Zone Bauzone 5 · Biel/Bienne
Bern · BFS 371 · Gemeindeprofil · alle 51 Zonen
Die Zone Bauzone 5 in Biel/Bienne (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Stk, Gebäudehöhe ≤ 17.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Zwei beglaubigte Situations- und Baulinienpläne 1:500 der Dienststelle Vermessung und GIS
- Projektpläne zusätzlich digital als PDF
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Dossier mindestens in doppelter Ausfertigung (zwei Originale und ein Duplikat)
- Deckblatt mit Kontaktdaten und Projektbeschrieb
- Nicht benötigte Formulare durchstreichen und unterzeichnen
- Beilagenverzeichnis der Pläne und Dokumente
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Baubewilligungen und Kontrollen (Abteilung Stadtplanung)
- 032 326 16 21
- stadtplanung@biel-bienne.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Biel/Bienne, in denen «Bauzone 5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 05.12.2005BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 11
05.12.2005 19.-21.05.2006 SGR 721.1 Anhang I, ZPP Kinderspital Wildermeth Datum der Änderung Erlasse SGR Geänderte Artikel Inkrafttreten
18.11.2005 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 5.2 05.12.2005 19.-21.05.2006 SGR 721.1 Anhang I, ZPP Kinderspital Wildermeth 22.08.2006 24.-26.11.2006 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 5.5 10.01.2007 09.12.2007 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 2.6 13.03.2008 09.12.2007 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 10.3 03.09.2008 09.12.2007 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 10.4 03.09.2008 28.-30.11.2008 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 4.1 26.01.2009 28.-30.11.2008 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 4.2 26.01.2009 29.11.2009 SGR 721.1 Art. 9 09.02.2010 07.03.2010 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 10.1 03.05.2010 07.03.2010 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 10.2 03.05.2010 04.03.2013 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 4.3 06.05.2013 14.06.2013 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 8.5 25.09.2013 24.11.2013 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 8.8 21.02.2014 10.02.2019 SGR 721.1 Anhang I, ZPP 2.1 11.07.2019
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 11) verbindlich lesbar.
Anhang 1 zum Baureglement der Stadt Biel
Grundsätze zu Art. 30, Zonen mit Planungspflicht (ZPP) ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS1 Mass der Nutzung GZ2 Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 1.1 Heuerareal Aufwerten des Planungsgebietes durch Erhalt oder Neugestaltung der innnerstädtischen Grünanlage. Integration einer architektonisch und städtebaulich qualitätsvollen Überbauung. Zone für öffentliche Nutzungen 11 (Parkanlage). Mischzone B Wohnnutzungsanteil 30 % Gebiete mit Erdgeschossbestimmungen, ausgenommen die Gebäudezeile entlang der Neumarktstrasse. Das Mass der Nutzung für die Gebiete mit Mischzone B ergibt sich aus folgend …
Art. 15BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 26
15 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 8.2 Krautkuchen Realisieren einer dichten, gemischt genutzten Bebauung mit einer städtebaulichen Signalwirkung. Hoher Anteil an Arbeitsnutzungen Städtebauliche Integration A5. Mischzone B. Das Mass der Nutzung ergibt sich unter Einbezug allfälliger Beanspruchungen durch die A5 aus folgenden Rahmenbedingungen: Bauzone 5; geschl. Bauweise I; GL: --; GT: 15 m (OG). Prüfen der Möglichkeit zur Realisierung einer übergeordneten Parkierungsanlage. Ergänzen der Grünanlage Seevorstadt. Sichern einer Fussgängerverbindung zwischen Dammweg und Seevorstadt. ZPP 8.3 Isabellenweg Erneuern und Aufwerten des gemischt genutzten Quartierteiles. Freihalten und Öffnen des Zihlufers. Integrieren touristischer Nutzungen. Mischzone A. Entlang Aarbergstrasse: Mischzone B. Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: (1) Entlang Aarbergstrasse: Bauzone 4; annähernd geschl. Bauweise; GL: --; GT: 12 m. (1) Im übrigen Gebiet: Bauzone 3; annähernd geschl. Bauweise; GL: --; GT: 12 m. 4 Schaffen einer öffentlichen Promenade entlang der Schüss. Ausstattung mit Sitzplätzen und kleineren öffentlichen Grünanlagen, insbesondere im Bereich Aarbergstrasse / Dr. Schneiderstrasse. Ermöglichen einer Zihlquerung für Fussgänger in Verlängerung Fischerweg. Realisieren einer annähernd geschlossenen Bauweise entlang der Aarbergstrasse (Lärmschutz). Realisieren eines offenen Siedlungsrandes gegenüber der Schüss. Integrieren de …
Art. 23BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 34
23 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 10.319 Nutzung des Gebiets als Arbeitszone. Bei Bedarf: Erstellen von Anlagen im öffentlichen Interesse. Arbeitszone. Bei Bedarf: Zone für öffentliche Nutzungen, Zweckbestimmung 9 (private Nutzungen im öffentl. Interesse) und
10(Sportanlagen). Bauzone 5 offene Bauweise 5 Schaffen eines gestalterisch und funktionell qualitätsvollen Abschlusses gegen die westlich vorgesehene Zone für öffentliche Nutzungen. Bauten und Anlagen sollen so erstellt werden, dass ein rationeller, dem neuesten Stand der Technik entsprechender Energiehaushalt erreicht wird. Die Erschliessung des Gebiets der ZPP 10.3 ist ab der Solothurnstrasse und/oder der Johann-Renfer-Strasse anzuordnen. Länggasse und Dunantstrasse dürfen nicht als Zufahrt dienen. ZPP 10.420 Schaffen eines baulich markanten, städtebaulich und architektonisch herausragenden Abschlusses der Arbeitszone. Realisieren eines öffentlichen Parkplatzes. Arbeitszone. Hotelnutzungen sind erlaubt. Öffentlicher Parkplatz mit max.180 Abstellplätzen. Bauzone 5 offene Bauweise Hochhaus: BGF max. 30'000 m2 5 Die Erstellung eines einzelnen Gebäudes mit mehr als 5 Geschosse und einer maximalen BGF von 30'000 m2 ist im Rahmen der kantonalen Vorschriften für höhere Häuser und Hochhäuser sowie bei Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens zulässig. Bauten und Anlagen sollen so erstellt werden, dass ein rationeller, dem neuesten Stand der Technik entsprechender Energiehaushalt erreicht wird. …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 5 Stk | Art. 18, S. 5 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 17.5 m | Art. 18, S. 5 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 7 m | Art. 18, S. 5 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10.5 m | Art. 18, S. 5 | 0.90 |
| Dachneigung | ≤ 51.3 ° | Art. 24, S. 7 | 0.90 |
| Fassadenhöhe Attika | ≤ 3 m | Art. 24 Abs. 1 (Dachgestaltung), S. 7 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Biel/Bienne (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Bauzone 5
Was gilt in der Zone Bauzone 5 in Biel/Bienne?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Bauzone 5 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Bauzone 5 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Biel/Bienne?
Wo reiche ich das Baugesuch in Biel/Bienne ein?
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