Zone ZPP 5.1 · Biel/Bienne
Bern · BFS 371 · Gemeindeprofil · alle 51 Zonen
Die Zone ZPP 5.1 in Biel/Bienne (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Zwei beglaubigte Situations- und Baulinienpläne 1:500 der Dienststelle Vermessung und GIS
- Projektpläne zusätzlich digital als PDF
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Dossier mindestens in doppelter Ausfertigung (zwei Originale und ein Duplikat)
- Deckblatt mit Kontaktdaten und Projektbeschrieb
- Nicht benötigte Formulare durchstreichen und unterzeichnen
- Beilagenverzeichnis der Pläne und Dokumente
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Baubewilligungen und Kontrollen (Abteilung Stadtplanung)
- 032 326 16 21
- stadtplanung@biel-bienne.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Biel/Bienne, in denen «ZPP 5.1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 10BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 21
10 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 5.1 Bözingen Kernzonen Erhaltung und Entwicklung des traditionellen Quartierzentrums und seiner spezifischen Funktionen. Pflege der Siedlungs- und Strassenbilder sowie der bauhistorisch wertvollen Elemente und Ensembles. Schaffung von Voraussetzungen für die Erstellung von massstäblich angemessenen Neubauten, insbesondere in den rückwärtigen Bereichen. Mischzone B Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Bauzone 3 annähernd geschlossene Bauweise GL: 25 m GT: 12m Teilzone 5.1.1: Erhaltung der offenen Bebauungsform aus der Jahrhundertwende entlang der Bözingenstrasse. Zusammenfassen von maximal 2 Gebäudeeinheiten des traditionellen Massstabes. Rückwärtige Anbauten in beschränkter Grösse. Nutzungsverdichtungen im Rückraum, in Form einer zweiten, massstäblich der Bebauung entlang der Bözingestrasse angepassten Gebäudezeile. Freihaltung der rückwärtigen Hangsituation als Grünraum, Wahrung und Pflege der alten Steinmauern. Erhaltung und Ergänzung der ehemals quartierüblichen strassenseitigen Vorgärten und der Alleebäume. Schaffung bedürfnisgerechter unterirdischer Parkplätze, Bündelung der Anschlüsse auf der Ost– und Westseite. Teilzone 5.1.2: Erhaltung des gründerzeitlich geprägten baulichen Erscheinungsbildes entlang der Bözingenstrasse, Pflege der bauhistorisch wertvollen Elemente. Nutzungsverdichtung und Neugliederung der rückwärtigen Hofsituationen, Schaffung von Voraussetzungen für die Erstell …
Art. 11BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 22
11 ZPP Planungs- Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze zweck ZPP 5.1 Bözingen Kernzonen (Fortsetzung) Teilzone 5.1.4: Erhaltung der verbliebenen gründerzeitlich geprägten Ensembles an der Bözingenstrasse. Freihaltung, bzw. Freilegung der rückwärtigen Hofbereiche. Bauliche Entwicklung und Erneuerung entlang des Grillenweges in Form massstabsverträglicher Einzelbauten. Sicherstellung des Fussweges zwischen Bözingenstrasse und Grillenweg. Förderung von Begrünungsmassnahmen in den Hofbereichen und entlang dem Grillenweg. Schaffung von bedürfnisgerechten unterirdischen Parkplätzen in den Hofbereichen. Teilzone 5.1.5: Erhaltung des durch die klassizistischen Kleinbauernhäuser geprägten Siedlungs- und Strassenbildes. Förderung von städtebaulich begründeten Ergänzungsbauten in den Hauptzeilen (z.B. Parzellen Nr. 418, 718). Massstäblich eingegliederte und angepasste Neubauten nördlich der Hintergasse. Erhaltung der Grünzäsuren und Vorgärten gegen die Hintergasse. Beschränken der Neubauten entlang Sägefeldweg auf einzelne Kleinbauten. einzelne Kleinbauten. Grundsätze Zonen mit Planungspflicht
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 10, S. 21 | 0.80 |
| Gebäudetiefe | ≤ 12 m | Art. 10, S. 21 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Biel/Bienne (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZPP 5.1
Was gilt in der Zone ZPP 5.1 in Biel/Bienne?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Biel/Bienne?
Wo reiche ich das Baugesuch in Biel/Bienne ein?
Wo steht die Zone ZPP 5.1 in der BZO Biel/Bienne?
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