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Art. 12 · Bauernhofzone

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 17 · Original-PDF

1In der Bauernhofzone16 geltend die Nutzungsvorschriften der Landwirtschaftszone.

2Für Bauten und Anlagen gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2

3Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.