Art. 24 · Dachgestaltung
BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 35 · Original-PDF
24 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP Kinderspital Wildermeth21 Umnutzung und allfällige Ergänzung der bestehenden Bebauung. Schaffen einer verdichteten, städtebaulich und architektonisch qualitätsvollen Überbauung im nördlichen Arealbereich. Ergänzung der Einfamilienhaussiedlung östlich der bestehenden Bebauung. Bestehende Baubereiche: Zone für öffentliche Nutzungen, Zweckbestimmungen Spitäler, Kliniken (2), und Heime (3) (AltersPflegeheime usw.) Neue Baubereiche Nord und Ost: Mischzone A Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Nördlicher und östlicher Bereich: Bauzone 2 offene Bauweise Gebäudelängen / Gebäudetiefen gen. -/15 Überbauter Bereich: Bauzone 3 offene Bauweise Nördlicher und östlicher Bereich: 2 Überbauter Bereich: 3 Umnutzung und allfällige Ergänzung der bestehenden Spitalbauten. Realisieren einer Überbauung bestehend aus zusammengebauten Einheiten nördlich der bestehenden Bebauung. Als Grundlage für die Baubewilligungen ist ein qualitätssicherndes Verfahren (Wettbewerb, Parallelprojektierung u.ä.) durchzuführen. Ergänzen der bestehenden Einfamilienhaussiedlung östlich der bestehenden Bebauung Die Erschliessung ist hauptsächlich über den Kloosweg vorzusehen. Im ganzen Perimeter ist ein hoher Anteil an – möglichst zusammenhängenden – Grünflächen zu wahren.
21Fassung gemäss Stadtratsbeschluss vom 23.02.2006 und Gemeindeabstimmung vom 19.-21.05.2006, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 22.08.2006. Grundsätze Zonen mit Planungspflicht
Anhang 2 zum Baureglement der Stadt Biel
Aufzuhebendes und ergänzendes Recht
gemäss Art. 32 und 33 Baureglement
Abkürzungen 1. Spalte
AP Alignementsplan BP Baulinienplan ZP Zonenplan GP Gestaltungsplan
BBP Bebauungsplan ÜP Überbauungsplan RRB Genehmigung Regierungsrat KBD Genehmigung kant. Baudirektion
SBV Sonderbauvorschriften ÜO Überbauungsvorschriften AGR Genehmigung Amt für
Gemeinden und Raumordnung
Soweit Inhalte der nachfolgend aufgeführten Pläne, Reglemente und Vorschriften nicht ausdrücklich von Aufhebungen oder Änderungen betroffen sind, bleiben sie weiter bestehen. Spätere Änderungen ihrer Inhalte bleiben vorbehalten.
Titel der Spezialordnung Anpassungen der Vorschriften Bemerkungen
Bauordnung vom 1. Juni 1937 mit Änderungen vom
13. 05. 1959 05. 04. 1959 25. 09. 1960 12. 09. 1971 22. 02. 1976
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 35) verbindlich lesbar.
Titel der Spezialordnung Anpassungen der Vorschriften Bemerkungen Bauordnung vom 1. Juni 1937 mit Änderungen vom
13. 05. 1959 05. 04. 1959 25. 09. 1960 12. 09. 1971 22. 02. 1976
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Bauzonenplan vom 14. 12. 1937 Aufgehoben Aufgehoben
3(AP/ZP) Murtenstrasse RRB 30.4.1954 Mit Ausnahme der Baulinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
12(AP/ZP) Unterer Blumenrain RRB 30.4.1954 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
16(AP/ZP) Geyisried RRB 30.04.1954 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Nutzungsund Bauzonenplan geregelt. 31, 31a (AP) Am Mettlenweg mit Abänderung RRB 29.06.1956 RRB 03.01.1958 Änderung Planlegende: Zone IV offen wird zu Bauzone 2 offen:
33, 33a (AP) Kreuzplatz mit Änderung RRB 29.06.1956
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RRB 19.09.1961 Die folgenden Zonen sind aufgehoben: Bauzone IV offen und Bauzone II geschlossen. Änderung Planlegende: Zone für Kleinbauten ist ersetzt durch Bauzone 1. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
37(AP) Hinter den Bündten (Mett) RRB 31.8.1926 Aufgehoben. Neu teilweise in ZPP 3.1 Mett–Zentrum eingeteilt. Titel der Spezialordnung Anpassungen der Vorschriften Bemerkungen 39, 40, 113, 143, 146, 209 (AP) Battenberg mit Änderungen
RRB 26.04.1957 RRB 31.10.1958 (Jurintra) RRB 7.02.1968
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(Battenberg-Heidensteinweg)
KBD 11.02.1975 (Battenberg-Mettmoos) KBD 10.05.1976 (Battenberg-Mettmoos) AGR 03.03.1995
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(Battenberg-Mettmoos) Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen für die gemäss baurechtlicher Grundordnung neuen Zonen zugewiesenen Gebiete aufgehoben Sind neu im Nutzungsoder Bauzonenplan geregelt.
55(AP) Bahnhofquartier RRB 7.04.1925 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
56 (AP), 175 (AP), 194 (ÜO) Floraquartier mit Änderungen RRB 14.06.1960
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KBD 13.07.1988, Florastrasse KBD 13.03.1992, ParkwegBankgässli Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
57(AP/ZP) Gottstattstrasse RRB 21.11.1952 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
64(AP) Madretschmoos – Mühlefeld RRB 16.11.1937 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
69(AP) Rebberg RRB 09.19.1938 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
70(ZP) Steblermatten RRB 21.12.1938 Mit Ausnahme der Baulinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
74(AP) Seegarten RRB 26.04.1960 Signatur Wohnbauzone gestrichen. Massvorschriften bleiben bestehen.
Aufzuhebendes und zu ergänzendes Recht gemäss Art. 32 und 33 Baureglement Titel der Spezialordnung Anpassungen der Vorschriften Bemerkungen
75(AP/ZP), 76 Mühlefeld-Süd, 1. Teil mit Änderungen RRB 18.11.1958 RRB 23.01.1962 (Ägertenstrasse) sowie 108 (BP), 108a (AP), Alterssiedlung Biel-Madretsch (Erlacherweg – Lischenweg) mit Änderungen RRB 26.05.1966 RRB 22.08.1967 KBD 30.01.1991 Baulinien– und Alignementspläne 108, 108a: Die folgenden Zonen sind aufgehoben: Wohnbauzone III öffentliche Grünfläche Alignements– und Zonenplan 75, 76 (ohne Pläne 108, 108a): Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Nutzungsoder Bauzonenplan geregelt.
77(AP/ZP) Mühlefeld-Süd, 2. Teil RRB 21.01.1964 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
89(AP/ZP) Büttenberg RRB 12.10.1962 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
99(AP/ZP), 126 (BP/ZP) Plänke-Quartier mit Änderungen RRB 18.12.1959 RRP 07.08.1970 (Zentralstrasse-Rüschlistrasse) Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt. 103 (AP/ZP) Alter Bahnhofplatz RRB 26.04.1960 Aufheben Wohnbauzone II, geschlossen. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
105 (BP/ZP), 125 (BP) Walkermatte mit Änderung RRB 28.09.1965
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 35) verbindlich lesbar.
RRB 14.08.1970 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Nutzungsoder Bauzonenplan geregelt. 107 (BP) Hochhausgruppe Brühlplatz RRB 11.01.1966 Für die Parzelle 5217 aufgehoben. Festlegungen sind neu im Bauzonenplan geregelt. 109 (BP), 109a, 181 Hochhaus La Champagne mit Änderung RRB 03.06.1966 RRB 26.07.1968 KBD 15.08.1989 Für die Parzelle 8423 sowie den betroffenen Teil der Parzelle 7990 sind mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Nutzungsoder Bauzonenplan geregelt. 110 (BP) PTT Quartierzentrale Zihlstrasse RRB 08.08.1967 Aufgehoben. 121 (BP/ZP) Sahligut - Mett RRB 25.07.1969 Bauzone III und Bauzone IV sind aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt.
Aufzuhebendes und zu ergänzendes Recht gemäss Art. 32 und 33 Baureglement Titel der Spezialordnung Anpassungen der Vorschriften Bemerkungen
130 (BP/ZP) Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien Sind neu im BauzoZollhausquartier sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. nenplan geregelt. KBD 16.07.1971
138 (ÜP) Bahnhofstrasse-Waffengasse KBD 30.08.1972 Mit Ausnahme der Baulinien sind sämtliche Festlegungen für die Parzellen 2143-2146 aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt. 139 (ÜP) Mittelstrasse KBD 9.1.1973 Innerhalb des mit Sonderbauvorschriften belegten Teilgebietes werden die Baulinien aufgehoben. Im übrigen sind im gesamten Wirkungsbereich des Planes mit Ausnahme der Baulinien sämtliche Festlegungen aufgehoben. Festlegungen sind neu im Bau- oder Nutzungszonenplan geregelt. 144 (ÜP) Büttenberg-Bischofkänelweg KBD 23.04.1975 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt. 145(BP) Eichhölzli-Berghausweg KBD 20.05.1975 Aufgehoben. Ist neu im Bauzonenplan geregelt. 147(BP/ZP) Bözingenmoos KBD 29.07.1976 Östlich der Dunantstrasse aufgehoben. Westlich der Dunantstrasse sind mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bau- oder Nutzungszonenplan geregelt. Baulinien sind überholt. 149 (ÜP) Brüggstrasse-Nord KBD 02.07.1976 Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften Brüggstrasse–Nord mit Ausnahme der Baulinien und der Festlegungen für Teilgebiet A (Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften) aufgehoben. Zusätzlich aufgehoben ist Art. 5 der Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan Teilgebiet A. Aufgehobene Festlegungen sind neu im Bau- oder Nutzungszonenplan geregelt. 150 (ÜP) Madretsch-Ried KBD 20.06.1978 Revision von Art. 2 der Sonderbauvorschriften:
1Soweit die vorliegenden Vorschriften nichts anderes bestimmen, findet die Grundordnung der Stadt Biel subsidiär Anwendung.
2Für das Planungsgebiet gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss Art. 43 der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung. 151 (ÜP) Schwadernauweg KBD 19.9.1979 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Sind neu im Bauzonenplan geregelt. 163 (TZP, TBR) Vingelz KBD 24.03.1983 Aufgehoben. Festlegungen sind neu im Bau– und Nutzungszonenplan geregelt. 165 (ÜP) Logengasse KBD 16.02.1984 Art. 4, Absatz 1 und Art. 5, Abs. 1 der Sonderbauvorschriften sind aufgehoben. Festlegungen sind neu im Nutzungszonenplan geregelt. 166 (ÜP) Waffengasse KBD 20.12.1984 Art. 14, Absätze 2 und 3 sind aufgehoben. Festlegungen sind neu im Nutzungszonenplan geregelt.
Aufzuhebendes und zu ergänzendes Recht gemäss Art. 32 und 33 Baureglement Titel der Spezialordnung Anpassungen der Vorschriften Bemerkungen 171 (ÜP) Bözingenfeld-Ost KBD 10.07.1987 Art. 19, Art. 20, Art. 23, Abs. 1, Art. 24, Abs. 1, Art. 26, Abs. 1 sind aufgehoben. Festlegungen sind neu im Nutzungszonenplan geregelt. 172 (ÜBO) Dufourstrasse - Oberer Quai KBD 08.09.1987 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Festlegungen sind neu im Bau– oder Nutzungszonenplan geregelt. 176 (TZP) Löhre KBD 22.11.1988 Aufgehoben. 180 (ÜP) Sägefeld KBD 20.04.1989 Art. 14 Abs. 1 wird ersetzt durch:
1In Sektor A gelten die Vorschriften der Mischzone A gemäss Grundordnung Biel. 182 (ÜO) Piano-Areal KBD 07.02.1990 Art. 9: Aufgehoben. Art. 10: Sektoren A, B und C: Mischzone A. Sind neu im Nutzungszonenplan geregelt. Bisherige Vorschrift zur Erdgeschossnutzung im Interesse gesamtstädtisch einheitlicher Vorschriften ersatzlos gestrichen. 183 (ÜO) PTT-Areal KBD 30.03.1993 Revision Art. 9: Es gelten folgende Nutzungsvorschriften: Bereich A EG - 3. OG: Mischzone B 4. + 5. OG: (wie bisher) Wohnen. Die zur Wohnnutzung bestimmten BGF müssen insgesamt mind. 4'000 m2 betragen. Bereich B+B* Mischzone B Bereich C+C* gemäss Grundordnung Biel Bereich D wie bisher Bereich E wie bisher 184 (ÜO) Burgunderweg-Nord KBD 10.05.1990 Revision Art. 2: Streichen Hinweis auf Teilbaureglement Vingelz. Revision Art. 4, 1. Absatz: Die maximale Gebäudehöhe beträgt 6.50 m. Im weiteren gelten folgende Bestimmungen:
a)– f): wie bisher. 185 (ÜO) Radiusweg KBD 27.8.1990 Art. 5: Aufgehoben. Sind neu im Nutzungszonenplan geregelt. Bisherige Vorschrift zur Erdgeschossnutzung im Interesse gesamtstädtisch einheitlicher Vorschriften ersatzlos gestrichen.
Aufzuhebendes und zu ergänzendes Recht gemäss Art. 32 und 33 Baureglement Titel der Spezialordnung Anpassungen der Vorschriften Bemerkungen 187 (ÜO) Madretsch-Ried Nr. 1 KBD 20.12.1990 Überbauungsplan Bauzone IV und Zone für öffentliche Nutzungen: Aufgehoben. Überbauungsvorschriften: Art. 9 Abs. 4: Streichen Art. 21: Streichen Sind neu im Nutzungsoder Bauzonenplan geregelt. 189 (ÜO) Dufour-, Brandtstrasse KBD 21.02.1991 Art. 8, Nutzung: Aufgehoben. Sind neu im Nutzungszonenplan geregelt. Bisherige Vorschrift zur Erdgeschossnutzung im Interesse gesamtstädtisch einheitlicher Vorschriften ersatzlos gestrichen. 191 (ÜO) Bözingenfeld-West / Längfeldweg KBD 24.07.1991 Revision Art. 16: Es gelten die Bestimmungen der Arbeitszone nach baurechtlicher Grundordnung. Überbauungsplan Legende: “Industriezone” wird ersetzt durch “Arbeitszone” 192 (ÜO) Römergüetli KBD 31.07.1991 Revision Art. 2: Soweit die vorliegenden Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten die Bestimmungen des Baureglementes Biel. Revision Art. 4, 1 – 3: wie bisher
4Die Ausnützungsziffer beträgt 0,4 und kann auf die einzelnen Baubereiche beliebig verteilt werden.
Aufzuhebendes und zu ergänzendes Recht gemäss Art. 32 und 33 Baureglement Titel der Spezialordnung Anpassungen der Vorschriften Bemerkungen 195 (ÜO) Seeuferweg Vingelz KBD 20.03.1992 Revision: Art. 1 Abs. 1: Unverändert Abs. 2: (neu) Es gilt die Lärmempfindlichkeitstufe III gemäss Art. 43 LSV. Art. 2: Soweit die Überbauungsvorschriften und der Überbauungsplan nichts anderes bestimmen, gelten die Vorschriften des Baureglementes der Gemeinde Biel. Art. 3 1: Unverändert
2Es gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Kleiner Grenzabstand 5.00 m Grosser Grenzabstand 10.00 m Gebäudehöhe 9.00 m Geschosszahl 3 Gebäudelänge 30.00 m Ausnützungsziffer 0,6 Letzter Satz: Aufgehoben
3Unverändert Art. 4
1Unverändert
2Es gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Kleiner Grenzabstand 4.00 m Grosser Grenzabstand 8.00 m Gebäudehöhe 6.50 m Geschosszahl 2 Gebäudelänge 25.00 m Ausnützungsziffer 0,4 Letzter Satz: Aufgehoben
3Unverändert 196 (ÜP) Bergfeld I KBD 4.6.1992 Mit Ausnahme der Bau–, Strassen– und Trottoirlinien sind sämtliche Festlegungen aufgehoben. Wird ersetzt durch Bauzone 3 im Bauzonenplan.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.