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Art. 40 · Attikageschoss in Hanglagen

BZO Nürensdorf · S. 14 · Original-PDF

In den Zonen W1, W2, WG2 und W3 dürfen Dachaufbauten, soweit das Gefälle des massgebenden Terrains innerhalb der Fassaden eine Höhendifferenz von wenigstens 3,00 m ergibt, bergseitig 100% der zugehörigen Fassadenlänge betragen. Talseitig ist auf Dachaufbauten zu verzichten. Attikageschoss in Hanglagen 32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 14 Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.