Zone EZ · Saanen

Bern · BFS 843 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Die Zone EZ in Saanen (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Konkretisierte Plananforderungen: Höhenfixpunkt, Sockelhöhe, Sichtbermen, Spielplätze
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Alle Pläne und Formulare datiert und doppelt unterzeichnet (Gesuchstellende und Projektverfassende)
  • Zusatzformulare Bodenschutz und Entsorgungstabelle Bauabfälle, 2-fach plus eBau-Upload
  • Vorgegebene eBau-Dossierstruktur (10 Sammeldokumente)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Saanen, in denen «EZ» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 18BZO Baureglement Saanen · S. 22

1Die Erhaltungszone bezweckt die Erhaltung und massvolle Erweiterung der bestehenden Ueberbauungen. Zugelassen sind Ersatz- und Umbauten von Hauptgebäuden für Wohnbauten und gemischte Nutzungen sowie Neu-, Ersatz- und Umbauten für Kleinbauten. Erhaltungszonen EZ

2Für Ersatz- und Umbauten von Hauptgebäuden für Wohnbauten gelten die baupolizeilichen Masse gemäss Artikel 9 Absatz 2 (W3a) und für Gewerbebauten gemäss Art. 12 Abs. 1 und 3 (G) sowie die folgenden Bestimmungen: a) die Gesamthöhe darf generell nicht mehr als 9.50 m betragen, b) die oberirdische Hauptnutzfläche darf, unter Vorbehalt von Bst. c, bei Wohngebäuden und gemischt genutzten Gebäuden einmalig höchstens um 100 m² und bei reinen Gewerbebauten einmalig höchstens um 200 m² erweitert werden, c) beträgt die bisherige oberirdische Hauptnutzfläche weniger als 150 m2 ist eine Erweiterung auf 250 m2 oberirdische Hauptnutzfläche gestattet. d) es gilt generell die offene Bauweise, e) generell gilt ein Grenzabstand von 5 m.

3Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 57BZO Baureglement Saanen · S. 47

1Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung werden aufgehoben: Aufhebung bzw. Weiterbestand bestehender Pläne und Vorschriften Gegenstand Genehmigungsdatum Baureglement inklusive alle Änderungen, die Zonen- und Schutzzonenpläne Nrn. 1-6 sowie die Zonenpläne, Schutzzonenpläne und Richtpläne Nrn. 7-10 21.12.1994

2Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung bleiben in Kraft: Gegenstand Genehmigungsdatum Im Teilgebiet Schönried bleiben in nachfolgenden Ueberbauungsordnungen die Baulinien gültig. Die übrigen Inhalte bleiben aufgehoben. Ueberbauungsplan Nr. 1 mit Sonderbauvorschriften, "Kernzone Schönried" 21.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften, "Schönried West" 08.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 7, "Gassegüetli", Schönried 07.03.1979 Ueberbauungsplan Nr. 21, "Schönried-Waldmatten" 24.01.1985

Alle anderen im Anhang 1B aufgeführten Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften bleiben weiterhin gültig.

3Sämtliche Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften wurden im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2005-2008/11 nicht überprüft und bleiben daher im Rahmen von Abs. 2 weiterhin gültig. Einwohnergemeinde Saanen 44 Baureglement Genehmigungsvermerke (Ortsplanungsrevision 2005 – 2008/11) Mitwirkung 1 vom 30.08. bis 09.10.2006 Mitwirkung 2 vom 03.08. bis 07.09.2007 Mitwirkung 3 vom 18.06 bis 18.07.2008 Mitwirkung 4 vom 26.05. bis 25.06.2010

Vorprüfung 18.09 und 15.12.2008 Vorprüfung Änderungen 2010 18.5., 28.06 und 25.08.2010 Auflage Auflage Änderungen 2010 Auflage nach GV vom 11.3. …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Erhaltung und massvolle Erweiterung der bestehenden Ueberbauungen» · Art. 18

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 9.5 mArt. 18, S. 220.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 18, S. 220.85

Extrahiert aus der BZO Saanen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone EZ

Was gilt in der Zone EZ in Saanen?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Saanen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone EZ einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Saanen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Saanen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Saanen ein?
Baugesuche in Saanen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat (Bauinspektorat, Raumplanung und Umwelt), Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone EZ in der BZO Saanen?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Saanen erwähnen die Zone EZ namentlich, darunter Art. 18, Art. 57. BZO Saanen lesen →

Weitere Zonen in Saanen