Zone J · Muri bei Bern

Bern · BFS 356 · Gemeindeprofil · alle 33 Zonen

Die Zone J in Muri bei Bern (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Muri bei Bern, in denen «J» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 30aBZO Baureglement Muri bei Bern · S. 17

G11

1Als Aussenantennen (Antennen) gelten Anlagen, die dem draht- und kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Übermittlung von Signalen für Radio, Fernsehen, Amateurfunk, Mobilfunk und Ähnlichem dienen. Es handelt sich dabei um Antennen, die ausserhalb von Gebäuden angebracht

G11 Fassung vom 25. September 2016 G13 Fassung vom 9. Februar 2020 17 werden und vom öffentlichen Raum her als solche optisch wahrgenommen werden können.

2Antennen sind in erster Linie in folgenden Bauzonen zu erstellen:

–Arbeitsplatzzonen A1 und A2

–Mischzonen WG2, WG3

–ZöN G, H, J.

–ZPP, ZÜO in den Bereichen, in denen mindestens störendes Gewerbe zulässig ist oder die einen mit Arbeitsplatzzonen vergleichbaren Charakter hinsichtlich des Ortsbildes haben.

3In folgenden Zonen und Gebieten sind Antennen nicht zugelassen:

–Ortsbildschutzzonen

–Erhaltungszonen

–ZöN mit Zweckbestimmung für Schule, Kindergarten oder Kindertagesstätte

–ZPP, ZÜO in den Bereichen, die einen mit den übrigen in diesem Absatz genannten Zonentypen vergleichbaren Charakter hinsichtlich des Ortsbildes haben

–Ortsbilderhaltungsgebieten

–auf schützens- und erhaltenswerten Bauten und in deren massgebenden Umgebung

–Landschaftsschutzgebieten

–Grünzonen.

4In den übrigen Bauzonen sind Antennen nur zulässig, wenn kein Standort in einer Zone gem. Absatz 2 möglich ist. In diesen Fällen ist zudem eine Koordination mit bestehenden AntennenStandorten zu prüfen. Wenn eine Koordination aufgrund der anwendbaren Vorschriften möglich ist, ist die neue Anlage am bestehenden Standort zu ers …

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Art. 62BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 42

G14 G17

1Die Grünflächenziffer (GZ) sowie die Gebäudelänge und Gebäudebreite sind frei, vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Abs. 3 für die ZöN J, P, S, U, W und X.

2Es gilt ein allseitiger Grenzabstand (A) von 6 m, vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Abs. 3 und Art. 18 BauR. Für die ZöN J, P, S U, W und X gelten die Bestimmungen gemäss Abs. 3, vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Art. 18 und Art. 20 BauR.

3In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN)H38 gelten die folgenden Bestimmungen:

G14 Fassung vom 27. September 2020 G17 Fassung vom 5. August 2024 H38 vgl. Art. 77 BauG 42 Zone Zweckbestimmung Grundzüge für die Überbauung der Bebauung und Gestaltung ES A * Behindertenheim «Villette» (Thunstrasse 2) Ersatzneubauten sowie Erneuerung und Erweiterungen der bestehenden Bauten und Anlagen III

–Fassadenhöhe traufseitig (FHtr) 9 m

–Fassadenhöhe giebelseitig (FHgi) 12.5 m

–Fassadenhöhe Attika (FHa) 11.5 m. B * Altersheim «Buchegg» (Thunstrasse Nr. 51) Ersatzneubauten sowie Erneuerung und Erweiterungen der bestehenden Bauten und Anlagen

–FHtr 12 m

–FHgi 15.5 m

–FHa 14.5 m. III B1 * Altersheim «Buchegg» (Thunstrasse Nr. 49, 49a) Ersatzneubauten sowie Erneuerung und Erweiterungen der bestehenden Bauten und Anlagen III

–FHtr 12 m

–FHgi 15.5 m

–FHa 14.5 m

–Zur Parz.-Nr. 1 ist kein Grenzabstand A einzuhalten. C * Behindertenheim «Sunnegarte» Ersatzneubauten sowie Erneuerung und Erweiterungen der bestehenden Bauten und Anlagen

–FHtr / FHa 9 m

–FHgi 12.5 m

–max. aGbF 400 m2. II D …

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Art. 85BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 62

Der Bauverwaltung obliegen: 2.6 Bauverwaltung

a)das Fällen von Bauentscheiden nach Art. 32b BauG (kleine Baubewilligungen), die keiner Ausnahmebewilligung bedürfen; G13

b)die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften, der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligungen sowie der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben;

c)die Durchführung der im Bewilligungsdekret vorgeschriebenen Baukontrollen;

d)die Verfügung der Baueinstellung oder, sofern es die Verhältnisse erfordern, eines Benützungsverbotes im Einvernehmen mit der Baukommission;

e)die jährliche Überprüfung des Gemeindegebietes auf widerrechtliche Ablagerungen. Sie erstattet der Umweltschutzkommission darüber Bericht und beantragt die erforderlichen Massnahmen;

f)die Einforderung eines Mitberichtes der Umweltschutzkommission, insbesondere bei Überbauungsordnungen und grösseren Bauten; Einfordern des Berichtes des Gestaltungsausschusses;

g)die Anzeige des Baubeginns an diejenigen, die eine Lastenausgleichsforderung angemeldet haben;

h)die Überwachung der Einhaltung der Schutzpläne.

G13 Fassung vom 9. Februar 2020 62

1. Widerhandlungen

2. Inkrafttreten

3. Aufhebung bestehender Vorschriften F STRAF- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe traufseitig≤ 9.5 mArt. 62, S. 420.90

Extrahiert aus der BZO Muri bei Bern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone J

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Muri bei Bern?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Muri bei Bern ein?
Baugesuche in Muri bei Bern laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Thunstrasse 74, 3074 Muri bei Bern. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone J in der BZO Muri bei Bern?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Muri bei Bern erwähnen die Zone J namentlich, darunter Art. 30a, Art. 62, Art. 85. BZO Muri bei Bern lesen →

Weitere Zonen in Muri bei Bern