Zone Wohn- und Gewerbezone · Saanen
Bern · BFS 843 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen
Die Zone Wohn- und Gewerbezone in Saanen (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 18.5 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Konkretisierte Plananforderungen: Höhenfixpunkt, Sockelhöhe, Sichtbermen, Spielplätze
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Alle Pläne und Formulare datiert und doppelt unterzeichnet (Gesuchstellende und Projektverfassende)
- Zusatzformulare Bodenschutz und Entsorgungstabelle Bauabfälle, 2-fach plus eBau-Upload
- Vorgegebene eBau-Dossierstruktur (10 Sammeldokumente)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat (Bauinspektorat, Raumplanung und Umwelt)
- +41 33 748 92 60
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Saanen, in denen «Wohn- und Gewerbezone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 11BZO Baureglement Saanen · S. 16
1In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten, gemischt genutzte Bauten sowie Bauten mässig störender Betriebe nach der Aufteilung der Nutzungen, wie sie in den Absätzen 3 bis 6 festgelegt ist, zulässig. Wohn- und Gewerbezone
3Wird eine Baute erstellt und werden mindestens 70 % der Geschossfläche entweder durch das Gewerbe oder von Ortsansässigen im Sinne von Artikel 10 genutzt, stehen maximal 30 % der Geschossfläche für die Zweitwohnungsnutzung zur Verfügung. Zudem gelten zusätzlich zu Abs. 2 die folgenden baupolizeilichen Masse: maximale Anzahl Wohnungseinheiten pro Gebäude maximale Gesamthöhe maximal überbaute Fläche pro Gebäude maximale Überbauungsziffer für Hauptgebäude 6 10.10 m 300 m2 18.5
4Wird eine Baute erstellt und ausschliesslich durch Ortsansässige im Sinne von Artikel 10 als Wohnraum genutzt, gelten zusätzlich zu Abs. 2 die folgenden baupolizeilichen Masse, wobei bei gemischt genutzten Bauten der Anteil zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung für Ortsansässige frei wählbar ist: Einwohnergemeinde Saanen 13 Baureglement maximale Anzahl Wohnungseinheiten pro Gebäude maximale Gesamthöhe maximal überbaute Fläche pro Gebäude maximale Überbauungsziffer für Hauptgebäude 9 10.10 m 375 m2 24.5
5Wird eine Baute erstellt und werden mindestens 70 % der Geschossfläche als reine Gewerbefläche genutzt, stehen die restlichen …
| Maximale Anzahl Vollgeschosse | minimaler Grenzabstand | Lärmempfindlichkeitsstufe | |
|---|---|---|---|
| für Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen oder weniger als 9.30 m Gesamthöhe | in den übrigen Fällen | ||
| 3 | 4.0 m | 5.0 m | III |
Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 12BZO Baureglement Saanen · S. 17
1Die Gewerbezone ist Gewerbebauten vorbehalten. Wohnräume für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal sind zugelassen, sofern durch geeignete Vorkehrungen für wohnhygienisch einwandfreie Verhältnisse gesorgt wird. Innerhalb der Gewerbezone G und gegenüber angrenzenden Gewerbe- und Lagerzonen GL ist die offene oder geschlossene Bauweise erlaubt. Gewerbezone G
2In der Gewerbe- und Lagerzone sind Gewerbebauten und die Lagerung von Gütern und Geräten zugelassen. Wohnräume und reine Bürobauten sind nicht gestattet. Innerhalb der Gewerbe- und Lagerzone GL und gegenüber angrenzenden Gewerbezonen G ist die offene oder geschlossene Bauweise erlaubt. Gewerbe- und Lagerzone GL
3Es gelten folgende baupolizeilichen Masse: Maximale Gesamthöhe 14.30 m Minimaler Grenzabst and Innerhalb der Zone und gegenüber angrenzenden Gewerbe- und Lagerzonen GL, resp. Gewerbezonen G Im Rahmen der Zweckbestimmung und unter Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes frei wählbar. Grenzanbau ist im Rahmen von EG ZGB, beziehungsweise mit Zustimmung des Nachbarn erlaubt. Umfassungsmauern welche an die Grenze gestellt werden sind als Brandmauern auszubilden Einwohnergemeinde Saanen 14 Baureglement Umfassungsmauern an der Grenze sind als Brandmauern auszubilden Gegenüber Grundstücken in der Landwirtschaftszone LWZ, der gemischten Zone WG, oder weiteren Zonen mit vergleichbarer Zweckbestimmung 5.0 m in den übrigen Fällen 8.0 m Lärmempfindlichkeitsstufe IV
4Die Gewerbe- und Lagerzone Grundstück GBB Nr. 1071, Grund, ist eine Zone mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten. Li …
Art. 57BZO Baureglement Saanen · S. 47
1Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung werden aufgehoben: Aufhebung bzw. Weiterbestand bestehender Pläne und Vorschriften Gegenstand Genehmigungsdatum Baureglement inklusive alle Änderungen, die Zonen- und Schutzzonenpläne Nrn. 1-6 sowie die Zonenpläne, Schutzzonenpläne und Richtpläne Nrn. 7-10 21.12.1994
2Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung bleiben in Kraft: Gegenstand Genehmigungsdatum Im Teilgebiet Schönried bleiben in nachfolgenden Ueberbauungsordnungen die Baulinien gültig. Die übrigen Inhalte bleiben aufgehoben. Ueberbauungsplan Nr. 1 mit Sonderbauvorschriften, "Kernzone Schönried" 21.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften, "Schönried West" 08.07.1977 Ueberbauungsplan Nr. 7, "Gassegüetli", Schönried 07.03.1979 Ueberbauungsplan Nr. 21, "Schönried-Waldmatten" 24.01.1985
Alle anderen im Anhang 1B aufgeführten Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften bleiben weiterhin gültig.
3Sämtliche Überbauungsordnungen und Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften wurden im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2005-2008/11 nicht überprüft und bleiben daher im Rahmen von Abs. 2 weiterhin gültig. Einwohnergemeinde Saanen 44 Baureglement Genehmigungsvermerke (Ortsplanungsrevision 2005 – 2008/11) Mitwirkung 1 vom 30.08. bis 09.10.2006 Mitwirkung 2 vom 03.08. bis 07.09.2007 Mitwirkung 3 vom 18.06 bis 18.07.2008 Mitwirkung 4 vom 26.05. bis 25.06.2010
Vorprüfung 18.09 und 15.12.2008 Vorprüfung Änderungen 2010 18.5., 28.06 und 25.08.2010 Auflage Auflage Änderungen 2010 Auflage nach GV vom 11.3. …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Wohnbauten, gemischt genutzte Bauten sowie Bauten mässig störender Betriebe» · Art. 11
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 11). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 11, S. 16 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 11, S. 16 | 0.80 |
| Gesamthöhe | ≤ 10.1 m | Art. 11, S. 16 | 0.75 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 18.5 % | Art. 11, S. 16 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Saanen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.