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Art. 52a · a) Besondere Kulturlandschaften

BZO Baureglement Saanen · S. 42 · Original-PDF

1Die Heuberge im Turbach sind Zeugen einer alten Nutzungsform und Landaufteilung und werden zudem ökologisch günstig extensiv genutzt. Ihre extensive Nutzung ist beizubehalten: Keine Düngung, einmalige Mahd im Spätsommer.

a)Besondere Kulturlandschafte n

48 Anhang 9: Natur- und Landschaftsschutzobjekte und -gebiete (Art. 52 ff.). Einwohnergemeinde Saanen 39 Baureglement

2Das Gebiet Stalde-Meielsgrund-Meiel-Gumm ist Teil einer Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN-Inventar). Die Natur und Kulturwerte sind grundsätzlich zu erhalten.

a)Es dürfen keine neuen Bauten und Anlagen erstellt werden. Vorbehalten bleiben Schutzbauten für die Sicherheit von Menschen und erheblichen Sachwerten sowie Bauten, Anlagen und Erschliessungen für die Land- und Forstwirtschaft, welche unter Berücksichtigung der besonderen landschaftlichen und ökologischen Werte gut ins Gelände einzubetten sind.

b)Die Entnahme von Koffermaterial unter dem Muttenhubel ist gestattet, soweit das Schutthalde-Wald-Biotop in genügender Grösse erhalten bleibt.

c)Veranstaltungen mit viel Publikum oder Verkehr bedürfen einer Bewilligung durch die Gemeinde. Im Winter sind sie nicht gestattet. Keiner Bewilligung bedürfen traditionelle Anlässe im Sommer, wie z.B. Alpfeste.

d)Heli-Skiing ab den Landeplätzen Stalden und Gumm ist gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.