Zone DK 4 · Saanen
Bern · BFS 843 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen
Die Zone DK 4 in Saanen (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Konkretisierte Plananforderungen: Höhenfixpunkt, Sockelhöhe, Sichtbermen, Spielplätze
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Alle Pläne und Formulare datiert und doppelt unterzeichnet (Gesuchstellende und Projektverfassende)
- Zusatzformulare Bodenschutz und Entsorgungstabelle Bauabfälle, 2-fach plus eBau-Upload
- Vorgegebene eBau-Dossierstruktur (10 Sammeldokumente)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat (Bauinspektorat, Raumplanung und Umwelt)
- +41 33 748 92 60
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Saanen, in denen «DK 4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 15BZO Baureglement Saanen · S. 19
In den Dorfkernzonen DK 1 bis DK 9 gelten die besonderen Gestaltungsvorschriften und baupolizeilichen Masse nach folgender Tabelle: Dorfkernzonen DK 2. Besondere Gestaltungsbestim mungen und baupolizeiliche Masse
8 Das Dorf Saanen ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) als Dorf nationaler Bedeutung eingestuft. Einwohnergemeinde Saanen 16 Baureglement DK 9 Es gilt die annähernd geschlossene oder offene Bauweise. 1.5 m seitlicher Grenzabstand bei giebelständig zur Strasse stehenden Bauten; 2.5 m seitlicher Grenzabstand bei traufständig zur Strasse stehenden Bauten; 3.0 m Grenzabstand in allen anderen 12.30 m; Die GH von Ersatz- oder Umbauten darf 1 m höher sein, als die GH des best. Gebäudes. Sie darf in jedem Fall wenigstens 10.30 m und maximal 12.30 m betragen. 4 300 m2 40 - 50 % Sofern der Gebäudeabstand mindestens 6 m beträgt sind Balkone gestattet. Die Bestimmungen nach Art. 30 Abs. 1-3 müssen nicht eingehalten werden. a) 15-20% der sichtbaren Giebelhöhe (vgl. Anh. H) Dachgestaltung b) Es gelten die Vorschriften DK 8 Fäll 10.30 m; Die GH von Ersatz- oder Umbauten darf 1 m höher sein, als die GH des best. Gebäudes. Sie darf in jedem Fall wenig-stens 8.30 m und maximal 10.30 m betragen. 3 DK 7 Die Gebäude sind in der Regel gegen die angrenzenden Strassen giebelständig ausgerichtet Traufseitig gilt die geschlossene, annähernd geschlossene oder offene Bauweise. Giebelseitig gilt die offene Bauweise. 2 m ab der Trauffassade bei offener Bauweise; 2 m ab der rückseitigen Giebelfassade; 4 m a …
Art. 57BZO Baureglement Saanen · S. 47
1Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung werden aufgehoben: Aufhebung bzw. Weiterbestand bestehender Pläne und Vorschriften Gegenstand Genehmigungsdatum Baureglement inklusive alle Änderungen, die Zonen- und Schutzzonenpläne Nrn. 1-6 sowie die Zonenpläne, Schutzzonenpläne und Richtpläne Nrn. 7-10 21.12.1994
2Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung bleiben in Kraft: Gegenstand Genehmigungsdatum Im Teilgebiet Schönried bleiben in nachfolgenden Ueberbauungsordnungen die Baulinien gültig. Die übrigen Inhalte bleiben aufgehoben. Ueberbauungsplan Nr. 1 mit Sonderbauvorschriften, "Kernzone Schönried" 21.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften, "Schönried West" 08.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 7, "Gassegüetli", Schönried 07.03.1979 Ueberbauungsplan Nr. 21, "Schönried-Waldmatten" 24.01.1985
Alle anderen im Anhang 1B aufgeführten Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften bleiben weiterhin gültig.
3Sämtliche Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften wurden im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2005-2008/11 nicht überprüft und bleiben daher im Rahmen von Abs. 2 weiterhin gültig. Einwohnergemeinde Saanen 44 Baureglement Genehmigungsvermerke (Ortsplanungsrevision 2005 – 2008/11) Mitwirkung 1 vom 30.08. bis 09.10.2006 Mitwirkung 2 vom 03.08. bis 07.09.2007 Mitwirkung 3 vom 18.06 bis 18.07.2008 Mitwirkung 4 vom 26.05. bis 25.06.2010
Vorprüfung 18.09 und 15.12.2008 Vorprüfung Änderungen 2010 18.5., 28.06 und 25.08.2010 Auflage Auflage Änderungen 2010 Auflage nach GV vom 11.3. …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 12.3 m | Art. 15, S. 19 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 15, S. 19 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Saanen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone DK 4
Was gilt in der Zone DK 4 in Saanen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone DK 4 sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Saanen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Saanen ein?
Wo steht die Zone DK 4 in der BZO Saanen?
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