Differenzierung der Fassaden-, Dach- und Firstgestaltung sowie der Gesamthöhe zu erhalten und bei Neubauten weiterzuführen. Die Gestaltung und Ausrichtung benachbarter Gebäude ist aufeinander abzustimmen (Fassadenöffnungen, Balkone, Dachaufbauten). Dachaufbauten sind dem Hauptdach im bisherigen Rahmen unterzuordnen.
3Bei der geschlossenen Bauweise sind die Brandmauern nach den Vorschriften der Gebäudeversicherung auszuführen. Sofern nicht gleichzeitig gebaut wird, müssen Brandmauern bzw. die betroffenen Fassaden- und Dachbereiche ansprechend gestaltet werden.
4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Art. 15BZO Baureglement Saanen · S. 19
In den Dorfkernzonen DK 1 bis DK 9 gelten die besonderen Gestaltungsvorschriften und baupolizeilichen Masse nach folgender Tabelle: Dorfkernzonen DK 2. Besondere Gestaltungsbestim mungen und baupolizeiliche Masse
8 Das Dorf Saanen ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) als Dorf nationaler Bedeutung eingestuft. Einwohnergemeinde Saanen 16 Baureglement DK 9 Es gilt die annähernd geschlossene oder offene Bauweise. 1.5 m seitlicher Grenzabstand bei giebelständig zur Strasse stehenden Bauten; 2.5 m seitlicher Grenzabstand bei traufständig zur Strasse stehenden Bauten; 3.0 m Grenzabstand in allen anderen 12.30 m; Die GH von Ersatz- oder Umbauten darf 1 m höher sein, als die GH des best. Gebäudes. Sie darf in jedem Fall wenigstens 10.30 m und maximal 12.30 m betragen. 4 300 m2 40 - 50 % Sofern der Gebäudeabstand mindestens 6 m beträgt sind Balkone gestattet. Die Bestimmungen nach Art. 30 Abs. 1-3 müssen nicht eingehalten werden. a) 15-20% der sichtbaren Giebelhöhe (vgl. Anh. H) Dachgestaltung b) Es gelten die Vorschriften DK 8 Fäll 10.30 m; Die GH von Ersatz- oder Umbauten darf 1 m höher sein, als die GH des best. Gebäudes. Sie darf in jedem Fall wenig-stens 8.30 m und maximal 10.30 m betragen. 3 DK 7 Die Gebäude sind in der Regel gegen die angrenzenden Strassen giebelständig ausgerichtet Traufseitig gilt die geschlossene, annähernd geschlossene oder offene Bauweise. Giebelseitig gilt die offene Bauweise. 2 m ab der Trauffassade bei offener Bauweise; 2 m ab der rückseitigen Giebelfassade; 4 m a …
Art. 57BZO Baureglement Saanen · S. 47
1Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung werden aufgehoben: Aufhebung bzw. Weiterbestand bestehender Pläne und Vorschriften Gegenstand Genehmigungsdatum Baureglement inklusive alle Änderungen, die Zonen- und Schutzzonenpläne Nrn. 1-6 sowie die Zonenpläne, Schutzzonenpläne und Richtpläne Nrn. 7-10 21.12.1994
2Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung bleiben in Kraft: Gegenstand Genehmigungsdatum Im Teilgebiet Schönried bleiben in nachfolgenden Ueberbauungsordnungen die Baulinien gültig. Die übrigen Inhalte bleiben aufgehoben. Ueberbauungsplan Nr. 1 mit Sonderbauvorschriften, "Kernzone Schönried" 21.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften, "Schönried West" 08.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 7, "Gassegüetli", Schönried 07.03.1979 Ueberbauungsplan Nr. 21, "Schönried-Waldmatten" 24.01.1985
Alle anderen im Anhang 1B aufgeführten Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften bleiben weiterhin gültig.
3Sämtliche Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften wurden im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2005-2008/11 nicht überprüft und bleiben daher im Rahmen von Abs. 2 weiterhin gültig. Einwohnergemeinde Saanen 44 Baureglement Genehmigungsvermerke (Ortsplanungsrevision 2005 – 2008/11) Mitwirkung 1 vom 30.08. bis 09.10.2006 Mitwirkung 2 vom 03.08. bis 07.09.2007 Mitwirkung 3 vom 18.06 bis 18.07.2008 Mitwirkung 4 vom 26.05. bis 25.06.2010
Vorprüfung 18.09 und 15.12.2008 Vorprüfung Änderungen 2010 18.5., 28.06 und 25.08.2010 Auflage Auflage Änderungen 2010 Auflage nach GV vom 11.3. …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«dichter überbaute Gebiet der Dörfer, das dem Geschäftsleben und dem Wohnen dient» · Art. 14
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 14). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 10.3 m | Art. 15, S. 19 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 15, S. 19 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Saanen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone DK 1
Was gilt in der Zone DK 1 in Saanen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone DK 1 sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Saanen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Saanen ein?
Wo steht die Zone DK 1 in der BZO Saanen?
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