Zone Bauzone 1 · Biel/Bienne

Bern · BFS 371 · Gemeindeprofil · alle 51 Zonen

Hinweis: Die baupolizeilichen Masse hängen in Biel/Bienne nicht an der Nutzungszone, sondern an der BAUKLASSE aus dem Bauklassenplan. Die Zonenzuordnung aus dem Kataster allein beantwortet die Frage nach Höhe und Geschosszahl deshalb nicht; massgebend ist zusätzlich die Bauklasse der Parzelle. In Biel/Bienne gelten zwei Rechtsregime nebeneinander: die Grundordnung misst nach altem Recht (Ausnützungsziffer, Gebäudehöhe), einzelne nach 2011 revidierte Zonen mit Planungspflicht dagegen nach BMBV (Geschossflächenziffer, Gesamthöhe). Welches gilt, hängt an der konkreten Zone. AZ und GFZ sind nicht umrechenbar.

Die Zone Bauzone 1 in Biel/Bienne (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Stk, Gebäudehöhe ≤ 5.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Zwei beglaubigte Situations- und Baulinienpläne 1:500 der Dienststelle Vermessung und GIS
  • Projektpläne zusätzlich digital als PDF
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Dossier mindestens in doppelter Ausfertigung (zwei Originale und ein Duplikat)
  • Deckblatt mit Kontaktdaten und Projektbeschrieb
  • Nicht benötigte Formulare durchstreichen und unterzeichnen
  • Beilagenverzeichnis der Pläne und Dokumente

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Biel/Bienne, in denen «Bauzone 1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 24BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 35

24 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP Kinderspital Wildermeth21  Umnutzung und allfällige Ergänzung der bestehenden Bebauung.  Schaffen einer verdichteten, städtebaulich und architektonisch qualitätsvollen Überbauung im nördlichen Arealbereich.  Ergänzung der Einfamilienhaussiedlung östlich der bestehenden Bebauung. Bestehende Baubereiche: Zone für öffentliche Nutzungen, Zweckbestimmungen Spitäler, Kliniken (2), und Heime (3) (AltersPflegeheime usw.) Neue Baubereiche Nord und Ost:  Mischzone A Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Nördlicher und östlicher Bereich:  Bauzone 2  offene Bauweise  Gebäudelängen / Gebäudetiefen gen. -/15 Überbauter Bereich:  Bauzone 3  offene Bauweise Nördlicher und östlicher Bereich: 2 Überbauter Bereich: 3  Umnutzung und allfällige Ergänzung der bestehenden Spitalbauten.  Realisieren einer Überbauung bestehend aus zusammengebauten Einheiten nördlich der bestehenden Bebauung.  Als Grundlage für die Baubewilligungen ist ein qualitätssicherndes Verfahren (Wettbewerb, Parallelprojektierung u.ä.) durchzuführen.  Ergänzen der bestehenden Einfamilienhaussiedlung östlich der bestehenden Bebauung  Die Erschliessung ist hauptsächlich über den Kloosweg vorzusehen.  Im ganzen Perimeter ist ein hoher Anteil an – möglichst zusammenhängenden – Grünflächen zu wahren.

21Fassung gemäss Stadtratsbeschluss vom 23.02.2006 und Gemeindeabstimmung vom 19.-21.0 …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 StkArt. 18, S. 50.90
Gebäudehöhe≤ 5.5 mArt. 18, S. 50.90
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 18, S. 50.90
Grenzabstand (gross)≥ 6.5 mArt. 18, S. 50.90
Dachneigung≤ 51.3 °Art. 24, S. 70.90
Fassadenhöhe Attika≤ 3 mArt. 24 Abs. 1 (Dachgestaltung), S. 70.90

Extrahiert aus der BZO Biel/Bienne (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Bauzone 1

Was gilt in der Zone Bauzone 1 in Biel/Bienne?
Vollgeschosse ≤ 1 Stk, Gebäudehöhe ≤ 5.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Biel/Bienne erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Bauzone 1 sein?
Laut BZO Biel/Bienne: Vollgeschosse ≤ 1 Stk, Gebäudehöhe ≤ 5.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Bauzone 1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Grenzabstand (gross) ≥ 6.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Biel/Bienne. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Biel/Bienne?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Biel/Bienne ein?
Baugesuche in Biel/Bienne laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Baubewilligungen und Kontrollen (Abteilung Stadtplanung), Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel. Ablauf nach der Einreichung →

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