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BZO Nürensdorf
BZO Nürensdorf · Zürich · BZO-Index · Original-PDF
54 von 54 Artikeln
- Zonenplan und Ergänzungspläne
- Art. 1Das Gemeindegebiet wird in die nachfolgenden Zonen eingeteilt. Den Zonen werden folgende Lärmempfindlichkeitsstufen zugewiesenS. 3
- Art. 2ZonenS. 3
- Art. 3ErgänzungspläneS. 4
- Art. 4Verhältnis der PläneS. 4
- Bauzonen
- Kernzone
- Art. 5BaubereicheS. 4
- Art. 6Zweck und NutzungenS. 4
- Art. 7Baubereich AS. 4
- Art. 8Baubereich BS. 5
- Art. 9Baubereich CS. 5
- Art. 10ErscheinungS. 6
- Art. 11Dachaufbauten und DachfensterS. 6
- Art. 12Dachaufbauten im Sinne von § 292 PBGS. 6
- Art. 13Klein- und AnbautenS. 6
- Art. 14GartenbereichS. 7
- Art. 15Allgemeine UmgebungsgestaltungS. 7
- Art. 16Erscheinung nicht anrechenbare UntergeschosseS. 7
- Art. 17Strassen- und WegabstandS. 7
- Art. 18Feuerpolizeilicher GebäudeabstandS. 7
- Art. 19AbbrücheS. 7
- Art. 20Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie von baulichen Bestandteilen der UmgebungsgestaltungS. 7
- Art. 21EmpfindlichkeitsstufeS. 8
- Wohnzonen
- Art. 22Grundmasse Zone W1S. 8
- Art. 23Grundmasse Zone W2, W3 und W4S. 9
- Art. 24Gebiet TobelwiesS. 9
- Art. 25MehrlängenzuschlagS. 10
- Art. 26EmpfindlichkeitsstufeS. 10
- Art. 27DachaufbautenS. 10
- Wohn- und Gewerbezone
- Art. 28GrundmasseS. 11
- Art. 29NutzweiseS. 11
- Art. 30DachaufbautenS. 11
- Industriezone
- Art. 31GrundmasseS. 11
- Art. 32NutzweiseS. 12
- Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
- Art. 33Zone ÖBAS. 12
- Erholungszonen
- Art. 34Gebiete, NutzweiseS. 12
- Art. 35GrundmasseS. 12
- Besondere Institute
- Art. 36Altrechtliche ArealüberbauungenS. 13
- Art. 37GestaltungsplanpflichtS. 13
- Art. 38Terrassierte GebäudeS. 14
- Ergänzende Bauvorschriften
- Art. 39Geschlossene ÜberbauungS. 14
- Art. 40Attikageschoss in HanglagenS. 14
- Weitere Bestimmungen im Text
- Art. 41Für Gebäude mit Flachdach gelten im Sinne von § 278 Abs. 2S. 15
- Art. 42—S. 15
- Art. 43Der grosse Grundabstand gilt für die am stärksten gegen Süden bzw. Südwesten …S. 15
- Art. 44Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohnungen sind im Freien anS. 15
- Art. 45Bei Mehrfamilienhäusern sind an geeigneten Standorten genügend grosse …S. 15
- Art. 46—S. 16
- Art. 47—S. 16
- Art. 48Flachdächer sind zu begrünen, sofern sie nicht als begehbareS. 17
- Art. 49Für die Beurteilung von Baugesuchen kann die Baukommission eine externe …S. 17
- Art. 50—S. 17
- Art. 51Die Erträge aus den Mehrwertabgaben fliessen in den kommunalen …S. 17
- Art. 52Mit dem Inkrafttreten dieser Bauordnung wird diejenige vom 24. November 2004 …S. 18
- Art. 53—S. 18
- Art. 273zulässigS. 12
Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.