Zone Arbeitszone · Biel/Bienne
Bern · BFS 371 · Gemeindeprofil · alle 51 Zonen
Die Zone Arbeitszone in Biel/Bienne (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Zwei beglaubigte Situations- und Baulinienpläne 1:500 der Dienststelle Vermessung und GIS
- Projektpläne zusätzlich digital als PDF
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Dossier mindestens in doppelter Ausfertigung (zwei Originale und ein Duplikat)
- Deckblatt mit Kontaktdaten und Projektbeschrieb
- Nicht benötigte Formulare durchstreichen und unterzeichnen
- Beilagenverzeichnis der Pläne und Dokumente
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Baubewilligungen und Kontrollen (Abteilung Stadtplanung)
- 032 326 16 21
- stadtplanung@biel-bienne.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Biel/Bienne, in denen «Arbeitszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 1
1 SGR 101.1 SGR 721.1 2/11
Art. 5 - Zuständigkeiten
Soweit gemeindeinterne Zuständigkeiten in Bau- und Planungsfragen durch übergeordnetes Recht oder durch anderes Gemeinderecht nicht zwingend von den Stimmberechtigten wahrzunehmen oder anderen Behörden übertragen worden sind, obliegen sie dem Gemeinderat.
Art. 6 - Ausführungsvorschriften
Der Gemeinderat erlässt im Rahmen der Vorgaben der baurechtlichen Grundordnung die erforderlichen Ausführungsvorschriften.
Er regelt:
Nutzungszonen (Wohnnutzungsanteile, Übertragung von Nutzungsanteilen), Baupolizei, Dachgestaltung, Eingliederung, Siedlungseinheiten, Besondere Gestaltungsvorschriften (Altstadt, Bahnhofquartier).
II. Vorschriften zum Nutzungszonenplan
Art. 7 - Mischzone A
In der Mischzone A sind alle mit den Vorschriften der Lärmempfindlichkeitsstufe II gemäss Artikel 43 Lärmschutz-Verordnung 2 zu vereinbarenden Nutzungen zulässig.
Art. 8 - Mischzone B
In der Mischzone B sind alle mit den Vorschriften der Lärmempfindlichkeitsstufe III gemäss Artikel 43 Lärmschutz-Verordnung zu vereinbarenden Nutzungen zulässig.
Art. 9 - Arbeitszone 3
1In der Arbeitszone sind Arbeitsnutzungen für Produktions-, Verwaltungs- und Bearbeitungsbetriebe zugelassen. Wohnnutzungen müssen standortgebundenem Personal dienen.
2Verkaufsnutzungen dürfen höchstens 20% der Bruttogeschossfläche eines realisierten, zusammenhängenden Gebäudes, maximal aber eine Bruttogeschossfläche von 300 m2 belegen. Zudem muss der Verkauf in einem Bezug zur Hauptnutzung im Gebäude stehen. Verkaufsnutzu …
Art. 5BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 16
5 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 3.2 Quartierzentrum Geyisried Schaffen eines Quartierzentrums in Form eines Platzes und einer dichten, angrenzenden Überbauung. Mischzone B. Die an den Platz angrenzenden Bereiche gelten als Gebiete mit Erdgeschossbestimmungen (Art.29 BR). AZ: 1.0 4 Die Bauten sind so anzuordnen, dass sie den Platz und die zu ihm hinführenden Strassenräume räumlich begrenzen (vgl. Richtplan Raum und Gestaltung). Die Bebauung soll in annähernd geschlossener Bauweise erfolgen. ZPP 3.3 Löhre Schaffen einer architektonisch und städtebaulich qualitätsvollen Überbauung unter Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenarten des Gebietes. ZPP 3.3.1: Mischzone B. ZPP 3.3.2 und 3.3.3: Mischzone A. In der ZPP 3.3.1 sind 50 % der Bruttogeschossfläche Arbeitsnutzungen vorbehalten. In der ZPP 3.3.3 ist eine Zone für öffentliche Nutzungen vorzusehen. Zweckbestimmung Kindergarten/Hort. ZPP 3.3.1: Das Mass der Nutzung ergibt sich aus den folgenden Rahmenbedingungen: Annähernd geschl. Bauweise; Bauzone 3; Grenzabstände gemäss Bestimmungen für die Arbeitszone. ZPP 3.3.2: AZ max/min: 0,9/0,7. ZPP 3.3.3: AZ max/min: 0,7/0,55. 3 Die Siedlungsgrenze ist gestalterisch auf die Topografie und das Landschaftsbild abzustimmen. Sie ist in der Regel mit einer Baumreihe zu versehen. Das Planungsgebiet ist durch Grünräume und Grünverbindungen zu gliedern. Das Erschliessungsnetz ist als Stichstrassensystem ausbilden. Jede Stichstrasse muss in einen vielfältig nutzbaren Platzbe- …
Art. 19BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 30
19 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 9.1 LängfeldNord Realisieren einer rationell genutzten Zone für Arbeitsnutzungen Arbeitszone. Zone für öffentliche Nutzungen, Zweckbestimmung Sportanlagen (10). Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Bauzone 4; offene Bauweise; Grenzabstände gemäss Bestimmungen für die Arbeitszone. GH: 16 m Erweiterung und Ergänzung der Überbauungsordnung Bözingenfeld-West, Längfeldweg. Der nördliche Bereich darf in einer Tiefe von 65 m nur für unteilbare Grossprojekte in Anspruch genommen werden. Andernfalls ist er entsprechend den Zweckbestimmungen der Zone für öffentliche Nutzungen 10 / 11 zu nutzen. Ausscheiden von 2-3 Fussballplätzen. ZPP 9.2 Allmend Realisieren einer rationell genutzten Zone für Arbeitsnutzungen. Städtebauliche Integration A5 Arbeitszone Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Bauzone 4; offene Bauweise; Grenzabstände gemäss Bestimmungen für die Arbeitszone. Frei. ZPP 9.3 GrenchenstrasseNord Realisieren einer rationell genutzten Zone für Arbeitsnutzungen. Städtebauliche Integration A5. Arbeitszone. Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Bauzone 4; offene Bauweise; Grenzabstände gemäss Bestimmungen für die Arbeitszone. Frei. ZPP 9.4 Büsche Realisieren einer rationell genutzten Zone für Arbeitsnutzungen. Städtebauliche Integration A5. Arbeitszone. Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Bauzone 4; offe …
Art. 20BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 31
20 ZPP 9.5 ZürichstrasseWest Realisieren einer rationell genutzten Zone für Arbeitsnutzungen. Städtebauliche Integration A5. ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze Frei Anlage eines Grünstreifens mit Baumreihe entlang der Zürichstrasse–Ost. Verlängerung des Grünstreifens entlang der Moningstrasse. Realisieren eines regionalen Radweges entlang der ZüGrundsätze Zonen mit Planungspflicht Arbeitszone Das Mass der Nutzung ergibt sich aus den für den Überbauungsplan Bözingenfeld-Ost vom 10.7.1987, Sektor 2, geltenden Rahmenbedingungen. richstrasse.
Art. 23BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 34
23 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 10.319 Nutzung des Gebiets als Arbeitszone. Bei Bedarf: Erstellen von Anlagen im öffentlichen Interesse. Arbeitszone. Bei Bedarf: Zone für öffentliche Nutzungen, Zweckbestimmung 9 (private Nutzungen im öffentl. Interesse) und
10(Sportanlagen). Bauzone 5 offene Bauweise 5 Schaffen eines gestalterisch und funktionell qualitätsvollen Abschlusses gegen die westlich vorgesehene Zone für öffentliche Nutzungen. Bauten und Anlagen sollen so erstellt werden, dass ein rationeller, dem neuesten Stand der Technik entsprechender Energiehaushalt erreicht wird. Die Erschliessung des Gebiets der ZPP 10.3 ist ab der Solothurnstrasse und/oder der Johann-Renfer-Strasse anzuordnen. Länggasse und Dunantstrasse dürfen nicht als Zufahrt dienen. ZPP 10.420 Schaffen eines baulich markanten, städtebaulich und architektonisch herausragenden Abschlusses der Arbeitszone. Realisieren eines öffentlichen Parkplatzes. Arbeitszone. Hotelnutzungen sind erlaubt. Öffentlicher Parkplatz mit max.180 Abstellplätzen. Bauzone 5 offene Bauweise Hochhaus: BGF max. 30'000 m2 5 Die Erstellung eines einzelnen Gebäudes mit mehr als 5 Geschosse und einer maximalen BGF von 30'000 m2 ist im Rahmen der kantonalen Vorschriften für höhere Häuser und Hochhäuser sowie bei Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens zulässig. Bauten und Anlagen sollen so erstellt werden, dass ein rationeller, dem neuesten Stand der Technik entsprechender Energiehaushalt erreicht wird. …
Art. 24BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 35
24 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP Kinderspital Wildermeth21 Umnutzung und allfällige Ergänzung der bestehenden Bebauung. Schaffen einer verdichteten, städtebaulich und architektonisch qualitätsvollen Überbauung im nördlichen Arealbereich. Ergänzung der Einfamilienhaussiedlung östlich der bestehenden Bebauung. Bestehende Baubereiche: Zone für öffentliche Nutzungen, Zweckbestimmungen Spitäler, Kliniken (2), und Heime (3) (AltersPflegeheime usw.) Neue Baubereiche Nord und Ost: Mischzone A Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Nördlicher und östlicher Bereich: Bauzone 2 offene Bauweise Gebäudelängen / Gebäudetiefen gen. -/15 Überbauter Bereich: Bauzone 3 offene Bauweise Nördlicher und östlicher Bereich: 2 Überbauter Bereich: 3 Umnutzung und allfällige Ergänzung der bestehenden Spitalbauten. Realisieren einer Überbauung bestehend aus zusammengebauten Einheiten nördlich der bestehenden Bebauung. Als Grundlage für die Baubewilligungen ist ein qualitätssicherndes Verfahren (Wettbewerb, Parallelprojektierung u.ä.) durchzuführen. Ergänzen der bestehenden Einfamilienhaussiedlung östlich der bestehenden Bebauung Die Erschliessung ist hauptsächlich über den Kloosweg vorzusehen. Im ganzen Perimeter ist ein hoher Anteil an – möglichst zusammenhängenden – Grünflächen zu wahren.
21Fassung gemäss Stadtratsbeschluss vom 23.02.2006 und Gemeindeabstimmung vom 19.-21.0 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Arbeitszone sind Arbeitsnutzungen für Produktions-, Verwaltungs- und Bearbeitungsbetriebe zugelassen.» · Art. Art. 9
Empfindlichkeitsstufe IV
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 9). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 18, S. 6 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 5 m | Art. 18, S. 6 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Biel/Bienne (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Arbeitszone
Was gilt in der Zone Arbeitszone in Biel/Bienne?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Arbeitszone einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Biel/Bienne?
Wo reiche ich das Baugesuch in Biel/Bienne ein?
Wo steht die Zone Arbeitszone in der BZO Biel/Bienne?
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