Art. 9 · Baubereich C
BZO Nürensdorf · S. 5 · Original-PDF
1. Im Baubereich C gelten folgende Grundmasse: Baubereich C Überbauungsziffer max. 30 % Vollgeschosse max. 2 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 Anrechenbare Untergeschosse max. (Art. 8 Abs. 2 und 3 vorbehalten) 1 Gebäudelänge max. 25,0 m Gebäudebreite max. 14,0 m Grenzabstand min. 5,0 m Fassadenhöhe max. 7,3 m Gesamthöhe max. 14,3 m 2. Der Anteil mehrerer Grundeigentümer an der Überbauung im Baubereich C richtet sich nach dem Verhältnis der Landflächen innerhalb des „Beizugsgebietes Baubereich C“ gemäss den Kernzonenplänen. 3. Für die Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht „Zentrum Nüeri Mitte“, „Süd“ und „Ost“ sowie für den Gestaltungsplan „Zentrum Nüeri West“ in Nürensdorf gelten folgende abweichenden Grundmasse: Vollgeschosse max. 3 Anrechenbare Dachgeschosse max. 1 Fassadenhöhe max. 10,3 m Gesamthöhe max. 13,3 m
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Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung
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