Art. 23 · Gebäudehöhen
BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 34 · Original-PDF
23 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 10.319 Nutzung des Gebiets als Arbeitszone. Bei Bedarf: Erstellen von Anlagen im öffentlichen Interesse. Arbeitszone. Bei Bedarf: Zone für öffentliche Nutzungen, Zweckbestimmung 9 (private Nutzungen im öffentl. Interesse) und
10(Sportanlagen). Bauzone 5 offene Bauweise 5 Schaffen eines gestalterisch und funktionell qualitätsvollen Abschlusses gegen die westlich vorgesehene Zone für öffentliche Nutzungen. Bauten und Anlagen sollen so erstellt werden, dass ein rationeller, dem neuesten Stand der Technik entsprechender Energiehaushalt erreicht wird. Die Erschliessung des Gebiets der ZPP 10.3 ist ab der Solothurnstrasse und/oder der Johann-Renfer-Strasse anzuordnen. Länggasse und Dunantstrasse dürfen nicht als Zufahrt dienen. ZPP 10.420 Schaffen eines baulich markanten, städtebaulich und architektonisch herausragenden Abschlusses der Arbeitszone. Realisieren eines öffentlichen Parkplatzes. Arbeitszone. Hotelnutzungen sind erlaubt. Öffentlicher Parkplatz mit max.180 Abstellplätzen. Bauzone 5 offene Bauweise Hochhaus: BGF max. 30'000 m2 5 Die Erstellung eines einzelnen Gebäudes mit mehr als 5 Geschosse und einer maximalen BGF von 30'000 m2 ist im Rahmen der kantonalen Vorschriften für höhere Häuser und Hochhäuser sowie bei Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens zulässig. Bauten und Anlagen sollen so erstellt werden, dass ein rationeller, dem neuesten Stand der Technik entsprechender Energiehaushalt erreicht wird. Die Erschliessung des Gebiets der ZPP 10.4 ist ab der Solothurnstrasse und/oder der Johann-Renfer-Strasse anzuordnen. Länggasse und Dunantstrasse dürfen nicht als Zufahrt dienen.
19Fassung gemäss Stadtratsbeschluss vom 18.10.2007 und Gemeindeabstimmung vom 09.12.2007, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 03.09.2008.
20Fassung gemäss Stadtratsbeschluss vom 18.10.2007 und Gemeindeabstimmung vom 09.12.2007, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 03.09.2008. Grundsätze Zonen mit Planungspflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.